Per Gerichtsbeschluss darf der Afghane weitermachen (Das hat nichts mit Nichts zu tun)
Warum nicht. Flüchtlingshelfer gibt es für meinen Geschmack so und so zu viele.
Zur Abwechslung wäre aber wirklich nett, wenn dieser Afghane sich als nächstes den Richter vornimmt.
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Der Unterschied zwischen Merkeldeutschland und einer Bananenrepublik besteht darin, dass wir die Bananen importieren müssen.
gesamter Thread:
- Afghane ermordet Flüchtlingshelfer mit sechs Messerstichen – Freispruch -
Christine,
22.01.2019, 20:53
- Afghane ermordet Flüchtlingshelfer mit sechs Messerstichen – Freispruch -
Varano,
22.01.2019, 22:11
- Afghane ermordet Flüchtlingshelfer mit sechs Messerstichen – Freispruch -
Quixote,
22.01.2019, 22:26
- Afghane ermordet Flüchtlingshelfer mit sechs Messerstichen – Freispruch -
Kurti,
22.01.2019, 22:27
- Per Gerichtsbeschluss darf der Afghane weitermachen -
Rainer,
22.01.2019, 22:37
- Per Gerichtsbeschluss darf der Afghane weitermachen -
Varano,
22.01.2019, 22:47
- Per Gerichtsbeschluss darf der Afghane weitermachen -
Rainer,
22.01.2019, 22:52
- Per Gerichtsbeschluss darf der Afghane weitermachen -
Rainer,
22.01.2019, 22:52
- Per Gerichtsbeschluss darf der Afghane weitermachen -
Varano,
22.01.2019, 22:47
- Deutsche sind lt. StGB offenbar nicht mal mehr Menschen. -
Mordor,
23.01.2019, 17:45
- Bitte beachten ... so wird das richtig geschrieben: AFFghane
- Mordor, 23.01.2019, 17:46
- § 42 a des Waffengesetzes: „Es ist verboten, ….feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen“ -
Christine,
23.01.2019, 22:33
- § 42 a des Waffengesetzes: „Es ist verboten, ….feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen“ -
Quixote,
23.01.2019, 22:53
- § 42 a des Waffengesetzes: „Es ist verboten, ….feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen“ -
Quixote,
23.01.2019, 22:53
- Afghane ermordet Flüchtlingshelfer mit sechs Messerstichen – Freispruch -
Varano,
22.01.2019, 22:11