Schweizer Zeitung: Die Rückkehr der Meinungspolizei (Manipulation)
Dass man dieses Gesetz auch andersrum verwenden kann, geht mir schon länger durch den Kopf. Einige praktizieren das scheinbar auch schon.
Ja sicher. Letztens hat eine linke Zecke in der lokalen Lumpenpresse einen AfD-Schmähkommentar geschrieben. Ich habe dann über meinen VPN-Tunnel und einen Fake-Nick ganz sachlich der Zeitung per Folgekommentar 2 h Zeit gegeben, diesen linken Hasskommentar zu löschen. Um es anzumerken: Der war klar rechtswidrig (Verleumdung u. § 130 StGB). Ich habe gedroht, einen Screenshot zu machen und die über die Onlinewache der Polizei anzuzeigen. Die müssen gem. Amtsermittlungsgrundsatz auch bei anonymen Anzeigen ermitteln. Der linke Hasskommentar war dann sogar vorfristig gelöscht. Die anderen Leser haben sich dann bei mir in ihren folgenden Kommentaren bedankt.
Ich denke mal, dass jedes Bundesland eine Onlinewache hat. Da kann man sogar Bilder hochladen und eine getarne Email angeben, wohin dann das AZ gesandt wird. Man macht denen ja die Arbeit damit leicht. Die müssen selbst nicht tippen und bekommen alles auf den Schirm serviert. Einfach mal probieren.
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Rainer,
14.01.2018, 13:14
- Die Waffe, deren Herstellung Du forderst,... - Senec, 14.01.2018, 19:46
- Schweizer Zeitung: Die Rückkehr der Meinungspolizei - Alfonso, 14.01.2018, 23:41