In der Familie gibt es keine Gleichberechtigung (Recht)
Eine Verfassung beinhaltet die Abwehrrechte der Menschen gegen den Staat!
So ist es.
Artikel 3 gilt nur für das Verhältnis Bürger zum Staat.
Die Familie steht nach Artikel 6 unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung. Familie ist dabei so gemeint, wie sie 1949 verstanden wurde: Der Mann als Familienoberhaupt, Frau und Kinder.
Artikel 6 ist eine Ausnahmebestimmung (lex specialis) zu Artikel 3. Das alte Familienrecht, welches den Mann über die Frau stellte, ist nicht verfassungswidrig.
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- Diskreditierungsversuche gegen TREL immer abstruser -
Kurti,
29.05.2014, 20:05
- Respekt! TREL schafft etwas, was der Politik und den Müllmedien seit Jahrzehnten nicht mehr gelingt! - Musharraf Naveed Khan, 29.05.2014, 20:42
- Brautmeier hat keine Ahnung - Ausschussquotenmann, 30.05.2014, 00:05
- "Jugendschutz" als Instrument der politischen Zensur entlarvt - Joe, 30.05.2014, 18:23
- Diskreditierungsversuche gegen TREL immer abstruser -
Rainer,
30.05.2014, 18:40
- In der Familie gibt es keine Gleichberechtigung - Jeff, 31.05.2014, 00:39