hahaha - diesen Artikel bitte den selbsternannten Helden aus PI-News-Umfeld zeigen... (Recht)
Anzeige wegen Körperverletzung
Bei der Polizei bestritt der 17- Jährige später den Übergriff und klagte über Kopfschmerzen. Bei einer Untersuchung im Spital konnten keine Verletzungen festgestellt werden. Der junge Afghane wurde festgenommen, der Onkel des mutmaßlichen Opfers wegen Körperverletzung angezeigt.
"Keine unmittelbare Gefahr"
"Eine körperliche Attacke ist nur dann durch den Notwehrparagrafen gedeckt, wenn eine unmittelbare Gefahr abgewehrt wird", erklärt der Rieder Staatsanwalt Alois Ebner. Zudem darf der Angegriffene oder Helfer nur das "gelindeste Mittel" anwenden, sonst läuft er Gefahr, wegen Körperverletzung angezeigt zu werden. Selbst eine Ohrfeige kann vor Gericht enden. Die Beurteilung liegt im Ermessen des Richters.
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- Passend zu den Stöger-Kelle-Silvesternacht-Artikeln -
Kurti,
12.07.2016, 12:37
- hahaha - diesen Artikel bitte den selbsternannten Helden aus PI-News-Umfeld zeigen... - SpiegelIn, 12.07.2016, 13:40
- Dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden. Absolut eindeutiger Fall. - Ausschussquotenmann, 12.07.2016, 14:39