Uppps! Der Rechtsstaat hat kein Geld .... (Mord an Kindern)
Die Uniklinik Gießen muss dem herzkranken Muhammet nicht auf die Warteliste für ein Spenderorgan setzen. Das hat das Landgericht Gießen entschieden. Es stützte damit das Vorgehen der behandelnden Ärzte, die den Zweijährigen wegen eines schweren Hirnschadens für nicht transplantierfähig halten.
Diese Einschätzung sei nicht zu beanstanden, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Eltern wollten mit einer einstweiligen Verfügung erreichen, dass ihr Sohn auf die Liste für ein Spenderherz kommt.
Was war geschehen?
Muhammet Eren D. aus der Türkei sollte in Gießen ein neues Herz bekommen. Denn nur eine Organspende kann das Leben des Kindes retten, das an einer angeborenen Herzschwäche leidet. Doch dann lehnte die Uniklinik Gießen den bereits geplanten Eingriff ab.
Man muss ja vermuten, dass die Diskussion um Sterbehilfe genau aus dem Grunde geführt wird, um die Finanzierung von nicht lebenswertem Leben zu Gunsten anderer Geldausgabelöcher zu unterbinden. Man könnte das als moderne Euthanasie bezeichnen, die juristisch vom Gesetzgeber wieder mal gedeckelt wurde. Wie damals.
Möglicherweise versucht man dem Seniorensturm schon vorzubeugen. Wenn in 20 Jahren mal kein Geld und gute Laune für Pflege da ist, dann muss man diese Rentner BIP-verträglich ableben lassen. Vorsorglich schwört man die Bürger schon mal darauf ein.
gesamter Thread:
- Geld für Waffen ist da, aber möglicherweise nicht für die Rettung eines Jungen. -
Li Ho Den,
24.10.2014, 11:09
- Uppps! Der Rechtsstaat hat kein Geld .... -
Musharraf Naveed Khan,
24.10.2014, 11:25
- Uppps! Der Rechtsstaat hat kein Geld .... - KwrF, 24.10.2014, 12:39
- möglicherweise spinnst du, weil... - lichttblick, 24.10.2014, 13:24
- Geld für Waffen ist da, aber möglicherweise nicht für die Rettung eines Jungen. - dentix07, 27.10.2014, 17:14
- Uppps! Der Rechtsstaat hat kein Geld .... -
Musharraf Naveed Khan,
24.10.2014, 11:25