Man ähh frau kann einen Säugling gar nicht "ermorden". (Mord an Kindern)
Jedenfalls nicht in der brd. Denn es ist kaum möglich, gerichtsfest eines der Mordmerkmale zu erfüllen. Habgier, niedrige Beweggründe? So ein kleines Wurm hat doch nix. Besondere Grausamkeit? Die spüren auch nix (angeblich). Wie eine Zimmerpflanze oder Kaulquappe. Heimtücke? Ein Kleinkind kann keinen Argwohn entwickeln, darum unmöglich. Es wird sich daher fast immer um Totschlag oder gar nur Körperverletzung mit Todesfolge handeln.
Zumindest das mit der Heimtücke ist übrigens wirklich ein geistiges Produkt von unserem Bundesgerichtshof...
*WÜRGGG*
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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
Verboten:
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- „Er oder ich“: Junge Mutter aus Oschatz muss sich wegen Babymord verantworten -
Yussuf K.,
04.02.2013, 17:19
- FEZI-Jurist steht schon in den Startlöchern!!!!!! -
Yussuf K.,
04.02.2013, 17:28
- FEZI-Jurist steht schon in den Startlöchern!!!!!! - Newman, 04.02.2013, 18:31
- Klarer Fall - Sigmundus Alkus, 04.02.2013, 22:51
- Man ähh frau kann einen Säugling gar nicht "ermorden". - Nihilator, 05.02.2013, 13:46
- FEZI-Jurist steht schon in den Startlöchern!!!!!! -
Yussuf K.,
04.02.2013, 17:28