Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Von der Universalität der Menschenrechte

Nick, Sunday, 21.05.2006, 23:24 (vor 6559 Tagen)

An dieser Stelle möchte ich meine Eindwände gegen immer wieder mal aufkommende Kampagnen sogenannter Menschenrechtsorganisationen gegen geschlechtsspezifische Verfolgung darlegen. In erster Linie denke ich da an Amnesty International (ai).
Natürlich richten sich diese Einwände nicht etwa dagegen, sich entschieden und ohne Kompromisse gegen alle Menschenrechtsverletzungen welcher Art auch immer zu wenden. Es ist selbstverständlich in Ordnung, ja sogar unverzichtbar, die konkreten Fälle von Menschenrechtsverletzungen auch konkret anzuprangern - somit auch konkret darüber zu informieren. Im Falle von Vergewaltigungen von Frauen im Krieg beispielsweise, bei Zwangsprostitution und Frauenhandel, bei sexualisierter Form der Folter etc. sind selbstverständlich eben diese konkreten Verbrechen auch konkret anzuklagen.

Aber das ist etwas ganz und gar anderes, als eine "allgemeine Kampagne gegen Gewalt an Frauen"! Warum?

Meine Einwände sind prinzipieller Natur. Gerade die universelle Gültigkeit der Menschenrechte verbietet es kathegorisch, diese in irgendeiner Weise aufzutrennen, beispielsweise in "Menschenrechte für Chinesen" und "Menschenrechte für Europäer" - oder eben "Menschenrechte für Männer" und "Menschenrechte für Frauen". In der heutigen Zeit geschieht jedoch genau das häufig. Ich halte eine solche "Aufteilung" für hochgefährlich und völlig inakzeptabel, denn sie widerspricht im Kern und dem Sinn nach diametral dem Gedanken der Universalität der Menschenrechte. Es handelt sich gewissermaßen um das Phänomen "Animal Farm" von George Orwell: "All animals are equal. Some animals are more equal.", sagten die Schweine... und pervertierten genau dadurch die Gleichheit in ihr Gegenteil.

Alice Schwarzer hat einmal verlauten lassen: "Es hat keinen Zweck, länger die Augen davor zu verschließen: Wir Frauen sind das(!) gefolterte Geschlecht." Frau Schwarzer wird also gefoltert? Von mir? Diese an subtiler, abgründiger Demagogie schwer überbietbare rassistische Chuzpe mag für eifernde Büttenredner einer entsprechenden politischen Sekte "angemessen" sein - jedenfalls erwartet man es aus solcher Richtung nicht anders - aber es darf doch bitte niemals zur Richtschnur einer Menschenrechtsorganisation werden! Dann ist es nämlich keine Menschenrechtsorganisation mehr, sondern eine "Frauenrechtsorganisation". Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Mit der Schwarzer'schen Diffamierung wird geschickt (und in gewohnter Weise) unterstellt, es gebe quasi ein weltweites Kontinuum "der Männer", welche "die Frauen" qua Geschlecht und als solche "foltern". Und wer gerade mal nicht foltert, der sieht sowieso weg, hat gegen die Folterei im allgemeinen bestimmt nichts einzuwenden bzw. findet sie eigentlich ganz prima.

Muß ich jetzt devot eine Protestresolution unterzeichnen: "Wir Männer protestieren mit aller Entschiedenheit gegen unsere eigene Brutalität! Wir distanzieren uns auf das Schärfste von Männern, die sich nicht davon distanzieren!"?

Oder darf ich einfach auf meiner Würde beharren?

Meinem Urteil nach wird in den letzten Jahren versucht, ai heimtückisch zu instrumentalisieren und mittels dieser Kampagne an die Front eines ideologisch motivierten, destruktiven, inländischen(!) Genderkriegs zu manövrieren. Konkret: die drohende Steinigung einer Frau in Nigeria wird instrumentalisiert, um die narzißtische Opferneurose eines hiesigen Mitglieds "des gefolterten Geschlechts" zu bedienen! Schändlich!

Werden demnächst "Opferquoten" nach Geschlecht eingeführt? Spielt die (übrigens viel größere) Zahl von männlichen Verfolgungsopfern weltweit ab jetzt eine "untergeordnete Rolle"? Soll jetzt damit begonnen werden, die Opfer zu zählen, nach Männlein und Weiblein zu trennen, sie zu instrumentalisieren und gegeneinander aufzurechnen? Wo "Rechte für Weiße" und "Rechte für Schwarze" eingeführt werden, da beginnt Apartheit... Rassismus...

Wenn bei Opfern von Gewalt und Verfolgung nach "Gruppen" unterschieden wird, welche auch immer es seien, wenn es also nicht darum geht, daß es EIN MENSCH ist, der verfolgt wird, sondern "ein Römer", "ein US-Bürger", "ein Europäer", "ein Weißer", "eine Frau"... dann ist ein gefährlicher Grad geistiger Verwirrung erreicht.

"Some animals are more equal"... das verbietet sich immer, von vornherein und unter allen Umständen. Es kann - und zwar aus Prinzip - niemals irgendwelche "besonderen Gründe" geben, die dies im Einzelfall etwa "doch rechtfertigen" könnten - etwa weil es Unterschiede in den Formen der Gewaltanwendung gibt o.ä. - und zwar einfach deshalb, weil dadurch das Konstitutivum der Menschenrechte, nämlich ihre UNIVERSALITÄT(!), preisgegeben würde.

Bei allen bürgerlichen und politischen "Rechten von Menschen" handelt es sich um prinzipiell gestaltbare Rechte von bestimmten Menschen gegenüber bestimmten anderen Menschen. Nicht so bei den "allgemeinen Menschenrechten". Sie sind nicht "gestaltbar", sondern unteilbar, unveräußerlich, universell und angeboren. Man kommt in ein unauflösliches Dilemma, wie man es auch dreht und wendet, sobald man einmal damit angefangen hat, in der Frage der Menschenrechte in "Gruppen" aufzuteilen. Das hat keine politischen, sondern logische und prinzipiell-philosophische Gründe.

Die Würde des Menschen ist eben keine politische Kathegorie, die verhandelbar wäre, sondern sie ist transzendenten Ursprungs. Warum? Sie stammt nicht vom Menschen selbst, sondern sie folgt aus der Erkenntnis, daß die Würde dem Menschen angeboren ist. Wird dies negiert, dann wird seine Würde negiert: man kann sie ihm nämlich nicht "verleihen" - und gerade deshalb(!) eben auch nicht "nehmen". Nur deshalb und nur dann sind die Menschenrechte "universell", weil und wenn sie der Verfügung des Menschen prinzipiell entzogen sind. Ein (von Menschen) "verliehenes" Recht hingegen kann wesensmäßig und aus Prinzip nicht "universell" sein.

Immer wieder wird der Versuch unternommen, dies zu verdunkeln, indem man z.B. die Menschenrechte zu einer "politischen Frage" zu erklären trachtet.
Das Prinzip der universellen Menschenrechte ist die Frucht einer 2000-jährigen abendländischen Kulturentwicklung. Hier wurde sie als elementare Einsicht unter großen Schmerzen geboren. Sie gilt nicht nur für Abendländer, sondern für alle Menschen. Sie gilt analog nicht für bestimmte Gruppen von Menschen mehr oder weniger, auch nicht "für alle Gruppen von Menschen gleichermaßen", sondern für den Menschen schlechthin. Einfach weil er ein Mensch ist!

Wann immer dieses Fundament verlassen wird, verdunkeln sich auch die Menschenrechte. Das Prinzip muß also mit allergrößter Sorgfalt und Entschlossenheit beschützt werden vor jedweder tagespolitischen "Verbess
erung", die sich dem einen oder der anderen Aktivistin aufdrängen mögen, weil der Zeitgeist und die eigene ideologische Verblendung solches "nahe legen".

Eine Menschenrechtsorganisation vom Format "ai" kann da jedoch nicht die geringsten Kompromisse machen. Prinzipien, die "verhandelt" werden, sind keine. In prinzipiellen Fragen darf es keine Kompromisse geben - weil es sonst keine Prinzipien mehr gibt.

Gruß vom
Nick


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