Entlassung wegen sexueller Belästigung nur nach Abmahnung möglich (Recht)
Das Begrapschen des Gesäßes einer Mitarbeiterin ... nicht nachvollziehen können, dass die Kolleginnen verängstigt gewesen seien, hieß es.
Das ist früher durchaus vorgekommen, vor zig Jahren als ich Lehrling war, aber die Frauen sahen nicht verängstigt aus. Konnten sich sehr gut eines mehr erwehren und sie schlugen daraus noch Kapital, mit kleine Gefälligkeiten, die Mann heute einer Feministin bestimmt verweigern würde. Wenn es Mann übertrieben hätte, wäre er auch bei andern Männern unten durch gewesen. Mein ja nur!
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rp ist ein Mitglied des spirituellen Flügels (Eisenhans) der erkennenden Männerbewegung.
(Die spielen Hase und Igel mit uns!)
Gleichberechtigung, Geschlechtergerechtigkeit, Gleichwertig
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Christine,
28.07.2015, 13:27
- Entlassung wegen sexueller Belästigung nur nach Abmahnung möglich - roser parks, 28.07.2015, 22:06