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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Lentze will sein Forum Weiberplage nicht vom Netz nehmen und geht einer Anklage wegen Volksverhetzung entgegen (Gleichschaltung)

Wiki, Tuesday, 10.11.2015, 20:17 (vor 3061 Tagen)

Meine Antwort an die Staatsanwältin zum Verfahren wegen Volksverhetzung

Sehr geehrte Frau Zavelberg,

während unseres Gesprächs am 22-10-2015 haben Sie mir bekanntgegeben, daß gegen mich wegen Verstoß gegen § 130 StGB ermittelt werde. Der Tatbestand der Volksverhetzung sei gegeben. Ich hätte durch Aussagen in meinem Internetforum "Weiberplage.de" die Würde der Frau oder der Frauen angegriffen und ihr Lebensrecht bestritten.

Anzeigeerstatter ist Ihrer Auskunft nach die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen (LfM). (Direktor ist Dr. Jürgen Brautmeier.)

Auf meine Bitte nach einer bezeichnenden Textstelle haben Sie - nach längerer Suche - aus meinem Forumeintrag vom 3-11-2013 folgende Passage zitiert:

Erwerbsarbeit ist naturgemäß Männersache. Weiber sind dafür nicht geschaffen.

Wofür sind die Weiber denn geschaffen? Für die Reproduktion! Dafür haben haben sie entsprechende Organsysteme und psychische Dispositionen. Das Weib ist leibschöpferisch; der Mann ist geistschöpferisch. Das Weib steht den Tieren näher, der Mann den Himmelswesen.


Zur Begründung haben Sie aus dem Kommentar zum Strafgesetzbuch von Thomas Fischer, 62. Auflage, folgende Passage zitiert:

Es genügt, daß das Recht der Angegriffenen bestritten wird, als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft zu leben.

Auf meinen Einwand, daß genau dieses Recht den Männern bestritten wird, und zwar u.A. als politische Leitlinie ("Wer eine menschliche Gesellschaft will, muß die männliche überwinden", SPD-Parteiprogramm), haben Sie mir den Grundsatz "Keine Gleichbehandlung im Unrecht" entgegengehalten.

Jedoch haben Sie mir das Angebot gemacht, sich dafür einzusetzen, daß die Anklage fallengelassen wird, wenn ich das Forum aus dem Netz nehme und auf meinen eventuellen Rechtsanspruch auf Entschädigung für die Zeit der Sicherstellung meines Rechners (4-2-2014 bis 2-3-2015) verzichte. Die endgültige Entscheidung für eine Einstellung des Verfahrens läge allerdings bei Ihrer Vorgesetzten.

Daraufhin habe ich um eine dreiwöchige Bedenkzeit gebeten. Diese haben Sie mir gewährt. Ich komme hiermit meiner Selbstverpflichtung nach, Ihnen meine Entscheidung mitzuteilen.

1.
Der Gesetzestext beginnt mit den Worten (Hervorhebung durch mich): "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. [...] gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit [...] zu einem Teil der Bevölkerung zum Haß aufstachelt, zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er [...] Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit [...] zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird [...] bestraft."

Zweifelsfrei wird der öffentliche Frieden gestört, wenn Teile der Bevölkerung als "Pack", "Mischpoke", "Rechtsextremisten", "Nazis" usw. bezeichnet werden und den Tätern zur flächendeckenden Verbreitung ihrer Parolen die Massenmedien uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Dies aber trifft ausschließlich für amtierende Politiker zu. Dabei ist die Störung des öffentlichen Friedens evident; ja sie ist sogar meßbar und sie wird gemessen z.B. durch Umfrage-Institute.

Volksverhetzung in nennenswertem Ausmaße geht daher schon aus technischen Gründen ausschließlich vom Staate aus. Der § 130 StGB ist insofern ein zweifelhaftes Konstrukt.

2.
Demgegenüber ist ein Internetforum nicht geeignet, den öffentlichen Frieden in nennenswertem Ausmaße zu stören. Gerade das inkriminierte Forum "Weiberplage.de" ist nur einem ganz engen Leserkreis bekannt. Niemand wird ernsthaft behaupten, daß von ihm eine Störung des öffentlichen Friedens ausgegangen sei, aktuell ausgehe oder irgendwann ausgehen werde.

Im Übrigen wird die von Ihnen beispielhaft zitierte Passage, die sich auf die Feststellung reduzieren läßt, daß, ins Bildliche übersetzt, Männer breite Schultern und Weiber breite Hüften haben (also physisch und funktionell einander ergänzen), allenfalls von jenen als ärgerlich empfunden, die eine Ausdünnung des deutschen Volkes und seine Substitution durch Fremdvölker betreiben oder wohlwollend begleiten. Angehörige der Fremdvölker hingegen teilen fast durchwegs meine Meinung, was die Unterschiedlichkeit und natürliche Aufgabenverteilung von Mann und Weib betrifft. Es wird auch nicht ernsthaft erwartet, daß sie diese Auffassung ändern werden.

Jedoch kommt hier der Begriff "abstraktes Gefährdungsdelikt" ins Spiel. Damit wird die eingangs des Gesetzestextes genannte Bedingung - nämlich die Eignung zur Friedensstörung - praktisch wieder aufgehoben und zugunsten politischer Entscheidungen ins Unabsehbare verwässert. Denn da es auf den "Erfolg" angeblicher Volksverhetzung nicht ankommt, gibt es aus politischer Sicht nichts, was nicht in abstrakter Weise geeignet wäre, den Frieden zu gefährden. Der § 130 StGB ist gerade in seiner gegenwärtigen, extrem auslegungsfähigen Fassung insofern ein Instrument, das fatal an die politisch-juristische Praxis des Dritten Reiches erinnert.

3.
Verstärkend wirkt in diesem Zusammenhang die Nennung (oder gar Anwendung) des Grundsatzes "Keine Gleichbehandlung im Unrecht". Es gibt Bereiche, wo dieser Grundsatz sinnvolle Anwendung findet; im politischen Bereich aber führt er, konsequent angewandt, zur völligen Willkür und zum Unrechtsstaat. Insbesondere, wenn es, wie im vorliegenden Falle, um ein Mengenverhältnis geht, das die Bevölkerung in zwei etwa gleich große Teile schneidet, ist ein noch größeres Potential zur Gefährdung des öffentlichen Friedens nicht mehr denkbar.

Zudem führt die Anwendung dieses Grundsatzes in vorliegendem Falle zwangsläufig zu einer Verletzung des Artikel 3 GG, besonders in seinem Wortlaut

"Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Dies verträgt sich nicht mit der Androhung von Zwangsmitteln gegen Vertreter einer eigenen Meinung, die selbst über keine Zwangsmittel verfügen.

Ich habe Ihnen, Frau Zavelberg, nur beispielhaft das Buch "SCUM-Manifest zur Vernichtung der Männer" von Valerie Solanas vorgelegt, das über einem deutschen Verlag in deutscher Sprache erhältlich ist und in deutschen Buchhandlungen ausliegt. Darin wird nicht nur der einen Hälfte der Bevölkerung das Lebensrecht definitv abgesprochen; auch in der Kreativität der Beschimpfungen geht die Autorin weit über das hinaus, was im Dritten Reich gegen die Juden vorgebracht wurde. Gerade in diesem Zusammenhang aber haben Sie den Grundsatz "Keine Gleichbehandlung im Unrecht" ausgesprochen.

4.
Zusammenfassend und abschließend stelle ich fest, daß die Entscheidung, die mir hiermit auferlegt ist, nur in einem äußerlichen Sinne rechtlicher Natur, im Grunde vielmehr politischer Natur ist. Es ist die Fortsetzung der Politik mit juristischen Mitteln. Hier stellt sich für mich die Gewissensfrage, wie sie sich auch meinem Vater gestellt hat, mit der Folge seiner Zuchthaus- und KZ-Haft.

In vorliegendem Falle sollten sich die Gewissensfrage aber alle Beteiligten stellen. Der demokratische Rechtsstaat lebt vom Engagement seiner Bürger. Das Argument "Ich komme nur meiner Aufgabe nach" gilt hier nicht; es wurde auch in den Nürnberger Prozessen nicht anerkannt.

Ich bringe Ihnen hiermit zur Kenntnis, daß ich in Beachtung der Sachlage das Forum "Weiberplage.de" nicht aus dem Netz zu nehmen beabsichtige; das heißt, daß ich einem Gerichtsverfahren nicht ausweichen werde. Sie haben mir erklärt, Frau Zavelberg, daß Sie im Auftrag handeln. Ich bedaure, daß Ihre Auftraggeber, unter anderen der Direktor der Landesmedienanstalt NRW, Herr Jürgen Brautmeier, sich im Hintergrund halten, anstatt sich zur Sache einmal selbst zu äußern oder gar den kontroversen Dialog zu suchen, wie er für eine pluralistische Gesellschaft von grundlegender Bedeutung ist.

Mit freundlichen Grüßen
T.R.E. Lentze
- http://weiberplage.de/index.php?id=12954


Das "Korpus-Delikti":

Nicht Armut, sondern Arbeits-Unlust ist weiblich

Da ist die Rede von "Entgeltungleichheit".

Doch aufgepaßt: Dieses Wort ist eine Lüge!

Die wahren Gründe werden dann ja auch genannt:
* Weiber arbeiten mehr Teilzeit.
* Weiber arbeiten öfter in sozialen Einrichtungen, wo weibliche Chefs das Sagen haben.

Aber es gibt noch einen ganz fundamentalen Grund:

Erwerbsarbeit ist naturgemäß Männersache. Weiber sind dafür nicht geschaffen.

Wofür sind die Weiber denn geschaffen? Für die Reproduktion! Dafür haben haben sie entsprechende Organsysteme und psychische Dispositionen. Das Weib ist leibschöpferisch; der Mann ist geistschöpferisch. Das Weib steht den Tieren näher, der Mann den Himmelswesen.


Eigentlich ist das ja ganz leicht zu verstehen, weil es offensichtlich ist. Das Vernünftigste wäre also, zur natürlich angelegten Aufgabenteilung zurückzukehren. Dem steht nur der kollektive Genderwahn entgegen.

Es ist schon seltsam, wie Kollektivpsychosen den gesunden Menschenverstand und das gesunde Urteilsvermögen außer Kraft setzen können. Wir haben dem Nationalsozialismus nichts voraus. Wir schaffen uns nur Opfer anderer Art.

trel
- Nicht Armut, sondern Arbeits-Unlust ist weiblich, Weiberplage am 3. November 2013


Das Vorzeigen der Folterinstrumente (Territion):
Meine Herren!

Ich habe von meinem Recht, Auskünfte zu verweigern, keinen Gebrauch gemacht, weil ich selber Fragen hatte. Ergebnis des eineinhalbstündigen Gesprächs ist ein Protokoll, das ich mehrfach korrigieren ließ und guten Gewissens unterschreiben konnte.

Anscheinend war es der hauptsächliche Grund der Vorladung, mich zu einem "Deal" zu ermuntern: Einstellung des Forums gegen Einstellung des Verfahrens. Die Anklage lautet auf Volksverhetzung gemäß § 130 StGB; Anzeigeerstatter ist die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen (LfM) unter ihrem Direktor Jürgen Brautmeier. Selbstverständlich habe ich keine Entscheidung aus dem Stegreif getroffen, sondern mir eine Bedenkzeit ausbedungen. Sie beträgt drei Wochen.

Was mich an diesem Angebot bedenklich stimmt, ist, daß nicht - wie bisher durch die LfM - lediglich die Löschung oder Abänderung einzelner straftrechtlich angeblich relevanter Beiträge gefordert wird, sondern die Löschung des ganzen Forums. Das Forum aber ist eine Diskussions-Plattform; eine Ort, wo - von meiner Seite - der Dialog erwünscht ist. Von der politischen Seite ist der Dialog hingegen unerwünscht. Und das ist wirklich bedenklich, denn die freiheitlich orientierte Gesellschaft lebt vom Dialog. Wenn die politische Klasse (und die Staatsanwaltschaft ist politisch weisungsgebunden) den Dialog unterdrückt, so stellt sie damit die freiheitliche Ordnung infrage.

Ich habe die Staatsanwältin (Frau Zavelberg) gebeten, mir den Vorwurf der Volksverhetzung an einzelnen Forumbeiträgen zu erläutern. Sie suchte lange in den Unterlagen, aber das Ergebnis war mager. Demnach ist keineswegs alles, was die LfM beanstandete, auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft strafrechtlich relevant. So etwa nicht das Foto vom Parkhaus mit der Aufschrift "Frauen Behinderte". Jedoch "zum Beispiel" dieser Eintrag. Frau Zavelberg zitierte diese Passage:

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Erwerbsarbeit ist naturgemäß Männersache. Weiber sind dafür nicht geschaffen.

Wofür sind die Weiber denn geschaffen? Für die Reproduktion! Dafür haben haben sie entsprechende Organsysteme und psychische Dispositionen. Das Weib ist leibschöpferisch; der Mann ist geistschöpferisch. Das Weib steht den Tieren näher, der Mann den Himmelswesen.


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Das sei, so sagte die Staatsanwältin, eindeutig strafrechtsrelevant, denn, so steht es im Kommentar von Thomas Fischer, 62. Auflage: "Es genügt, daß das Recht der Angegriffenen bestritten wird, als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft zu leben."

Diese Argumentation ist seltsam, denn mit dem, was ich feststelle, wird doch das bezeichnete Recht gar nicht bestritten. Ich behaupte etwas, das jedermann wahrnehmen kann, nämlich die physische und funktionelle Ungleichheit von Mann und Weib. Das impliziert keine Ungleichwertigkeit - wobei freilich dieser letztere Begriff in hohem Maße klärungsbedürftig ist. Eine Klärung, die aber weder im Gesetz noch im Kommentar vorgenommen wird.

Der einfachste Augenschein besagt, daß Weiber für die Reproduktion vorgesehen sind. Die entsprechenden Organe werden ja von den Weibern keineswegs verborgen, sondern nach Möglichkeit hervorgehoben, etwa durch enge Hosen und durch nach oben offene Büstenhalter, ja sie werden sogar zum Zwecke der öffentlichen sexuellen Aufreizung mißbraucht. Jedenfalls sind sie unübersehbar.

Umgekehrt wird niemand ernsthaft leugnen können, daß Männer über einen Knochen- und Muskelapparat verfügen, der sie zu harter Arbeit befähigt; ferner, daß sie über ein Gehirn verfügen, welches sie zum abstrakten Denken in besonderer Weise befähigt; dieses aber ist die Grundlage unserer Zivilisation.

Und ebenso ist klar, daß die Weiber den Tieren näher stehen. Wen trifft man auf Ponyhöfen? Fast nur Mädchen! - Tiere reproduzieren sich, aber sie produzieren nicht. Mit den Weibern steht es - tendenziell - genauso. Unsere Kultur und Zivilisation ist - nicht nur, aber ganz vorwiegend - Männerwerk. Für Hochkulturen gilt das in gesteigertem Maße. Matriarchate mit Hochkultur sind noch niemals nachgewiesen worden.

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Im Streit zwischen verifizierbarer Wahrheit und Ideologie gewinnt die Wahrheit. Darum, so scheint mir, wollte sich die Staatsanwältin auf eine Erörterung der obigen Fragen nicht einlassen. Ich glaube auch, daß dies der Grund ist, warum die Staatsanwaltschaft (oder ihr politischer Auftraggeber) die Schließung des gesamten Forums will.

Würde es in einer Gerichtsverhandlung nämlich zu einer Sachdiskussion kommen, so hätte das Gericht sich mit den Vorwürfen im Einzelnen auseinanderzusetzen. Was die sogenannte Holocaust-Leugnung betrifft (auch ein Volksverhetzungs-Tatbestand), so ist die Beweislage noch ziemlich einfach. Hier nicht. Zwar kann das Gericht auch, wie ich bereits erfahren mußte, sich die Sache leicht machen und die Benennung von Tatsachen zu Beleidigungen erklären. Aber damit könnte auch die Nähe zu Urteilen, wie sie im Dritten Reich und in anderen Tyranneien gefällt wurden, ins Blickfeld einer kritischen Öffentlichkeit geraten.

Ein anderer heikler Punkt ist das Argument "Kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht." Ich hielt der Staatsanwältin Solanas' SCUM-Manifest zur Vernichtung der Männer vor und zitierte daraus. Es ist klar, daß sie sich dazu nicht äußern wollte und im Gegenzug die obige Formel zitierte. Nur hat eben dieses Prinzip seine Grenzen, nämlich, wenn es nicht um Verwaltungsakte geht, sondern um "Teile der Bevölkerung". In diesem Falle würde der öffentliche Friede - nicht nur abstrakt - aufs Spiel gesetzt.

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Zu einer Sachdiskussion soll es nicht kommen. Der Dialog soll vermieden, ja verhindert werden. Das ist etwas ganz anderes, als die Löschung gewisser Einträge.

So bleibt also die Frage: Soll ich, wie empfohlen, das Forum aus dem Netz nehmen? Täte ich es, dann nur, um dem Risiko einer gerichtlichen Verurteilung zu entgehen. Es wäre Angst, die mich beugen würde. Der Preis wäre ein inneres Urteil, das mir sagt: du hast moralisch versagt. Was würde mein Vater dazu sagen, der für seine "Volksverhetzung" (Verbreitung von staatsfeindlichen Schriften) ins Zuchthaus und dann ins KZ ging?

trel

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Nachtrag:

Der Deal hat noch einen zweiten Teil. Sollte aufgrund meiner erklärten Bereitschaft, das Forum zu löschen, die Anklage zurückgezogen werden, so hätte ich damit keinen Anspruch auf Entschädigung wegen der Wohnungsdurchsuchung und Rechner-Sicherstellung. Und überhaupt dürfe ich mir nicht völlig sicher sein, daß das Verfahren dann tatsächlich eingestellt wird. Das habe ihre Vorgesetzte zu entscheiden, erklärte Frau Zavelberg. Sie könne sich nur für mich einsetzen. - Also ein Lockangebot!
- Staatsanwältin macht Angebot: Einstellung des Forums gegen Einstellung des Verfahrens, Weiberplage am 22. Oktober 2015


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