Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: An Jörg Den Artikel wegen Samenbetrug?

Hannibal, Wednesday, 01.08.2001, 22:21 (vor 8682 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: An Jörg Den Artikel wegen Samenbetrug? von Jörg am 01. August 2001 17:58:51:

Hallo Joachim,
ich denke ja (siehe unten).
Gruß, Jörg
Ehefrau läßt gegen den Willen des Ehemannes eine künstliche Befruchtung
durchführen - Mann muß dennoch Unterhalt zahlen

Da sie auf normalem Wege kein Kind bekommen konnten, entschieden sich die
beiden Eheleute zu einer künstlichen Befruchtung. Drei Versuche waren
ergebnislos. Gegen den Willen des Ehemannes veranlaßte die Frau einen
vierten Versuch, der im Gegensatz zu den ersten drei Versuchen erfolgreich
verlief. Auf Antrag der Frau wurde die Ehe geschieden. Im Ergebnis muß der
Mann mehr als 1200 DM monatlichen Unterhalt zahlen. Nach Auffassung des
Bundesgerichtshofes habe die Ehefrau diese Situation "weder mutwillig
herbeigeführt noch sich mutwillig über wesentliche Vermögensinteressen des
Mannes hinweggesetzt".
BGH, Urteil vom 21. Februar 2001
Aktenzeichen: XII ZR 34/99

Dieser Text hier oben erklärt ja alles!
Mein Posting von vorhin ist also hinfällig.

Es ist ja wohl eindeutig klar, dass der Mann mit der
künstlichen Befruchtung einverstanden war!

Und damit waren ihm auch die Konsequenzen klar.

Nach eurer Definition würden alle Männer, von denen sich
die Frau getrennt hat, keinen Unterhalt mehr bezahlen
müssen!
Unterhalt müsste nur dann bezahlt werden, wenn der
Mann die Scheidung einreicht.
Wieso wollt ihr der Frau nicht generell gleich die
Einreichung der Scheidung verbieten?
In diversen Kulturkreisen ist und war das ja schon so.


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