Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Frage: Gibt es "Staatsautorität als Selbstzweck"? (Gesellschaft)

Wiki, Saturday, 02.04.2016, 19:08 (vor 3190 Tagen) @ Michi

Eine Staatsautorität hat nur dann das Recht, Achtung und Schutz zu verlangen, wenn sie den Belangen eines Volkstums entspricht, mindestens ihm nicht Schaden zufügt.

Staatsautorität als Selbstzweck kann es nicht geben, da in diesem Falle jede Tyrannei auf dieser Welt unangreifbar und geheiligt wäre.

Wenn durch die Hilfsmittel der Regierungs­gewalt ein Volkstum dem Untergang entgegen­geführt wird, dann ist die Rebellion eines jeden Angehörigen eines solchen Volkes nicht nur Recht, sondern Pflicht.

Die Frage aber, wann ein solcher Fall gegeben sei, wird nicht entschieden durch theoretische Abhandlungen, sondern durch die Gewalt und - den Erfolg.

Da jede Regierungsgewalt selbstverständlich die Pflicht der Erhaltung der Staatsautorität für sich in Anspruch nimmt, mag sie auch noch so schlecht sein und die Belange eines Volkstums tausendmal verraten, so wird der völkische Selbst­erhaltungs­trieb bei Nieder­kämpfung einer solchen Macht, zur Erringung der Freiheit oder Unabhängigkeit, dieselben Waffen zu führen haben, mittels deren der Gegner sich zu halten versucht. Der Kampf wird demnach so lange mit "legalen" Mitteln gekämpft werden, solange auch die zu stürzende Gewalt sich solcher bedient; es wird aber auch nicht vor illegalen zurück­zu­schrecken sein, wenn auch der Unterdrücker solche anwendet.

Im allgemeinen aber soll nie vergessen werden, daß nicht die Erhaltung eines Staates oder gar die einer Regierung höchster Zweck des Daseins der Menschen ist, sondern die Bewahrung ihrer Art.

Ist aber einmal diese selber in Gefahr, unterdrückt oder gar beseitigt zu werden, dann spielt die Frage der Legalität nur mehr eine unter­geordnete Rolle. Es mag dann sein, daß sich die herrschende Macht tausendmal sogenannter "legaler" Mittel in ihrem Vorgehen bedient, so ist dennoch der Selbst­erhaltungs­trieb der Unterdrückten immer die erhabenste Rechtfertigung für ihren Kampf mit allen Waffen.

Nur aus der Anerkennung dieses Satzes allein sind die Freiheits­kämpfe gegen innere und auch äußere Versklavung von Völkern auf dieser Erde in so gewaltigen historischen Beispielen geliefert worden.

Menschenrecht bricht Staatsrecht.

Unterliegt aber ein Volk in seinem Kampf um die Rechte des Menschen, dann wurde es eben auf der Schicksalswaage zu leicht befunden für das Glück der Forterhaltung auf der irdischen Welt. Denn wer nicht bereit oder fähig ist, für sein Dasein zu streiten, dem hat die ewig gerechte Vorsehung schon das Ende bestimmt.

Die Welt ist nicht da für feige Völker.


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