Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Bestrafung der falschen(!) Gesinnung (Mord an Kindern)

Mus Lim ⌂ @, Wednesday, 05.08.2015, 12:32 (vor 3417 Tagen) @ Mr ?

Gleich bei der Befragung der Beteiligten und Zeugen sollen sie Beamten nun der Frage nachspüren, ob der Schlägerei etwa ein menschenverachtendes Motiv zugrunde liegt. Mit andere Worten: Ist es zur Schlägerei gekommen, weil das Opfer der falschen Gruppe angehörte?


Wenn das auch für linke (Antifa) und Migranten gilt (Scheiss Deutscher) wäre das ja noch zu vertreten, aber ich denke, es sollte klar sein wer damit "einkassiert" werden soll: Alles, was man als "rechts" definieren könnte, sowie alle die nicht laut genug "Multikulti Hurra" brüllen.

Bestrafung der falschen(!) Gesinnung.

Es steht doch da: Wenn das "Opfer der falschen Gruppe" angehört, dann und nur dann wird bestraft.

Antifa, Multikulti und Kulturbereicherer gehören der "richtigen" Gruppe an und werden nicht bestraft.

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Der einzige „Hirni“ hier weit und breit.
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