Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nachtrag

Jeremin, Friday, 31.01.2003, 18:10 (vor 7773 Tagen) @ Jürgen Matthes

Als Antwort auf: Re: Mein Lösungsvorschlag von Jürgen Matthes am 31. Januar 2003 15:55:34:

Ach ja, das Jugendamt springt bei säumigen Zahlvätern erst mal recht unkompliziert ein, gerichtliche Strafen wg. Nichtzahlens gibt es kaum, erst nach einem ziemlichen Gehacke und Gedrohe von Seiten des Amtes. Und dann sind sie harmlos. Kann man alles ignorieren und sporadisch guten Willen beweisen, dann läßt sich der Vorwurf der Böswilligkeit entkräften. Sich dumm stellen hilft eigentlich immer und ein dickes Fell bekommt man gratis dazu.

Nach 72 Monaten stellt das Jugendamt die Zahlungen ein und holt sich anschließend das Geld vom Erzeuger zurück. Die sind aber auch mit Ratenzahlungen a 25 Euro oder weniger zufrieden, ich kenne Typen, die zehn Euro zahlen.

Mann könnte auch mit seinem Arbeitgeber über eine Modifikation der Gehaltszahlungen reden, zum Beispiel, dass ein guter Teil über Prämien und selbstverständlich leicht zu erreichende Leistungszulagen gezahlt wird. Ist kompliziert, berührt Steuer- und Rentenrecht, aber machbar.

Ich hab noch ein paar mehr Tricks angewandt, aber die sind illegal, wenn auch einfach.

Merke: Jedes Amt will nur Kopien von allen Urkunden....

Wenn ich als alter Ossi eines vom Westen gelernt habe, dann dass es hier ziemlich leicht ist, ein Arschloch zu sein und Gesetze zu brechen oder zu umgehen. Schaumschlagen konnte ich schon früher gut. Wenn ich noch Skrupellosigkeit lernen könnte, wäre ich ein erstklassiger Kandidat für die Führungsschicht der Bundesrepublik, glaube ich. Aber leider hat mich meine Mamma anders erzogen...

Alles Gute

J.


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