Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125966 Einträge in 30844 Threads, 293 registrierte Benutzer, 311 Benutzer online (0 registrierte, 311 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Gesinnungsjustiz (Mord an Kindern)

Mus Lim ⌂ @, Wednesday, 05.08.2015, 11:09 (vor 3190 Tagen)

Gesinnungsjustiz zeichnet sich dadurch aus, dass nicht die Tat an sich, sondern die Gesinnung maßgeblich für eine Bestrafung ist.

Anlässlich der Taten der Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" hat Justizminister Heiko Maas nun mit einer Änderung des Strafgesetzes reagiert. Wenn einem Täter künftig vor Gericht "rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende" Motive nachgewiesen werden können, soll sich dies strafverschärfend auswirken. Maas hofft mit der Reform eine höhere Sensibilität bei der Aufnahme von Ermittlungen zu erreichen. Zudem sollen die Gesetzesänderungen potentielle Täter abschrecken.

Beispiel: Die Polizei wird zu einer Schlägerei gerufen. Gleich bei der Befragung der Beteiligten und Zeugen sollen sie Beamten nun der Frage nachspüren, ob der Schlägerei etwa ein menschenverachtendes Motiv zugrunde liegt. Mit andere Worten: Ist es zur Schlägerei gekommen, weil das Opfer der falschen Gruppe angehörte? Falls die Polizisten dafür Anhaltspunkte finden, sollen sie dies schriftlich festhalten, damit diese später ins Gerichtsverfahren eingehen können. Falls der Richter ein "Hass-Motiv" wiederrum zweifelsfrei feststellen kann, soll das Strafmaß höher ausfallen.

Kritiker wie Gül Pinar vom Deutschen Anwaltsverein zweifeln an der Wirksamkeit der Reform und sprechen von einer "Schaufenstergesetzgebung". Schon jetzt müsse ein Richter bei der Urteilsfindung auch die Beweggründe des Täters berücksichtigen.

In einer zweiten gesetzlichen Änderung hat Maas die Rolle des Generalbundesanwalts gestärkt. Bei Streitfällen über die Zuständigkeit von Staatsanwaltschaften soll künftig der Generalbundesanwalt entscheiden.
- http://www.freiewelt.net/nachricht/hass-taten-werden-kuenftig-haerter-bestraft-10062963/

Karin Weber 31.07.2015 - 11:04
Tolle Sache, da kann Herr Maas hier sofort anfangen hart durchzugreifen:

http://www.focus.de/politik/deutschland/neue-kriminalitaetsfelder-stellen-polizei-vor-probleme-focus-der-nrw-polizei-droht-im-kampf-gegen-kriminelle-der-kollaps_id_4850845.html

Ach so, sorry, natürlich sind das die Leute die Herr Maas ja willkommen heißt. Das ist keine Kriminalität, sondern Lebensfreude.

--
Mach mit! http://wikimannia.org
----

Der einzige „Hirni“ hier weit und breit.
----

Suchmaschinen-Tags: Abtreibung, Beschneidung, Genitalverstümmelung, Familienzerstörung


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum