Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Guter Anfang - Jörg will noch Schadenersatz für Verdienstausfall etc. fordern (Feminismus)

Cyrus V. Miller ⌂ @, Thursday, 01.11.2012, 16:35 (vor 4406 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Man kann nur hoffen, daß er das über Jahre bis zum letzten Cent durchzieht...


Das ist die Frage.

Denn wie im umgekehrten Fall, bei der Anschuldigung wegen Vergewaltigung, leidet die Sache stark unter Beweisnot. Herr Kachelmann müsste nämlich beweisen können, dass die Dame gelogen und ihn falsch beschuldigt hat, was ihm kaum gelingen dürfte - denn dann hätte es für ihn einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld gegeben.

Es geht um einen Zivilprozeß, d.h., wer etwas möchte, muss seine Ansprüche beweisen können, ohne die Hilfe eines Staatsanwalts.

Muß er eben nicht.

Nur im Strafrecht muss "bewiesen" werden (zur Not mit Indizien), ob jemand schuldig ist oder nicht.

Im Zivilrecht reicht es, etwas "glaubhaft" zu machen. Das genügt.

So gesehen hat JK gute Chancen. Die unterstellte Falschbeschuldigung ist gerade nach Abschluss des Strafverfahrens definitiv glaubhaft, denn sonst wäre das Urteil ja anders ausgefallen.

Aber es bleibt spannend, mal abwarten.


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