Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Deutsche fetten Frauen (weiße LandwaalINNEN) können keine Negerkinder mißbrauchen... (Lügenpresse)

FemTrash, Sunday, 06.03.2016, 23:13 (vor 2974 Tagen) @ Nepomuk

... zumindest nicht nach deutschem Strafrecht - so einfach ist das.

Hier die gesetzliche Grundlage:

Strafgesetzbuch [StGB] § 176a
[...]
(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn
1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.
[...]

Nur das unterstrichene lesen.

Merke:
Läßt sich in Deutschland eine AlleinerzieherIN vom Säugling den Pott ausschlecken, dann ist das dem Kindeswohl dienlich. Läßt sich ein grüner Homo von einem Buben den Pimmel lutschen, dann ist er pädokriminell (potentielle Kinderficker wählen Grün).


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