Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Psychiatrischer Gutachter Prof. Norbert Nedopil (Recht)

Ausschussquotenmann, Saturday, 12.07.2014, 23:38 (vor 3588 Tagen) @ Micha

Auf diese Weise wird es weder Herrn Mollath noch seinem Verteidiger Strate gelingen, den “renommierten” Psychiater Prof. Dr. Nedopil aus dem Verfahren zu drängen, dabei wäre es dem Grunde nach ganz einfach, denn der Psychiater Nedopil ist eine regelrechte Gutachtenmaschine in Bayern und da kann man das eine oder andere finden, wenn man suchen würde.

Im Fall eines von Gerichts wegen zu begutachtenden Rechtsanwaltes hat dieser Prof. Dr. Nedopil nämlich die Tatsache, dass dieser Rechtsanwalt sich schriftsätzlich gerühmt hat, die “Befähigung zum Richteramt” zu haben, ins „großartig Anmutende“ eines manischen Syn­droms diagnostiziert, anstatt ins deutsche Richtergesetz geschaut zu haben, wo es in § 5 DRiG und § 4 BRAO wörtlich heißt:

“Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt; die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung.”

“Zur Rechtsanwaltschaft kann nur zugelassen werden, wer die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat.”

Der von Gewichts wegen von Prof. Dr. Nedopil zu begutachten gewesene Rechtsanwalt hat sich also nur dessen schriftsätzlich gerühmt, was er von Gesetzes besitzt, nämlich tatsächlich die “Befähigung zum Richteramt”.

Dieses dokumentierte Vorkommnis zeigt die gerne unterschätzte Gemeingefährlichkeit der bundesdeutschen Psychiatrie:
http://grundrechteforum.de/231987


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