Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125964 Einträge in 30843 Threads, 293 registrierte Benutzer, 351 Benutzer online (0 registrierte, 351 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Mal ein paar Überlegungen. (Mord an Kindern)

Referatsleiter 408, Tuesday, 18.12.2012, 09:31 (vor 4150 Tagen) @ Brummbär

Man rätselt ja immer wieder, warum Gerichte so urteilen. Eine Erklärung habe ich dafür nicht. Ich habe keine Ahnung, was solchen „Juristen“ beim Studium vermittelt wird, ob denen da eingetrichtert wird „Kindsmord durch Mutter ist straffrei!“. Eigentlich werden die mit dem StGB geistig einseitig programmiert und da steht ja drin, was strafbar ist und was nicht. Daran müsste man sich theoretisch halten. Warum die sich nicht dran halten, wenn sie später mal auf einen Richterdiwan liegen, entzieht sich meiner Kenntnis. Das denen nix passiert, wenn sie Unschuldige wir Horst Arnold letztlich töten und im Gegenzug Mörderinnen zur Kur schicken, darauf können die sich ja verlassen. Unklar ist, ob es dieses Richter aus eigenem Willen machen oder ob sie von ihren Dienstherren dazu angehalten werden. Bisher hat es offiziell noch keine Hinweise darauf gegeben, dass es aus der Politik Anweisungen an die Richterschaft gab/gibt, das Kindsmord ungestraft bleibt. Man weiß es nicht, aber es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass es sowas nicht geben könnte. Nach jetzigem Erkenntnisstand scheint es allerdings so zu sein, dass die Richterschaft fast kollektiv der Meinung ist, dass Kindsmord was völlig Normales sei. Das klingt jetzt recht unglaubwürdig, aber ich bewerte hier nur das was ich in der Öffentlichkeit so wahrnehme. Sicher wird uns das kein Richter erklären, müssen die ja auch nicht, denn die haben ja gottähnlichen Status und können machen, was ihnen geradeso durch die Birne schießt. Letztlich ist es so, dass Richter alleinig die Entscheidung treffen, dass eine Kindsmörderin nicht bestraft wird. Da Richter in ihrer Entscheidung unabhängig sind, haften sie auch persönlich dafür und das ein Kindsmord fast straffrei bleibt, das ist letztlich eine Sache, die die nachfolgende Rechtsordnung aufarbeiten muss. Unter Befehlsnotstand jedenfalls standen diese Leute nicht und das sie damit nix zu tun hatten, nur weil sie üblicherweise das Urteil nicht unterschrieben haben, können sie dem Bürgerkomitee auch nicht erzählen. Insofern wird der ungestrafte Kindsmord von Heute ein echtes Problem im Morgen werden.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum