Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: An Jörg Den Artikel wegen Samenbetrug?

Jörg, Wednesday, 01.08.2001, 20:58 (vor 8685 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: An Jörg Den Artikel wegen Samenbetrug? von Joachim am 01. August 2001 17:01:26:

Hallo Joachim,

ich denke ja (siehe unten).

Gruß, Jörg

Ehefrau läßt gegen den Willen des Ehemannes eine künstliche Befruchtung
durchführen - Mann muß dennoch Unterhalt zahlen

Da sie auf normalem Wege kein Kind bekommen konnten, entschieden sich die
beiden Eheleute zu einer künstlichen Befruchtung. Drei Versuche waren
ergebnislos. Gegen den Willen des Ehemannes veranlaßte die Frau einen
vierten Versuch, der im Gegensatz zu den ersten drei Versuchen erfolgreich
verlief. Auf Antrag der Frau wurde die Ehe geschieden. Im Ergebnis muß der
Mann mehr als 1200 DM monatlichen Unterhalt zahlen. Nach Auffassung des
Bundesgerichtshofes habe die Ehefrau diese Situation "weder mutwillig
herbeigeführt noch sich mutwillig über wesentliche Vermögensinteressen des
Mannes hinweggesetzt".

BGH, Urteil vom 21. Februar 2001
Aktenzeichen: XII ZR 34/99


gesamter Thread:

 

powered by my little forum
[x]
[*]