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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Frauen besonders betroffen... „Frauen in Kunst und Kultur“ (Gleichschaltung)

Christine ⌂ @, Sunday, 19.10.2014, 11:03 (vor 3488 Tagen)

Drucksache 18/2881 vom 15.10.2014
 
Antrag
der Abgeordneten Ulle Schauws, Tabea Rößner, Katja Dörner, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
 
Grundlagen für Gleichstellung im Kulturbetrieb schaffen
 
Der Bundestag wolle beschließen:
 
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
 
Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes sagt klar: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Seit 1994, seit 20 Jahren, heißt es weiter: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beiseitigung bestehender Nachteile hin.“ Die Bundesregierung steht somit in der Verantwortung, auch bei öffentlich finanzierten Kultureinrichtungen und öffentlich geförderten Kulturprojekten die Gleichstellung von Frauen zu unterstützen und dafür die notwendigen Grundlagen zu schaffen.
 
Die letzte umfangreiche Studie „Frauen in Kunst und Kultur II“, die der Deutsche Kulturrat für die Kultusministerkonferenz erarbeitet hat, umfasst den Zeitraum von 1995 bis 2000 und untersucht den Anteil weiblicher Kreativer an der individuellen Künstlerförderung sowie die Besetzung von Leitungsfunktionen an Kultureinrichtungen durch Frauen.
 
Diese Studie belegt, dass im erfassten Zeitraum nur drei Prozent der Intendanzen an Staats- und Landestheatern mit Frauen besetzt waren. Lediglich jedes vierte Kunstmuseum und 27 Prozent der Filmförderinstitutionen wurden von einer Frau geleitet. In Bereichen der klassischen Musik war der Frauenanteil insgesamt am niedrigsten: So lag beispielsweise der Frauenanteil unter den DirigentInnen bei nur 1-2 Prozentpunkten. Auch die finanzielle und soziale Situation der freiberuflichen Bildenden Künstlerinnen wurde insgesamt schlechter bewertet als die der männlichen Kollegen. Beispielsweise gingen nur 32 Prozent der Preise und Stipendien an Bildende Künstlerinnen. Insgesamt ist im Betrachtungszeitraum 1995 bis 2000 keine nennenswerte Steigerung der Partizipation von Frauen an den Führungspositionen in der Kultur zu erkennen.
 
Über das Jahr 2000 hinaus existieren bis auf die jährlichen Veröffentlichungen der Durchschnittseinkommen der bei der KSK versicherten KünstlerInnen und PublizistInnen keine umfassenden länderübergreifenden Erhebungen zur Situation von Frauen in allen Sparten des Kulturbetriebs.
 
Jedoch zeigen aktuellere Einzelstudien und Medienberichterstattungen über Gleichstellung im Kulturbetrieb, dass sich die Missstände in den letzten Jahren nicht wesentlich verbessert haben. Trotz einer steigenden Anzahl von Frauen in künstlerischen Studiengängen sind bis heute Frauen in allen künstlerischen Sparten nicht im gleichen Maße vertreten wie ihre männlichen Kollegen. Aktuell macht beispielsweise ein Aufruf von Pro Quote Regie deutlich, wie stark die Misstände im Filmbereich sind. Hier ist vor allem auch der durch Bundesmittel geförderte Filmförderfonds, auch wenn die Auswahl der geförderten Porjekte durch eine Jury erfolgt, betroffen: 2013 waren z.B. von 115 geförderten Projekten nur 13 von Regisseurinnen. Demnach habe der DFFF von 62,5 Mio. Euro lediglich knapp 6 Mio. an Regisseurinnen vergeben. Ähnliche Missstände bestehen im Bereich der Theaterregie. Beim Berliner Theatertreffen wurden beispielsweise in den letzen 14 Jahren nur 17 von 140 der Theateraufführungen von Regisseurinnen inszeniert.
 
Auch die finanzielle Situation von Künstlerinnen ist nach Angaben der Künstlersozialkasse im Jahr 2013 nicht gleichgestellt. Männliche Künstler und Publizisten hatten mit 21.427 Euro ein wesentlich höheres durchschnittliches Jahreseinkommen, als ihre weiblichen Kolleginnen mit 15.955 Euro.
 
Die berufliche Benachteiligung von Frauen ist nicht nur ungerecht, den Kulturbetrieben geht damit kreatives Potential verloren. Trotz der dokumentierten Missstände erfolgte von politischer Seite jedoch bis heute keine nennenswerte Initiative zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und Verbesserung der Situation weiblicher Kulturschaffender. Symptomatisch für das fehlende Problembewusstsein seitens der Bundesregierung ist der Mangel an aktuellen statistischen Daten.
 
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf, [..]

 
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/028/1802881.pdf

Da ich Zahlen immer wieder interessant finde und hier jede Menge vorliegen (unabhängig von deren Richtigkeit), musste ich diesen Antrag der Grünen einfach einstellen.
s_kaffee

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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