Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Totschlag mit Anschleichen (Gewalt)

adler @, Kurpfalz, Sunday, 14.12.2014, 01:54 (vor 3639 Tagen)

Am Montag soll das Urteil verkündet werden. Der Gutachter hält sie für voll schuldfähig.
Hat aber von von einer Belastungsstörung gesprochen. Nach Angaben ihrer Schwester ist sie in einem schlechten Zustand gewesen. Da bin ich mal gespannt, wie das wohl wieder milde Urteil begründet wird. Denn die Angeklagte ist eine vierfache Mutter.

Immer mehr Details werden bekannt gegeben. Bislang wurde nur gequakt, dass "ein Gespräch eskalierte". Nun erfahren wir:

Laut Anklage war sie im Februar mit Gummistiefeln, Einweghandschuhen, einer Perücke und einem Messer ausgerüstet nach Speyer gefahren, wo sie unter falschem Namen in die Wohnung ihrer Nebenbuhlerin gelangte. Dort soll sie* die 50-Jährige erstochen haben. Nach der Tat habe sie ein Sexualdelikt vorgetäuscht, um eine falsche Fährte zu legen. Einige Wochen zuvor, im Dezember 2013, hatte sich der Ehemann nach mehr als 20 Ehejahren von ihr getrennt.
http://www.t-online.de/regionales/id_72155272/prozess-um-toedliche-stiche-in-speyer-angeklagte-voll-schuldfaehig.html
[* Obwohl sie die Tat mehrfach zugab, wird beim Opfergeschlecht immer noch in der Möglichkeitsform geschrieben. adler]

Die Vorarbeit für ein mildes Urteil hat schon mal der SA geleistet. Denn trotz dieser peniblen Planung der Tat, die ja auch die Nachsorge mit einschloss, lautet die Anklage nicht auf Mord, sondern

Die Anklage lautet auf Totschlag.

adler

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Es gab ein Strafrecht vor Adolf Hitler

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Sunday, 14.12.2014, 02:48 (vor 3639 Tagen) @ adler

Die Anklage lautet auf Totschlag.

Im Strafrecht vor Adolf Hitler galt:

"Wegen Mordes wird bestraft, wer einen anderen mit Überlegung tötet."

Modernes Nazirecht Pdf 220kB

Rainer

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