Volksverrat ist nicht Volksverhetzung (Recht)
Volksverrat kann nur von Politikern begangen werden. Habeck ist ein Politiker, also mag er den Begriff nicht.
Volksverhetzung kann meiner Ansicht nach ebenfalls nur von Politikern begangen werden, denn nur der Staat verfügt über die dazu nötige Medienmacht. Im NS-Staat diente hierzu der Volksempfänger. Gegenwärtig ist es der zwangsfinanzierte Staatsfunkt und die (staatlich eingebundene) Systempresse. Dagegen können einzelne Volksangehörige wie ich niemals ein ganzes Volk verhetzen. Daß dennoch der Paragraf 130 StGB auf Einzelpersonen angewandt wird, wurzelt in der historischen Tatsache, daß der Staat bzw. die Richterschaft keinen der NS-Richter bestraft, sondern weiterbeschäftigt oder wiedereingesetzt hat und nun seine/ihre Schuld auf die Opfer abwälzen muß.
Dieses Argument ist unwiderlegbar; dennoch wird man als Beschuldigter mit dem Vortrag dieser Erkenntnis keinen Prozeß gewinnen. Denn ein Gesetz wird nicht dadurch ausgehebelt, daß seine Ungerechtigkeit offengelegt wird.
Der Vorwurf der Volksverhetzung durch kollektive Beleidigung der Weiber wurde mir ja schon durch die Landesmedienanstalt gemacht. Insofern kann ich etwas Grundsätzliches dazu sagen, ohne mich zum aktuellen Strafbefehl zu äußern.
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. [...] gegen Teile der Bevölkerung [...] zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er [...] Teile der Bevölkerung [...] beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird [...] bestraft.
Dazu ist zu sagen:
1. Bei den "Teilen der Bevölkerung" muß es sich um solche handeln, die in irgendeiner Weise angreifbar sind. Das sind notwendig Minderheiten. So konnten die Juden in Deutschland vernichtet werden, weil sie infolge ihrer geringen Masse keine genügende Wehrhaftigkeit entfalten konnten.
Für die Weiber trifft aber genau das am allerwenigsten zu. Mit 51 % Bevölkerungsanteil bilden sie keine Minderheit. Im Unterschied zu den Juden können sie auch nicht vernichtet werden, weil sie durch ihre regenerative Kraft unseren Bestand sichern. Ein kollektiver Haß gegen sie kann niemals induziert werden, weil jeder Mensch eine tiefe emotionale Bindung an seine Mutter hat. Eine Anmutung der Fremdheit geht von den Weibern also am allerwenigsten aus. Darüber hinaus stellen die Weiber als Kollektiv nicht nur die langlebigste, sondern auch die am stärksten geförderte Gruppe dar. Es gibt keinen Teil der Bevölkerung, der weniger angreifbar und in seinem Bestand weniger gefährdet ist.
Insofern ist der Vorwurf der Volksverhetzung in bezug auf die Weiber also schlichtweg absurd. Es wäre ein Novum in der Rechtsgeschichte, wenn die Weiber per Gerichtsurteil als ein kollektiv beleidigungsfähiger Teil der Bevölkerung herausgestellt würden. Zumal dann, wenn diese Definition nicht zugleich auf Männer angewandt würde. Letzteres hätte allerdings Folgen, die eine enorme Verunsicherung auslösen würden.
2. Die Meinungsfreiheit gilt absolut für wahre Tatsachen. Für unwahre Behauptungen gilt sie nur eingeschränkt. Was ich behaupte, ist aber erkennbar wahr.
- Weiber stünden den Kindern näher: Stimmt, denn sie haben Kinderstimmen, tendenziell kindliche Gesichter und tendenziell kindliche Körpergröße. Aus genau diesen Grüßen wirken sie sexuell attraktiv. Und das wollen sie auch sein. Übrigens sind auch reine Kinder nichts Negatives. In der Regel werden sie geliebt.
- Weiber stünden den Tieren näher: Stimmt. Sie sind - wie die Tiere - wesentlich leibschöpferisch; der Mann ist - anders als alle Tiere - vielmehr geistschöpferisch. Sie sind instinktsicherer, emotionaler, und abhängiger von Körperrhythmen (Periode, Klimakterium). Übrigens sind auch reine Tiere nichts Negatives. Sie werden von vielen Menschen mehr geliebt und geschätzt als Mitmenschen; sie haben Würde.
- Der Mann repräsentiert den Menschen, während das Weib nur durch Reproduktion am Menschsein teilhat: Stimmt. Die organisch gewachsene Sprache - Muttersprache! - bestätigt das, indem sie die Worte "Mann" und "Mensch" ähnlich klingen läßt. Und sie lügt nicht, kann nicht lügen. Dagegen ist die Universitätssprache zeitgeistigen Impulsen unterworfen, willkürlich, ideologisch geprägt und unbeständig. Historisch gesehen, waren Hochkulturen ausnahmslos männlich geprägte Kulturen.
Aber auch rein biologisch gesehen, ist der Mann der eigentliche Mensch, denn nur er trägt in seinem Erbgut die Informationen sowohl auf die mütterliche als auch die väterliche Erblinie. Das Weib hat kein Erbgut, daß es ihm ermöglicht, die väterliche Linie zurückzuverfolgen.
Auf eine Diskussion, ob meine Thesen wahr seien, würde ich mich nur zu gerne einlassen. Aber eine solche Diskussion hat niemals stattgefunden. Warum wohl?
3. Wer sich durch meine Aussagen zur (Philosophischen) Anthropologie getroffen fühlt, sind nicht "die Frauen", sondern vielmehr die Feministen und Gender-Ideologen. Nicht ich bin es, sondern sie sind es, welche die Weiber als solche verleugnen und sie ihres Eigenseins berauben. Sie wollen Nivellierung der natürlichen Unterschiede und verkaufen uns das als Gleichberechtigung im Sinne eines höheren Wertes.
Es sind diese Ideologen (Sexisten) selbst, also meine Ankläger, die sich beschimpft, beleidigt und verächtlich gemacht fühlen. Freilich wäre es nicht zielführend, dies in einer Verhandlung vorzutragen.
gesamter Thread:
- Mal noch einen guten Tipp an unseren Weggefährten TREL .... -
Alfonso,
10.11.2018, 15:25
- Wer Volk und völkisch nicht unterscheiden kann, der ist ein armer Mann -
Richard,
10.11.2018, 16:38
- Da fühlt sich wohl so ein Linksgrünpädophiler von dieser Argumentation erwischt? - Alfonso, 10.11.2018, 16:59
- Ich bin so ein Armer. - Nihilator, 11.11.2018, 21:55
- Volksverrat ist nicht Volksverhetzung -
T.R.E.Lentze,
11.11.2018, 00:32
- Kein Volk, keine Volksverhetzung. Das Grünhemd zitieren. - Der Beobachter, 11.11.2018, 12:21
- Volksverrat ist nicht Volksverhetzung - Frank, 11.11.2018, 20:46
- Wer Volk und völkisch nicht unterscheiden kann, der ist ein armer Mann -
Richard,
10.11.2018, 16:38