Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Gleichschaltung par excellence! (GEZ)

Micha, Obb., Saturday, 22.04.2017, 07:22 (vor 2781 Tagen) @ Erkenner

Um Gleichschritt "Marsch"...
Firma "Finanzamt" als Auftragseintreiber des Firmenverbundes...

GEZ darf verweigerte Zwangsgebühren von Steuer abziehen
22.04.2017


Ein Finanzgericht hält die Beitreibung des "ARD ZDF Beitragsservice" per Vollstreckung für rechtens, auch wenn die Zwangsgebühr über das Finanzamt eingetrieben und von Steuerguthaben abgezogen wird. Eine Klage dagegen wurde abgewiesen.

In dem Verfahren 11 K 11123/16 hatte die Finanzbehörde die offenen Rundfunkbeiträge bei der Klägerin im Wege der Verrechnung mit Steuerguthaben beigetrieben.

Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Fortsetzungsfeststellungsklage, mit der das Gericht feststellen sollte, dass die Pfändungs- und Einziehungsverfügung betreffend die Rundfunkbeiträge rechtswidrig gewesen sei.

Der 11. Senat des Gerichts hat mit Urteil vom 24. August 2016 die Klage als unzulässig abgewiesen. Es fehle an einem berechtigten Interesse der Klägerin an einer solchen Feststellung, weil sie selbst bei Feststellung der Rechtswidrigkeit der Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht die Rundfunkbeiträge zurückerhalten könne.

Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, nachdem der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 18.1.2017 (Az. VII B 152/16) die gegen das Urteil erhobene Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen hat.

http://www.mmnews.de/index.php/politik/110106-gez-verrechnet

Achhhjjaaaaaaaa.....

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