Das gemeinsame Sorgerecht für nichteheliche Lebensgemeinschaften (Allgemein)
Ne, ne...
Die Frauen sind hier nicht doof. Das gemeinsame Sorgerecht hat nichts mit einer rechtlichen Vaterschaft zu tun.
Vom gemeinsamen Sorgerecht hat man de facto im Übrigen auch gar nichts, solange das Kind nicht bei einem lebt. Der Elternteil bei dem das Kind lebt kann inoffiziell alles tun und lassen, was es will.
Wegziehen, Schulanmeldungen, Arztbesuche, sogar Beschneidungen...
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- Das gemeinsame Sorgerecht für nichteheliche Lebensgemeinschaften -
Peter,
01.11.2014, 10:46
- Das gemeinsame Sorgerecht für nichteheliche Lebensgemeinschaften -
wollepelz,
01.11.2014, 10:51
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Peter,
01.11.2014, 10:59
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wollepelz,
01.11.2014, 11:14
- Das gemeinsame Sorgerecht für nichteheliche Lebensgemeinschaften - Peter, 01.11.2014, 15:08
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wollepelz,
01.11.2014, 11:14
- Das gemeinsame Sorgerecht für nichteheliche Lebensgemeinschaften - Urknall, 02.11.2014, 16:38
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Peter,
01.11.2014, 10:59
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01.11.2014, 10:51