Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Warum nur die Mütter?

Gismatis, Basel, Monday, 07.05.2007, 03:25 (vor 6212 Tagen) @ Christine

Dr. Angelika Nake, Mitglied im Deutschen Juristinnen Bund (DJB) und
Vorsitzende der DJB-Kommission für Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht
anderer Lebensgemeinschaften , sprach sich gegen eine automatische
Gewährung des Sorgerechts für Väter ab Geburt des Kindes aus. Schließlich
gäbe es ja auch Fälle von Vergewaltigungen

Feministinnen kommen immer mit Extrembeispielen, wenn sie gegen Gleichberechtigung antreten, die sich aber genauso gut umgekehrt bringen ließen. Zum Beispiel könnte man argumentieren, dass es ja vorkomme, dass Mütter ihre Kinder umbringen. Aus diesem Grund müsse das alleinige Sorgerecht umgehend nach der Geburt dem Vater zukommen.

Eigentlich sollte sich der DJB in "Feministischen Juristinnenbund" umbenennen, denn ich habe den Eindruck, dass immer wenn eine Tante vom DJB sich äußert, es sich um eine Feministin handelt.

und dann sei es einer Frau
nicht zuzumuten, dass sie quasi im Wochenbett einen Antrag auf Alleinsorge
stellen müsse.

Kann man einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht erst stellen, wenn das Kind bereits geboren ist? Dann müsste eben diese Regelung gekippt werden, sodass eine vergewaltgte Frau neun Monate Zeit hat, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Bei den "One-Night-Stands" gäbe es keine Partnerschaft und
damit keine Grundlage für eine gemeinsame Elterlichkeit.

Es gibt eine Grundlage, und zwar die biologische Elternschaft.

Letztendlich wäre
ein Automatismus bei der elterlichen Sorge nicht sinnvoll, weil man Väter
zur Betreuung ihrer Kinder nicht zwingen könne.

Kann man denn Mütter zwingen? Was würde passieren, wenn eine Frau einfach das Krankenhaus ohne Baby verlässt, und dem verdutzten Personal mitteilt, der Vater solle sich gefälligst um das Kleine kümmern?

Ich stelle fest, dass die meisten Beteiligten nicht in der Lage sind, automatisch im Sinne der Gleichberechtigung zu denken. Denn sollte es nicht so sein, dass Mann und Frau Anspruch auf Gleichberechtigung haben, sofern dies aus biologischen Gründen nicht unmöglich ist? Und wenn ein Kind erstmal auf die Welt gekommen ist, kann man einfach nicht mehr mit biologischer Notwendigkeit für eine unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter argumentieren. Wozu also all die Diskutiererei? Wenn es um eine Regelung ginge, bei der Frauen die Benachteiligten sind, sofern es das noch gibt, würde schließlich auch nicht mehr darüber diskutiert, ob eine Umgestaltung der Regelung im Sinne der Gleichberechtigung sinnvoll wäre oder nicht.

Gismatis

--
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