Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Warum nur die Mütter?

Gismatis, Basel, Thursday, 10.05.2007, 17:23 (vor 6208 Tagen) @ gast42

Eigentlich sollte sich der DJB in "Feministischen
Juristinnenbund" umbenennen, denn ich habe den Eindruck, dass
immer wenn eine Tante vom DJB sich äußert, es sich um eine
Feministin handelt.


Hallo, jemand zuhause?

Die Abkuerzung "djb" steht fuer "Deutsch Juristinnen Bund". Nix Binnen-I.

Nix "Juristen".
Deutlicher wirds doch nicht, was soll eine Umbenennung da bringen?

Für die Öffentlichkeit wäre es deutlicher.

Das abartige hierzulande ist, dass in der kompletten Gesellschaft
ignoriert wird, dass es sich dabei um eine Lobbying-Vereinigung von Frauen
handelt, stattdessen wird so getan als handle es sich um eine dem
gemeinwohl verpflichtete Organisation.

Deswegen ja die Umbenennung.

* Fortentwicklung des Rechts auf allen Gebieten
* Verwirklichung der Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frau in
allen gesellschaftlichen Bereichen
* Fortbildung durch Seminare und wissenschaftliche Veranstaltungen
* Rechtliche Absicherung der Lebenssituation von Frauen, Kindern und
älteren Menschen
* Zusammenarbeit mit gleichartigen Vereinigungen auch auf internationaler
Ebene
* Förderung internationaler Netzwerke

Was genau ist daran unklar?

Wie kommt es, dass selbst in Maennerrechtsforen schreibende Personen
dermassen neben der Spur liegen?

Nein, Mann, die muessen sich nicht umbenennen, sondern Du musst die Augen
aufmachen.

Also, äh, ich glaube, du hast mich falsch platziert. Ich bin einer von euch. Möglicherweise kam dies im vorherigen Beitrag falsch rüber.

und dann sei es einer Frau nicht zuzumuten, dass sie quasi im
Wochenbett einen Antrag auf Alleinsorge stellen müsse.


Kann man einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht erst stellen, wenn das
Kind bereits geboren ist? Dann müsste eben diese Regelung gekippt
werden, sodass eine vergewaltgte Frau neun Monate Zeit hat, einen
entsprechenden Antrag zu stellen.


Ist eh Quatsch.

Schliesslich kann Frau einfach "Vater unbekannt" angeben.

Stimmt, daran habe ich nicht gedacht.

Lass Dich doch nicht dermassen verarschen, "es koennte ja so sein" ist
sowieso kein Grund dafuer, diesen Fall dann als Grundlage fuer die
allgemeine rechtliche Regelung zu geben.

Bei den "One-Night-Stands" gäbe es keine Partnerschaft und
damit keine Grundlage für eine gemeinsame Elterlichkeit.


Es gibt eine Grundlage, und zwar die biologische Elternschaft.


Ist doch sowieso egal.
Hier wird wieder so getan, als haette "gemeinsames Sorgerecht" was mit
"die Eltern tun irgendwas gemeinsam" zu tun.

Letztendlich wäre ein Automatismus bei der elterlichen Sorge nicht
sinnvoll, weil man Väter zur Betreuung ihrer Kinder nicht zwingen
könne.


Kann man denn Mütter zwingen? Was würde passieren, wenn eine Frau
einfach das Krankenhaus ohne Baby verlässt, und dem verdutzten
Personal mitteilt, der Vater solle sich gefälligst um das Kleine
kümmern?


Tja, oder gar nicht erst einen Vater angibt. Oder Ihr Kind zur Adoption
freigibt. Oder ...

Ich stelle fest, dass die meisten Beteiligten nicht in der Lage sind,
automatisch im Sinne der Gleichberechtigung zu denken.


Nicht willens.

Denn sollte es nicht so sein, dass Mann und Frau Anspruch auf
Gleichberechtigung haben, sofern dies aus biologischen Gründen nicht
unmöglich ist? Und wenn ein Kind erstmal auf die Welt gekommen ist,
kann man einfach nicht mehr mit biologischer Notwendigkeit für eine
unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter argumentieren. Wozu
also all die Diskutiererei? Wenn es um eine Regelung ginge, bei der
Frauen die Benachteiligten sind, sofern es das noch gibt, würde
schließlich auch nicht mehr darüber diskutiert, ob eine
Umgestaltung der Regelung im Sinne der Gleichberechtigung sinnvoll
wäre oder nicht.


Ja, und? Das ist doch was ganz anderes. Schliesslich gehts da dann um
Frauenrechte.

Menschenrechte sind Frauenrechte, war Dir das nicht klar?

Dass Feministinnen unter "Gleichberechtigung" etwas anderes verstehen als Gleichberechtigung ist mir vollkommen klar. Aber man darf Feministinnen auch nicht die Definitionshoheit überlassen.

Gruß, Gismatis

--
www.subitas.ch


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