Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Vergewaltigungsprozess: „Opfer“ bereits der Lüge überführt! (Recht)

Caesar ⌂, Bochum, Tuesday, 22.01.2013, 21:15 (vor 4113 Tagen) @ Manhood

Eines fällt mir immer wieder auf: Nämlich dass eine Frau, die behauptet, Opfer eines Sexualdeliktes geworden zu sein, in Artikeln und Berichten darüber auch immer als "Opfer" bezeichnet wird, bzw. als "Geschädigte". So wird sie bereits bezeichnet, obwohl noch gar nichts bewiesen ist, selbst wenn es außer ihrer Aussage nichts gibt. So wird sie selbst dann noch bezeichnet, wenn der Beschuldigte freigesprochen wurde.

Es mag ja sein, dass diese Bezeichnung völlig unbewusst verwendet wird. Abder das liegt daran, dass in den Köpfen der meisten Menschen noch immer das feste Denkmuster herrscht, dass Frauen nur Opfer sein KÖNNEN, und dass Männer nur Täter sein KÖNNEN. Hier umzudenken und sich von diesem Denkmuster zu entfernen, fällt wohl ausgesprochen schwer.

Das Verhalten des Staatsanwaltes verwundert nicht. Die Rechtsprechung in Deutschland ist ergebnisorientiert. Und wenn der Vorwurf eines Sexualdeliktes im Raume steht, dann wissen alle Staatsanwälte und alle Richter genau, was von ihnen erwartet wird und was die "politische Korrektheit" verlangt: Verurteilung!
Nur manchmal, in wenigen Fällen, klappt das nicht so ganz, so wie in diesem Fall.

Ein Freispruch in einem Vergewaltigungsverfahren ist und bleibt aber noch immer die Ausnahme. Dass Frauen lügen können, halten die meisten Richter und Staatsanwälte noch immer für unwahrscheinlich, trotz zahlreicher bekannter Fälle, in denen sich am Ende genau das herausgestellt hat.

Ein wenig Umdenken und Ergebnisoffenheit würde hier wahrhaftig guttun.

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