Die 5%-Hürde ist ganz offensichtlich verfassungswidrig, aber (Recht)
Richter, die von den Systemparteien ernannt wurden, sind davon schwer zu überzeugen.
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- Wahlprüfung: Bundesverfassungsgericht beugt das Recht:! -
chrisi0123,
01.03.2016, 23:15
- Die 5%-Hürde ist ganz offensichtlich verfassungswidrig, aber - Tom, 02.03.2016, 04:23