Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Vorsicht, Ersatzfreiheitsstrafe (Projekte)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Tuesday, 12.02.2013, 20:04 (vor 4093 Tagen) @ Leutnant Dino

Mit Thomas ist es ähnlich. Er hat ALG II und da kann es ihm doch wurscht sein. Wenn der Staat auf seinen Kosten sitzen bleibt, dann hat er nicht verloren, sondern gewonnen.

Vorsicht! Das gilt nur für die Prozesskosten, nicht für die Geldstrafe. Wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe kann eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden. Bei der Ersatzfreiheitsstrafe entspricht ein Tagessatz einem Tag Haft unabhängig von der Höhe des Tagessatzes. Die Geldstrafe wird nach Anzahl der Tagessätze mal Höhe des Tagessatzes ausgeurteilt, zB. 100 Tagessätze, den Tagessatz zu 10,00 EUR. Dies wäre dann eine Geldstrafe von insgesamt 1.000,00 EUR oder 100 Tage Ersatzhaft.

Sollte es sich um ein Bußgeld handeln kann Erzwingungshaft angeordnet werden. Den Zinnober habe ich schon mehrfach mitgemacht.
http://www.wgvdl.com/forum2/forum_entry.php?id=5739

Rainer

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