FREISPRUCH für den Ehemann: Erst wg Vergewaltigung den Noch-Ehemann anzeigen und dann DAS! (Falschbeschuldigung)
Das müffelt nicht nur, das stinkt!
Jens Mader, der Anwalt der Frau, die bei der Urteilsverkündung nicht anwesend war, sagte, seiner Mandantin gehe es nicht darum, dass ihr Noch-Mann in Haft gerate. Sie wünsche sich ein klärendes Wort, um die Sache für sich verarbeiten und abschließen zu können.
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"Die beschriebene Tat hat es nicht gegeben", sagte dessen Verteidiger Steffen Sack. Der Frau, die nach eigener Aussage ihrem Umfeld seit mehr als 20 Jahren eine glückliche Ehe vorspiele, sei es zuzutrauen, die Vergewaltigung erfunden zu haben. Möglicherweise sei sie eifersüchtig gewesen, weil ihr Mann schnell eine neue Freundin hatte und suche die Schuld für das Ende der Ehe bei ihm.
Freispruch für Ehemann
Fürstenwalde (MOZ) "Im Zweifel für den Angeklagten", mit diesen Worten verkündete Richterin Elke Reiner am Freitagmorgen den Freispruch für Gerhard D.*. Der 57-Jährige stand wegen des Vorwurfs, seine Ehefrau im Juni 2013 vergewaltigt zu haben, vor dem Fürstenwalder Amtsgericht. Die Beweislage erwies sich als schwierig. Zeugen des Vorfalls gab es nicht. Da die Frau die Tat erst im November angezeigt hatte, konnten auch keine Spuren als Beweise vorgelegt werden. Aussage stand gegen Aussage.
Allerdings bescheinigte ein Gutachter der Charité der Aussage der 54-jährigen Frau eine hohe Glaubhaftigkeit. Oberstaatsanwalt Martin Einhaus erklärte in seinem Plädoyer, er habe keinen Zweifel, dass sich Geschehen so abspielte, wie es die Ehefrau geschildert habe, und forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Jens Mader, der Anwalt der Frau, die bei der Urteilsverkündung nicht anwesend war, sagte, seiner Mandantin gehe es nicht darum, dass ihr Noch-Mann in Haft gerate. Sie wünsche sich ein klärendes Wort, um die Sache für sich verarbeiten und abschließen zu können.
"Es gibt gute Argumente, dass es so gewesen ist, wie die Ehefrau es berichtet hat", sagte Richterin Elke Reiner in der Urteilsbegründung. Dass die Anzeige so spät erfolgte, sei nicht ungewöhnlich. "Viele Opfer von Vergewaltigungen oder Gewalt in der Ehe setzen die Beziehung fort, in der Hoffnung, so etwas würde nie wieder passieren", so die Richterin. Dennoch gebe es genauso gute Argumente für die Version des Angeklagten. "Die beschriebene Tat hat es nicht gegeben", sagte dessen Verteidiger Steffen Sack. Der Frau, die nach eigener Aussage ihrem Umfeld seit mehr als 20 Jahren eine glückliche Ehe vorspiele, sei es zuzutrauen, die Vergewaltigung erfunden zu haben. Möglicherweise sei sie eifersüchtig gewesen, weil ihr Mann schnell eine neue Freundin hatte und suche die Schuld für das Ende der Ehe bei ihm.
"Wir wissen nicht, was passiert ist, und solange Zweifel an der Schuld des Angeklagten bleiben, haben wir nur eins zu tun: ihn freizusprechen", sagte Richterin Reiner zum Abschluss der Verhandlung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
* Name geändert
http://www.moz.de/lokalredaktionen/oder-spree/fuerstenwalde/artikel6/dg/0/1/1504680/
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- FREISPRUCH für den Ehemann: Erst wg Vergewaltigung den Noch-Ehemann anzeigen und dann DAS! -
Die Fluchbegleiterin,
06.08.2016, 23:37
- Was? Der Hunderter ist falsch! Hilfe ich bin vergewaltigt worden. -
Rainer,
07.08.2016, 00:59
- "Macht weiter, aber hört auf zu Filmen!" - Micha, 07.08.2016, 09:32
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Erkenner,
08.08.2016, 11:29
- FREISPRUCH für den Ehemann: Erst wg Vergewaltigung den Noch-Ehemann anzeigen und dann DAS! - Rainer, 08.08.2016, 12:45
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Rainer,
07.08.2016, 00:59