Vergewaltigungsprozess: „Opfer“ bereits der Lüge überführt! (Recht)
Zeugen konnten einige Aussagen der Frau als Lügen widerlegen, trotzdem kommt’s zum Prozess:
In seinem Plädoyer hielt der Staatsanwalt fest, dass die Beweislage für eine Vergewaltigung knapp, aber eindeutig gegeben sei und dass der Angeklagte subtile Mittel eingesetzt habe, um sein Opfer unter Druck zu setzen. So habe er die Klägerin in eine ausweglose Situation gebracht.
Das kann man ganz einfach übersetzen:
"Es liegt objektiv keine Vergewaltigung vor, und beweisbar ist sowieso nix, aber die Frau empfindet es so. Daher ist der Angeklagte schuldig!"
Hier der ganze Skandal:
Grüsse
Manhood
--
Swiss Lives matter!!!
gesamter Thread:
- Vergewaltigungsprozess: „Opfer“ bereits der Lüge überführt! -
Manhood,
22.01.2013, 18:24
- Vergewaltigungsprozess: „Opfer“ bereits der Lüge überführt! -
Caesar,
22.01.2013, 21:15
- Wie es ihnen gefällt - adler, 22.01.2013, 22:35
- FREISPRUCH: Vergewaltigungsprozess: „Opfer“ bereits der Lüge überführt! - Die Fluchbegleiterin, 23.01.2013, 12:33
- Vergewaltigungsprozess: „Opfer“ bereits der Lüge überführt! -
Caesar,
22.01.2013, 21:15