Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Auslandsgeltung des Strafrechts (Allgemein)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Sunday, 13.07.2014, 16:36 (vor 3587 Tagen) @ Leutnant Dino

Außer im Inland gilt das deutsche Strafrecht auch auf allen Schiffen und in allen Luftfahrzeugen, die berechtigt sind, Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen, § 4 StGB.

Es gilt unabhängig vom Recht des Tatorts auch für bestimmte Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter (§ 5 StGB) sowie gegen international geschützte Rechtsgüter, § 6 StGB.

Im Übrigen gilt das deutsche Strafrecht nach § 7 StGB, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und

  • die Tat gegen einen Deutschen begangen wurde oder wenn
  • der Täter
    • zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder
    • zur Zeit der Tat Ausländer war, im Inland betroffen und, obwohl das Auslieferungsgesetz seine Auslieferung nach der Art der Tat zuließe, nicht ausgeliefert wird, weil ein Auslieferungsersuchen innerhalb angemessener Frist nicht gestellt oder abgelehnt wird oder die Auslieferung nicht ausführbar ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Auslandsgeltung_des_Strafrechts

Bei Webseiten die von einem Deutschen gelesen werden können gilt für die Juristen immer deutsches Recht!

Rainer

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