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„Er oder ich“: Junge Mutter aus Oschatz muss sich wegen Babymord verantworten (Mord an Kindern)

Yussuf K., Monday, 04.02.2013, 17:19 (vor 4329 Tagen)

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"Wegen Mordes an ihrem drei Monate alten Sohn muss sich seit Montag eine 19 Jahre alte Frau vor dem Landgericht Leipzig verantworten. „Die Angeklagte hatte im August 2012 den Entschluss gefasst, sich ihres Kindes zu entledigen“, sagte Staatsanwalt Klaus-Dieter Müller bei der Verlesung der Anklage. „Sie wusste, dass ihre Tat als besonders verachtenswert anzusehen ist.“

Die Mutter soll ihren Sohn am 16. August 2012 in Merkwitz bei Oschatz (Landkreis Nordsachsen) heftig geschüttelt haben, ohne seinen Kopf abzustützen, und ihm dabei ein Schütteltrauma zugefügt haben. Der kleine Junge habe ein Hirnödem erlitten. Dies habe die Angeklagte gewollt oder zumindest billigend in Kauf genommen, führte der Staatsanwalt weiter aus. Sechs Tage später hätten Ärzte in einer Klinik den Hirntod des Jungen festgestellt. Die Anklage erhebt den Vorwurf des Mordes, weil die Frau ihr Kind aus niedrigen Beweggründen getötet habe.

Vor der Tat soll die Frau ihrem damaligen Lebensgefährten mehrere SMS geschrieben haben. Sie soll darauf hingewiesen haben, dass sie beabsichtige, ihren Sohn „wegzugeben“. Sie habe den Lebensgefährten vor die Alternative gestellt, „er oder ich“, führte Staatsanwalt Müller aus. Der ehemalige Lebensgefährte tritt als Nebenkläger auf.

Säugling bereits vor der Tat grob misshandelt

Der Staatsanwalt legte der 19-Jährigen, die sich seit August 2012 in Untersuchungshaft befindet, neben Mord außerdem die Misshandlung eines Schutzbefohlenen zur Last. In einem Zeitraum zwischen dem 23. Juli und 5. August 2012, der sich nicht näher eingrenzen lasse, habe sie ihren Sohn mehrfach geschlagen, weil er ihrer Ansicht nach ungerechtfertigt geschrien habe. Dabei habe sie dem Kind mehrere Rippenbrüche zugefügt, sagte Müller. Einem Arzt habe sie ihren Sohn erst vorgestellt, nachdem sie ihm am 16. August das Schütteltrauma zugefügt habe. Bis dahin habe das Kind wegen der unbehandelten Rippenbrüche sehr starke Schmerzen erlitten.

Die dritte Strafkammer des Landgerichts, die als Jugendkammer für das Verfahren zuständig ist, hat zunächst noch drei weitere Verhandlungstage anberaumt und will voraussichtlich Ende Februar ihr Urteil verkünden. Der Anwalt der Angeklagten, Ralf Juhnke, kündigte für den nächsten Verhandlungstag eine Erklärung seiner Mandantin an."

Quelle


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