Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Zulässigkeit von Filmaufnahmen (Falschbeschuldigung)

Nico @, Wien - Österreich, Friday, 09.12.2016, 14:35 (vor 2701 Tagen) @ Rainer

Auch wenn das Video selbst im Verfahren überhaupt nicht erscheint.

Da hast Du schon recht.
"Ausnahmesituationen" erlebt man aber (hoffentlich?) recht selten, weshalb die Erinnerung dann schon noch ganz OK funktionieren sollte - aber stimmt schon, manchmal passieren Dinge so schnell, dass es gut ist, wenn man sich die nachher nochmal in Ruhe "ansehen" kann.

Bloß: Wenn das Video selbst dann im Verfahren überhaupt nicht erscheint, dann...

....dann steht wieder einmal "Aussage (einer Frau) gegen Aussage (eines Mannes)"

und wie das in unseren Gercihten ausgeht ist hinlänglich bekannt - bei zwischenzeitlich 80% RichterINNEN ...und die wenigen Richter die es noch gibt, die fallen mit schöner Regelmäßigkeit auf die "treuherzige Augenaufschlag-Masche" rein und können dem Drang seltenst widerstehen, zumindest "Ritter in weißer Rüstung" zu spielen.
(Ich bin persönlich diesbezüglich ein schwerst "gebranntes Kind".)


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