Das gemeinsame Sorgerecht für nichteheliche Lebensgemeinschaften (Allgemein)
Man kann böse Dinge auch als Mann machen.
Z.B. ohne Vaterschaftsanerkennung den Unterhalt bezahlen. Weder die Mütter noch das JA hat andere Interessen. Privatisiert man den Vaterschaftstest, den man eh bezahlen müsste, und stellt fest, dass man nicht vom Kindesunterhalt rauskommen kann, zahlt man einfach, auch ohne die Vaterschaft anzuerkennen. Um mehr als die Unterhaltszahlung geht es den Kurzsichtigen gar nicht.
Gerettet hat man in diesem Fall sein persönliches Erbe sowie die Schadenfreude, dass sie die Sicherheit der Halbwaisenrente nicht haben. Bei einem Kind, das vor einem verweigert wird, ist diese Schadenfreude ein kleiner Segen.
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Ihr könnt mich alle mal
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Peter,
01.11.2014, 10:46
- Das gemeinsame Sorgerecht für nichteheliche Lebensgemeinschaften -
wollepelz,
01.11.2014, 10:51
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Peter,
01.11.2014, 10:59
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wollepelz,
01.11.2014, 11:14
- Das gemeinsame Sorgerecht für nichteheliche Lebensgemeinschaften - Peter, 01.11.2014, 15:08
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wollepelz,
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- Das gemeinsame Sorgerecht für nichteheliche Lebensgemeinschaften - Urknall, 02.11.2014, 16:38
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Peter,
01.11.2014, 10:59
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wollepelz,
01.11.2014, 10:51