Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Kindesentzug durch böswillig umgangsverweigernde Mütter bleibt weiterhin straffrei (Vaeter)

Blue, Wednesday, 09.04.2014, 18:10 (vor 3892 Tagen) @ Cyrus V. Miller

Komisch, wenn der Fall umgekehrt liegt, wird das Kind mit Polizeigewalt der Mutter zugeführt:

Mit dem Kindeswohl haben diese Bürokratenschikanen
längst nichts mehr zu tun. Dennoch, mit dem «Kindeswohl»
können Jugendamtsmitarbeiter nicht nur den simplen Umgangsboykott
legitimieren. Mit dem gleichen Freibrief können auch
Entführungen inszeniert, Hexenjagden veranstaltet und Polizeitruppen
in Bewegung gesetzt werden.
Etwa jene Streife, die bei Landwirt B. in der Nähe Detmolds
vorfuhr, um die beiden vier und sechs Jahre alten Kinder abzuholen.
B. hatte das alleinige Sorgerecht, weil seine Frau zu dem
600 Kilometer entfernt lebenden Liebhaber gezogen war. Nun
war es ihr wieder zuerkannt worden, doch keiner hatte den
Landwirt über den Beschluß informiert. Die drei Vollstrecker
gingen ins Haus, weckten die Kinder und nahmen sie gegen die
Proteste des Vaters noch im Schlafanzug mit. Draußen übergaben
sie die weinenden Geschwister dem Liebhaber der Mutter
- sie selber war zu Hause geblieben.
Bisweilen kommt die Mutter auch mit, wie bei jenem anderen
Streifeneinsatz zum «Wohle des Kindes». Der achteinhalbjährige
Klaus war immer wieder zu seinem nicht sorgeberechtigten
Papa geflohen, weil er von der Mutter regelmäßig geschlagen
wurde. Der Einsatzbeamte in seinem Protokoll: «Klaus versteckte
sich hinter mir und zitterte am ganzen Körper, und wir
hatten deutlich den Eindruck, daß Klaus Angst vor seiner Mutter
hatte.»
Das «Kindeswohl» ist wahrscheinlich das zynischste Lügenwort,
das sich ein deutscher Justiz- und Behördenapparat seit
über fünfzig Jahren hat einfallen lassen. Eine Worthülse, um
noch das größte Verbrechen gegen Kinder zu decken

(Die vaterlose Gesellschaft)


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