Passend zu den Stöger-Kelle-Silvesternacht-Artikeln (Recht)
Rechtliche Folgen hat eine Ohrfeige, die ein Mann im Linzer Hummelhofbad einem 17-jährigen Afghanen verpasst hatte, weil dieser seine zehnjährige Nichte unsittlich berührt haben soll. Jetzt wird der Onkel wegen Körperverletzung angezeigt, der Verdächtige streitet nach wie vor alles ab.
http://www.krone.at/Oesterreich/Taeter_geohrfeigt_Anzeige_gegen_Onkel_des_Opfers-Maedchen_belaestigt-Story-519481
Der Mann hat absolut richtig gehandelt. Mit So-eine-Scheiße-machst-du-nicht-noch-mal kann man unter Umständen bei gleichaltrigen europäischen Jungen etwas erreichen. Die Kulturbereicherer-Bengels jedoch verstehen keine andere Sprache.
Aber nichtsdestotrotz: Die Stinkarroganz der beiden Birgits kotzt mich nach wie vor gewaltig an.
Gruß, Kurti
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Kurti,
12.07.2016, 12:37
- hahaha - diesen Artikel bitte den selbsternannten Helden aus PI-News-Umfeld zeigen... - SpiegelIn, 12.07.2016, 13:40
- Dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden. Absolut eindeutiger Fall. - Ausschussquotenmann, 12.07.2016, 14:39