Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Das GG der BRD ist abgeschafft (Manipulation)

Don Camillo, Tuesday, 23.10.2018, 12:51 (vor 2228 Tagen) @ Rainer

...eben eine parlamentarische Demokratie. :-)


Art 38 Grundgesetz
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Eine Wahl über Parteilisten ist demnach nicht zulässig.

Bei der Einführung des Grundgesetzes hat man, obwohl geplant, am Ende auf eine Volksabstimmung verzichtet. Begründet wurde es damit, dass das Grundgesetz nur ein vorläufiges Provisorium ist.

Ein Gesetz hat einen sogenannten Geltungsbereich in dem dieses Gesetz Anwendung findet. Im Grundgesetz war dies der Art. 23. Hier ein Beitrag dazu:

Ist es rechtens, in einem bestehenden Gesetz einen Artikel einfach ersatzlos zu streichen und stattdessen einen anderen Artikel neu einzufügen?
Ja, natürlich ist das möglich und auch rechtens. Allerdings mit einer Einschränkung: Der neue Artikel darf nicht an derselben Position des alten stehen, sodass die Gesetzeshistorie erhalten bleibt.
Ein Beispiel: Man darf nicht einfach den kompletten Text von Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland entfernen und einen vollständig anderen Inhalt einfügen.
Selbstverständlich wird so was auch nicht gemacht – oder etwa doch?
Man nennt diesen Fall “Überblendung”, wenn der ursprüngliche Inhalt eines Gesetzesartikels komplett entfernt und anstatt diesem ein ganz anderer Text mit anderem Sinn eingefügt wird. Um Überblendung zu vermeiden wird üblicherweise ein Zusatzartikel eingefügt, beispielsweise Artikel 23a. So bleibt die Geschichte des Gesetzes nachvollziehbar.
Wenn dagegen wirklich eine Überblendung durchgeführt wird, dann besteht eindeutig die Absicht, etwas zu verbergen, was absolut unzulässig ist.
Nun, wurde das denn wirklich schon einmal gemacht? Womöglich am Grundgesetz der BRD? Oh ja, schauen Sie hier. Grundgesetz Artikel 23 alte Fassung bis zum 29.09.1990:

[Geltungsbereich des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Und das hier ist die heutige Fassung von Artikel 23:

[Europäische Union]
[...] (Anmerkung: Nahezu endloser Gesetzestext.)


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