Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Mit Verlaub, ich kopiere den Beitrag mal zwecks Sicherung (Projekte)

Don Camillo, Tuesday, 19.02.2019, 23:39 (vor 1863 Tagen) @ trel

Hier geht's zum Strang "Strafbefehl gegen Lentze" in Weiberplage.

Sicherungskopie des relevanten Beitrags:

Erster Verhandlungstag: Entscheidung vertagt. - T.R.E.Lentze, Dienstag, 19. Februar 2019, 16:21 (vor 6 Stunden, 43 Minuten) @ T.R.E.Lentze

Anstelle des Richters Cszech, der den Strafbefehl ausgestellt hatte, erschien eine sehr junge, mädchenhaft wirkende Richterin. Nachdem sie die beanstandeten Einträge aus dem Weiberplage-Forum jeweils in voller Länge - nicht nur in der verkürzten, teilweise entstellenden Version aus der Anklage - vorgelesen hatte, erklärte sie, daß sie einen Tabestand der Volksverhetzung nicht erfüllt sehe. Frauen bildeten keine beleidigungsfähige Personenmehrheit. Dies begründete sie mit einem BGH-Urteil.

Die Staatsanwältin sah das anders. Sie begründete ihren Widerspruch mit einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 2-10-2009, die durch den Bundestag zur Veröffentlichung freigegeben ist.

Einigkeit bestand von Vornherein darüber, daß meinen Einträgen keine friedensstörende Eignung zukomme. Schließlich stand vom § 130 StGB nur noch Absatz 2, Satz 1., c) zur Diskussion, wonach bestraft wird, wer "Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden". Diesen Tatbestand sah die Staatsanwältin erfüllt.

Mein Anwalt hielt dagegen. Von Beschimpfung oder Verleumdung könne keine Rede sein, allenfalls von Verächtlichmachung. Diese halte sich aber im Rahmen der Meinungsfreiheit. Zudem stellte er klar, daß Männer in viel höherem Maße verächtlich gemacht wurden bzw. werden, ohne daß es zu Verurteilungen gekommen sei. So etwa im Falle des grünen Politikers, der behauptet hatte, alle Männer ("mich eingeschlossen") seien potentielle Vergewaltiger. Er, der Anwalt, werde im Anschluß selber einige Anzeigen gegen Männerhasser aufgeben, um zu ersehen, wie der tatsächliche Männerhaß juristisch bewertet würde.

Zu einem Urteil ist es heute nicht gekommen, weil ich auf Empfehlung meines (für mich unentgeltlich tätigen) Anwaltes die Aussage verweigerte. Es fehlten somit Zeugen, daß ich der Autor der beanstandeten Einträge sei - obwohl natürlich alle Anwesenden sich meiner Autorschaft subjektiv sicher gewesen sein dürften. In einer folgenden Sitzung, im März oder April, sollen dann die Polizisten als Zeugen vernommen werden, welche bei mir die Wohnungsdurchsuchung und die Beschlagnahme der Rechner vorgenommen hatten.

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Mein vorläufiges Fazit:

Ganz offensichtlich war der Richterin nicht an meiner Verurteilung gelegen. Aber auch die Staatsanwältin wirkte auf mich nicht allzu sehr von ihren eigenen Argumenten überzeugt. Treibende Kraft hinter dem Prozeß ist einzig die Landesmedienanstalt NRW. So die Auffassung meines Anwalts; aber auch für mich geht das aus der Prozeßakte ziemlich klar hervor. Anfänglich hatte die Staatsanwaltschaft sich geweigert, dem Verfolgungeifer der LfM stattzugeben; erst zuletzt, und anscheinend eher widerstrebend, ist sie dem nachgekommen.

Wie soll es weitergehen? Ich glaube, meine beabsichtigte Vorgehensweise nicht länger verschweigen zu müssen.

Was ich will, das ist schlichtweg Gleichberechtigung, genauer: Gleichheit vor dem Gesetz. Wenn straffrei zur Vernichtung der Männer aufgerufen werden darf (siehe das SCUM-Manifest der Valerie Solanas), dann muß auch straffrei zur Vernichtung der Weiber aufgerufen werden dürfen. Nicht, daß ich das vorhabe; es wäre unsinnig und soll nur den Extremfall bezeichnen, der aber in der gegenwärtigen Lage immer noch erlaubt sein muß. Erst wenn der veröffentlichte Männerhaß geächtet und verfolgt wird, werde ich in Umkehrung entsprechende Aussagen zurücknehmen.

Ich kenne das Gegenargument der Juristen, das ist der Grundsatz "Keine Gleichbehandlung im Unrecht". Diesem Grundsatz stimme ich zu, insoweit er angemessen ist. So etwa im Baurecht: Jemand hat ein Haus vorschriftswidrig gebaut, was aber erst im Nachhinein gesehen wurde; und nun will sein Nachbar bewußt und angeblich rechtmäßig ebenfalls gegen die Vorschrift verstoßen. Oder ich parke absichtlich falsch mit der Erklärung, daß es unzählige Falschparker gibt, von denen viele nicht bestraft werden.

Im vorliegenden Falle darf aber dieser Grundsatz nicht zur Anwendung kommen. Denn hier wird aus dem Ausnahmefall ein System gemacht. Anders gesagt, es wird aus der Verbindung des Volksverhetzungs-Paragrafen mit dem besagten Grundsatz ein Ermächtigungsgesetz zur Verfolgung politisch Andersdenkender geschmiedet. Die ursprüngliche Absicht des Gesetzes, nämlich der Schutz gegen die Verfolgung von Minderheiten, wird hiermit gezielt in ihr Gegenteil verkehrt. Der Ungeist des NS käme erneut zur Geltung.

Dagegen wende ich mich, und dafür nehme ich auch das persönliche Risiko der politischen Verfolgung inkauf.

Übrigens warne ich davor, aus dem heutigen "glimpflichen" Abschneiden eine Berechtigung zum Optimismus abzuleiten. Tatsache ist, daß die Gynokratie sich immer mehr verfestigt; der Beschluß, im Parlament von Brandenburg die - an sich gesetzwidrige - geschlechtliche Parität einzuführen, sei nur beispielhaft angeführt. Und eine ideologisierte Politik neigt dazu, die Justiz für sich zu instrumentalisieren. Doch Widerstand ist möglich!

trel


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