Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Zulässigkeit von Filmaufnahmen (Falschbeschuldigung)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Thursday, 08.12.2016, 19:43 (vor 2911 Tagen) @ Nico

Allerdings bedarf es dazu zusätzlich auch politischer/legislativer Arbeit weil (zumindest in Österreich) kann eine - meistens! - Richterin solche Videos als Beweis nicht nur NICHT ZULASSEN! ....sondern man kann derzeit noch sogar dafür bestraft werden, sie angefertigt zu haben!

Nur das "anlasslose" Filmen ist unzulässig. Also die Kamera konstant mitlaufen zu lassen. Schaltest du die Kamera aber nur ein um eine Straftat aufzunehmen, ist dass erlaubt.

Im übrigen gilt auch die Verhältnismäßigkeit. Kein Richter wird ein Video ablehnen, wenn es um ein Verbrechen geht. Der Persönlichkeitsschutz des Täters muss dann zurückstehen.

Im Falle eines Falles ist das Video für einen selbst eine gute Gedankenstütze. Dadurch vermeidet man, durch Erinnerungslücken oder Verfälschungen entstandene, Widersprüche in der eigenen Aussage. Auch wenn das Video selbst im Verfahren überhaupt nicht erscheint.

Rainer

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