Afghane ermordet Flüchtlingshelfer mit sechs Messerstichen – Freispruch (Das hat nichts mit Nichts zu tun)
Dieses Urteil ist ein himmelschreiender Skandal: Der afghanische Flüchtling Seyed M. (18), der im Mai 2018 den Flüchtlingshelfer José M. ermordet hat, ist am Montag vom Landgericht Münster freigesprochen worden. Der zuständige Richter erkannte auf Notwehr. Sechsmal in den Oberkörper stechen ist natürlich Notwehr, beim deutschen Täter würde das Urteil lebenslang lauten.
Erstaunlich, während „die hier schon länger leben“ bereits bei Pfefferspray eine plausible Erklärung abgeben müssen, scheint das Mitführen eines Messers das Gericht nicht sonderlich zu interessieren, offenbar als Gegenstand der Verteidigung geduldet.[..] https://politikstube.com/muenster-ochtrup-afghane-ermordet-fluechtlingshelfer-mit-sechs-messerstichen-freispruch/
Boah... ich könnte kotzen...
Christine
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
gesamter Thread:
- Afghane ermordet Flüchtlingshelfer mit sechs Messerstichen – Freispruch -
Christine,
22.01.2019, 20:53
- Afghane ermordet Flüchtlingshelfer mit sechs Messerstichen – Freispruch -
Varano,
22.01.2019, 22:11
- Afghane ermordet Flüchtlingshelfer mit sechs Messerstichen – Freispruch -
Quixote,
22.01.2019, 22:26
- Afghane ermordet Flüchtlingshelfer mit sechs Messerstichen – Freispruch -
Kurti,
22.01.2019, 22:27
- Per Gerichtsbeschluss darf der Afghane weitermachen -
Rainer,
22.01.2019, 22:37
- Per Gerichtsbeschluss darf der Afghane weitermachen -
Varano,
22.01.2019, 22:47
- Per Gerichtsbeschluss darf der Afghane weitermachen -
Rainer,
22.01.2019, 22:52
- Per Gerichtsbeschluss darf der Afghane weitermachen -
Rainer,
22.01.2019, 22:52
- Per Gerichtsbeschluss darf der Afghane weitermachen -
Varano,
22.01.2019, 22:47
- Deutsche sind lt. StGB offenbar nicht mal mehr Menschen. -
Mordor,
23.01.2019, 17:45
- Bitte beachten ... so wird das richtig geschrieben: AFFghane
- Mordor, 23.01.2019, 17:46
- § 42 a des Waffengesetzes: „Es ist verboten, ….feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen“ -
Christine,
23.01.2019, 22:33
- § 42 a des Waffengesetzes: „Es ist verboten, ….feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen“ -
Quixote,
23.01.2019, 22:53
- § 42 a des Waffengesetzes: „Es ist verboten, ….feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen“ -
Quixote,
23.01.2019, 22:53
- Afghane ermordet Flüchtlingshelfer mit sechs Messerstichen – Freispruch -
Varano,
22.01.2019, 22:11