Ein Triebfahrzeugführer der Bahn muss im Berufsleben durchschnittlich zwei bis drei Selbstmorde verkraften (Männer)
Ein Triebfahrzeugführer der Bahn muss im Berufsleben durchschnittlich zwei bis drei Selbstmorde verkraften.[1]
Wikipedia: Schienensuizid, Abschnitt Folgen
Betroffene Lokführer sind beim Schienensuizid als unmittelbare Augenzeugen einer erheblichen psychischen Belastung ausgesetzt.[2] Meist erkennen sie die Suizidabsicht bereits aus großer Entfernung; der lange Bremsweg von Schienenfahrzeugen macht es in der Regel unmöglich, den Zug rechtzeitig anzuhalten. Sie erleben so unmittelbar den Tod des Suizidenten.
Der Körper des Suizidenten wird durch den Druck der Stahlräder oft so stark entstellt, dass auch die Knochen zu einer breiartigen Masse zerdrückt werden. Aber auch andere abnorme Veränderungen des Körpers können eine hohe Schockbelastung beim Triebfahrzeugführer hervorrufen, beispielsweise unnatürliche Stellungen der Gliedmaßen, Amputationen, Enthauptungen und andere Körperdurch- und -abtrennungen. Viele erleiden dabei eine akute Belastungsreaktion.
Verschiedene Eisenbahnunternehmen stellen betroffenen Lokführern den jeweiligen Arbeitstag vom Rest des Einsatzes frei und stufen sie für eine Reihe von Tagen als arbeits- bzw. dienstunfähig ein. Die akute Reaktion kann in eine monate- und jahrelange Beeinträchtigung übergehen. Auch bei Ausbleiben einer akuten Belastungsreaktion kann sich später, auch nach Monaten, eine posttraumatische Belastungsstörung entwickeln, die mit dauerhafter Arbeits-/Dienstunfähigkeit einhergeht. In vielen Rettungsdienst-Bereichen wird der Lokführer standardmäßig von der Krisenintervention im Rettungsdienst zur Vermeidung einer posttraumatischen Belastungsstörung erstbetreut.
Für Schäden, die der Bahn und dem Lokführer durch einen Schienensuizid oder seinen Versuch entstehen, können der Suizident und seine Erben (sofern diese die Erbschaft nicht ausschlagen) grundsätzlich schadensersatzpflichtig sein.[3] Erste betroffene Triebfahrzeugführer haben dies erfolgreich getan.[1] Im Einzelfall ist hierbei jedoch zu prüfen, ob sich der Suizident zum Zeitpunkt der Tat - beispielsweise aufgrund einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung - im Zustand der Deliktsunfähigkeit nach § 827 BGB befand. Zudem ist die Frage des Vorsatzes zu klären - ob der Suizidant damit rechnete, einen anderen zu schädigen. In konkreten Fällen ist es vor Gericht zu Vergleichen gekommen.
Nach Angaben der Deutschen Bahn haben 2013 30 Triebfahrzeugführer als Folge traumatischer Ereignisse die Eignung für den Beruf verloren.[4]
[1] Doreen Reinhard: Ein Knall, dann Totenstille, Chemnitzer Zeitung am 25. November 2014, S. 3
[2] Frank Junghänel: Der letzte Augenblick, Mitteldeutsche Zeitung am 29. November 2009
[3] R. Schimmel: Trauma nach Schienensuizid: Das Recht des Lokführers auf Schadensersatz von den Erben, Legal Tribune online am 27. Juli 2011
[4] Deutsche Bahn AG (Hrsg.): DB zum Gespräch der GDL: Gewerkschaft verzichtet weiter ohne Not auf Beschäftigungssicherung für alle, Presseinformation vom 10. Januar 2014
Andreas Frei: Das Leiden der Lokführer: Leben mit der Katastrophe, Augsburger Allgemeine am 9. September 2013
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Der einzige „Hirni“ hier weit und breit.
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- Ein Triebfahrzeugführer der Bahn muss im Berufsleben durchschnittlich zwei bis drei Selbstmorde verkraften -
Mus Lim,
29.12.2014, 23:00
- Vor fünf Jahren: Robert Enke † -
Mus Lim,
29.12.2014, 23:20
- Bu-hu - Dosenmais, 04.01.2015, 11:52
- Ein Triebfahrzeugführer der Bahn muss im Berufsleben durchschnittlich zwei bis drei Selbstmorde verkraften -
Dosenmais,
04.01.2015, 11:46
- emotional instabil - Peter, 04.01.2015, 12:27
- Vor fünf Jahren: Robert Enke † -
Mus Lim,
29.12.2014, 23:20