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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Abwehrrechte des Bürgers gegen die Obrigkeit (Politik)

Mus Lim ⌂ @, Friday, 11.01.2013, 19:24 (vor 4352 Tagen) @ Fiete

Tasächlich geht es um das Recht, daß der Staat sich gerade nicht "zu kümmern" hat, außer, um dieses Recht als oberstes zu schützen. Das besagt Art.6 ( 2 ) GG. Das ist kleines 1x1 der Grund- u. Abwehrrechte.
Die gehen nämlich davon aus, daß der Staat grundsätzlich ein Zusammenschluß von Familien und Nachbarschaften ist, die natürlicherweise existieren. Daher auch der Begriff Naturrechte und die rechtliche Tatsache, daß es sich dabei nicht um Gesetze im Sinne von Anwendungsvorschriften handelt, sondern um feststellende Niederschriften natürlicher Gegebenheiten.

Die Frage ist nur, wie bringt man das ins Bewusstsein des bundesdeutschen Durchschnittsbürgers.

Das es mit den Abwehrrechten des Bürgers gegen die Obrigkeit nicht gut bestellt ist, lässt sich ja allein schon aus der Tatsache ablesen, dass seit nunmehr gut 65 Jahren dem Bürger verwehrt wird, in souveräner Selbstbestimmung sich eine Verfassung zu geben.

Ich habe das irgendwo mal diskutiert und bekam als eine bedenkenswerte Antwort:
Die Menschen sind heute dermaßen verblödet, ruhiggestellt, verängstigt, desinformiert und orientierungslos, dass kaum zu hoffen ist, dass bei einer verfassungsgebenden Versammlung etwas besseres als das bestehende Grundgesetz herauskommt.
Vielmehr sei zu bezweifeln, ob die Begriffe Ehe und Familie in die zu schaffenden Verfassung überhaupt noch Eingang finden würden.

Der Einwand hat mich erstmal sprachlos gemacht.
Und ich befürchte, dass die formulierten Befürchtugen nicht grundlos sind.

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Der einzige „Hirni“ hier weit und breit.
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Suchmaschinen-Tags: Abtreibung, Beschneidung, Genitalverstümmelung, Familienzerstörung


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