Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Warum nur die Mütter?

gast42, Monday, 07.05.2007, 22:42 (vor 6212 Tagen) @ Gismatis

Eigentlich sollte sich der DJB in "Feministischen Juristinnenbund"
umbenennen, denn ich habe den Eindruck, dass immer wenn eine Tante vom DJB
sich äußert, es sich um eine Feministin handelt.

Hallo, jemand zuhause?

Die Abkuerzung "djb" steht fuer "Deutsch Juristinnen Bund". Nix Binnen-I.
Nix "Juristen".
Deutlicher wirds doch nicht, was soll eine Umbenennung da bringen?

Das abartige hierzulande ist, dass in der kompletten Gesellschaft ignoriert wird, dass es sich dabei um eine Lobbying-Vereinigung von Frauen handelt, stattdessen wird so getan als handle es sich um eine dem gemeinwohl verpflichtete Organisation.

* Fortentwicklung des Rechts auf allen Gebieten
* Verwirklichung der Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frau in allen gesellschaftlichen Bereichen
* Fortbildung durch Seminare und wissenschaftliche Veranstaltungen
* Rechtliche Absicherung der Lebenssituation von Frauen, Kindern und älteren Menschen
* Zusammenarbeit mit gleichartigen Vereinigungen auch auf internationaler Ebene
* Förderung internationaler Netzwerke

Was genau ist daran unklar?

Wie kommt es, dass selbst in Maennerrechtsforen schreibende Personen dermassen neben der Spur liegen?

Nein, Mann, die muessen sich nicht umbenennen, sondern Du musst die Augen aufmachen.

und dann sei es einer Frau nicht zuzumuten, dass sie quasi im
Wochenbett einen Antrag auf Alleinsorge stellen müsse.


Kann man einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht erst stellen, wenn das
Kind bereits geboren ist? Dann müsste eben diese Regelung gekippt werden,
sodass eine vergewaltgte Frau neun Monate Zeit hat, einen entsprechenden
Antrag zu stellen.

Ist eh Quatsch.

Schliesslich kann Frau einfach "Vater unbekannt" angeben.

Lass Dich doch nicht dermassen verarschen, "es koennte ja so sein" ist sowieso kein Grund dafuer, diesen Fall dann als Grundlage fuer die allgemeine rechtliche Regelung zu geben.

Bei den "One-Night-Stands" gäbe es keine Partnerschaft und
damit keine Grundlage für eine gemeinsame Elterlichkeit.


Es gibt eine Grundlage, und zwar die biologische Elternschaft.

Ist doch sowieso egal.
Hier wird wieder so getan, als haette "gemeinsames Sorgerecht" was mit "die Eltern tun irgendwas gemeinsam" zu tun.

Letztendlich wäre ein Automatismus bei der elterlichen Sorge nicht
sinnvoll, weil man Väter zur Betreuung ihrer Kinder nicht zwingen
könne.


Kann man denn Mütter zwingen? Was würde passieren, wenn eine Frau einfach
das Krankenhaus ohne Baby verlässt, und dem verdutzten Personal mitteilt,
der Vater solle sich gefälligst um das Kleine kümmern?

Tja, oder gar nicht erst einen Vater angibt. Oder Ihr Kind zur Adoption freigibt. Oder ...

Ich stelle fest, dass die meisten Beteiligten nicht in der Lage sind,
automatisch im Sinne der Gleichberechtigung zu denken.

Nicht willens.

Denn sollte es
nicht so sein, dass Mann und Frau Anspruch auf Gleichberechtigung haben,
sofern dies aus biologischen Gründen nicht unmöglich ist? Und wenn ein
Kind erstmal auf die Welt gekommen ist, kann man einfach nicht mehr mit
biologischer Notwendigkeit für eine unterschiedliche Behandlung von Vater
und Mutter argumentieren. Wozu also all die Diskutiererei? Wenn es um eine
Regelung ginge, bei der Frauen die Benachteiligten sind, sofern es das noch
gibt, würde schließlich auch nicht mehr darüber diskutiert, ob eine
Umgestaltung der Regelung im Sinne der Gleichberechtigung sinnvoll wäre
oder nicht.

Ja, und? Das ist doch was ganz anderes. Schliesslich gehts da dann um Frauenrechte.

Menschenrechte sind Frauenrechte, war Dir das nicht klar?


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