Das Opfer ging 50 Jahre nach der Tat zur Polizei (Recht)
Die Taten sollen sich zwischen 1965 und 1968 ereignet haben. 50 Jahre später fällt dem Opfer ein, dass es ja zur Polizei gehen könnte.
Die meisten Zeugen (Eltern, Tanten, ...), die etwas zur Glaubhaftigkeit seiner Story beisteuern könnte, sind schon tot. Da frage ich mich schon, wie die Beweisführung aussah. In den meisten Rechtssystem gibt's u.a. wegen solchen Problemen so etwas wie Verjährung, in England aber anscheinend nicht.
gesamter Thread:
- Kennt ihr schon den UNICEF-Beauftragten gegen Kindsmissbrauch Peter Newell? -
Manhood,
16.02.2018, 13:03
- Das Opfer ging 50 Jahre nach der Tat zur Polizei - shockley, 17.02.2018, 18:27
- Dein Beitrag zum Kinderschänder wirkt irgendwie... -
Don Camillo,
18.02.2018, 03:37