Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Viel Erfolg! (Hinweise - Termine)

bbberlin @, Saturday, 06.12.2014, 13:39 (vor 3430 Tagen) @ Peter

Dear Dino!

Du wirst das schon schaffen. Du kannst ja im Fernsehen reden und weißt, dass du eigentlich da bist, um vorgeführt zu werden. Aber du machst das gut.

Hier habe ich noch was für dich kopiert:


Bekanntlich wurde das Schuldprinzip abgeschafft. Doch
ohne Schuld gibt es keine Wiedergutmachung. Darauf hatten
auch 1918 die Juristen in Versailles aufmerksam gemacht, und
so musste bei den Friedensverhandlungen zunächst die Frage
der Kriegsschuld geklärt werden. Bei der Ehe war es früher
so, wie es bis heute bei jedem Unfall und bei jeder anderen
Streitigkeit ist: Wer keine Schuld hat, muss auch nicht zahlen.

Heute zahlt der Mann. Das Schuldprinzip wurde nicht abgeschafft;
vielmehr wurde der Mann aus Prinzip zum Schuldigen.
Er wird heute so geschieden, wie früher nur Männer
geschieden wurden, die tatsächlich schuldig waren. Das ist
das Neue. Das ist die Schieflage: Nun gibt es prinzipiell unschuldige
Frauen und schuldige Männer. Das ist zugleich das
Ende der Gerechtigkeit. Die Ehe wurde zu einem zwielichtigen
und rechtsfreien Raum. Die Justiz greift in das Privatleben
ein und kneift zugleich. Sie kommt ihrer Aufgabe nicht
nach. Sie ignoriert die Schuldfrage und interessiert sich nur
noch dafür, wo Geld zu holen ist.

Zerrüttung gab es schon in den dreißiger Jahren. Man
konnte entweder schuldig oder unschuldig geschieden werden
oder sich gemeinsam auf Zerrüttung einigen. Dann
bestand allerdings kein Anspruch auf Unterhalt. Heute ja.

Heute
muss sich ein Paar nicht einmal einigen. Es genügt,
wenn einer von beiden die Zerrüttung ausruft. Sinnvollerweise
tut das die Frau, denn für sie lohnt es sich. Die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des Mannes ist zum Schuldersatz
geworden.

Sein Erfolg wird ihm zum Verhängnis. War er zunächst
die Voraussetzung für die Eheschließung, so wird er bei der
Scheidung zum Maßstab für die Zahlungen, die er weiterhin
zu leisten hat.

Mit Treulosigkeit kann eine Frau unter Umständen mehr
Geld verdienen, als sie es mit eigener Arbeit könnte. Das
Wort »Untreue« hat doppelte Bedeutung. Man kann auch
Gelder veruntreuen. In der Ehe wird das nicht bestraft. Dass
eine wirtschaftlich schwächere Frau das Konto abräumt und
sich schadlos hält, gilt inzwischen als Normalität. Das sind
Kleinigkeiten im Schatten der Reform des Paragraphen 218,
dem Meilenstein in der »Erfolgsgeschichte« des Feminismus.

Seitdem hat jede Frau Tyranninnen-Status und kann selbstherrlich
über Leben und Tod entscheiden. James Bond handelt
lediglich im Auftrag Ihrer Majestät, eine Frau von heute
ist ihre eigene Majestät. Auch sie hat das Anhängsel 007. Die
Lizenz zum Töten macht alles andere nebensächlich.

Ein ebenso schweres Geschoss ist die Unterhaltsklage. Der
Schuss geht immer in eine Richtung: vom finanziell Schwächeren
zum finanziell Stärkeren. Wer jeden, der mehr Geld hat
als er selbst, beargwöhnt und beneidet, hält das womöglich für
»gerecht«. Die Ehefrau kann jederzeit ohne Angabe von Gründen
klagen. Sie macht damit – verantwortungslos, wie sie sein
darf – aus dem Wirtschaftsmodell, das bisher einigermaßen
funktioniert hat, ein Notstandsmodell. Sie verwandelt sowohl
die Liebes- als auch die Eltern-Kind-Beziehung in eine Geschäftsbeziehung,
bei der sie einseitig Forderungen stellen darf.

Der geschiedene Ehemann muss nicht etwa, wie viele meinen,
von dem Gehalt, das er sowieso hat, etwas abgeben. Vielmehr
wird ein fiktives Gehalt festgesetzt, das am Optimum
seiner Leistungsfähigkeit orientiert ist, unabhängig von der
Tatsache, dass sich für ihn mit der Trennung die Bedingungen
drastisch verschlechtert haben. Wenn das Geld nicht reicht,
trifft ihn eine so genannte erhöhte Erwerbsobliegenheit. Er
muss zusätzlich – auch bei Krankheit – Nebentätigkeiten annehmen,
aber bis auf den Mindestbehalt, der noch unter der
Pfändungsgrenze liegt, alles abgeben.

Nachdem man ihm früher
vorgeworfen hatte, dass er mit seinem Büro verheiratet sei
und sich nicht genug Zeit für das Kind nehme, muss er nach
der Scheidung noch mehr arbeiten und kriegt das Kind gar
nicht mehr zu sehen. Ist die Frau nun zufrieden? Was, so fragt
man sich, ist denn nun das eigentliche Ziel ihrer Wünsche?

Mit der Zwangsscheidung ist ein »Sozialismus nur für Männer
« entstanden, wie nach dem Modell von Che Guevara, für
den es selbstverständlich war, dass es eine Pflicht zur Arbeit
gibt ohne Anspruch auf die Früchte der Arbeit. Die Früchte
genießt allein die Frau. Unter Frauen heißt das »erfolgreich
geschieden«. Ihr Lebensstandard muss nach Möglichkeit
aufrechterhalten werden. »Einmal Nerz, immer Nerz«, lautet
die Parole, die man immer noch in Gerichtssälen hören kann,
auch wenn sich die Rahmenbedingungen eigentlich geändert
haben sollten und man neuerdings erwartet, dass die Frau
bei der Scheidung gewisse Abstriche hinnimmt.

Manche
sprechen sogar von einer regelrechten Wende, seit 2008 die
Möglichkeit eingeführt wurde, Unterhaltszahlungen zeitlich
zu begrenzen. Es ist aber keine Wende. Grundsätzlich hat
sich nichts geändert. Wir bewegen uns immer noch in einem
rechtsfreien Raum. Wir sind immer noch auf dem falschen
Trip und streben weiterhin die Unterhaltsmaximierung an.
Man hat jetzt nur – nachdem man einmal falsch abgebogen
war – auf der Strecke, auf der alle in die Verschuldung rasen,
ein paar Überholverbote eingerichtet.

Die Unterhaltsforderungen werden überdehnt. Spätestens
wenn der Mann ruiniert ist, müssen die Scheidungsgewinnlerinnen,
die sich zunächst über den Zugewinnausgleich und
andere Beutestücke freuen konnten, einsehen, dass sie durch
ihre überstürzte Gewinnmitnahme die Kuh geschlachtet haben,
die sie besser hätten melken sollen. Aus den männlichen
Leistungsträgern sind durch Scheidungen im kalifornischen
Stil – »California style« –, wie es bei Neil Young heißt, Leistungsempfänger
geworden.

Damit ist ein nicht absehbarer
wirtschaftlicher Schaden entstanden, der längst keine Privatsache
mehr ist. Männer »funktionieren« unter diesen Bedingungen
nicht mehr. Sie werden krank, sie resignieren und
tun nur noch das Nötigste. Es kommt zu einem Schlendrian,
wie man ihn aus der Endphase des Sozialismus kennt. Man
spricht neuerdings von einem »Streik der Männer« – einem
Generalstreik, nicht nur einem Zeugungsstreik –, den man in
Amerika schon seit einigen Jahren beobachtet und dort bereits
als eines der großen neuen Probleme erkannt hat.

Es wird ein Erwachen geben, das nicht mehr lange auf sich
warten lässt. Die geschiedenen Männer sind pleite. Das Geld,
das der Staat vorstreckt, versucht er meist vergeblich von ihnen
zurückzubekommen. Im Bundesland Sachsen liegt die
so genannte Rückholquote bei dürftigen sechs Prozent. Zunächst
mochte sich der Staat von der Reform, die alle Kosten
dem »geschiedenen Ehemann« aufbürdete, erhoffen, dass
die Frau nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein würde. Doch
nun reißen die Unterhaltsansprüche, auf denen der Staat
sitzenbleibt, Löcher in die Finanzen. Die Abschaffung des
Schuldprinzips mündete in die Verschuldung – zuerst der geschiedenen
Männer, dann der öffentlichen Hand.

Vor allem wurde mit der pauschalen Schuldzuweisung an
den Mann ein beispielloses Unrecht geschaffen. Der Richter
Harald Schütz fasst es so zusammen: »In unserem Rechtsstaat
kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren,
dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes
schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre
Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der
Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben erhoben
und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch
Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt
werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten
Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf
der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben.«

In einer Kurzgeschichte der französischen Erfolgsautorin
Anna Gavalda klagt eine Frau, dass ihr Mann ihr nur deshalb
treu sei, weil er sich die Scheidung nicht leisten könne. Sie ist
sich im Klaren darüber, dass sie ihn in der Hand hat. In Wahrheit
ist das Problem aber nicht, dass er sich die Scheidung
nicht leisten, sondern dass er sie nicht verhindern kann. Verhindern
kann der Mann eine Scheidung nämlich auch dann
nicht, wenn er treu ist und der Frau jeden Wunsch von den
Augen abliest und sofort erfüllt. Es gibt kein Wohlverhalten,
mit dem er das Unglück, dass sie ihm jederzeit zufügen kann,
verhindern könnte. Die Unwucht der Scheidungsgesetze hat
die Ehe von Anfang an zerrüttet. Der Mann befindet sich in
einer permanenten Erpressungssituation. Sie kann ihn jederzeit
in die Scheidungsverbannung schicken und ihm das Kind
entziehen – falls sie eins haben. Es liegt allein an ihr, ob sie die
Kanonen zündet oder nicht.

Das Ehe-
Schnäppchen im Turbo-Kapitalismus funktioniert so: Die
Frau erhält Zugriff auf das Vermögen des Mannes unter der
Bedingung, dass der Ehevertrag, den sie abschließt, auf Dauer
angelegt ist. Das ist so, als bekäme sie einen Kredit zu sensationell
günstigen Bedingungen – günstig, weil eine besonders
lange Laufzeit vereinbart ist. Doch dann behält die Frau
das Geld und stellt die Rückzahlung, auch wenn die Bedingungen
noch so vorteilhaft waren, kurzerhand ein. Bei einer
Bank geht das nicht, bei einem Ehemann schon. Der Heiratsschwindler
alten Schlages war ein Mann, der einer Frau die
baldige Heirat vorschwindelte. Der Heiratsschwindler von
heute ist eine Frau, die einem Mann die Treue vorschwindelt.


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