Häusliche Gewalt nächstes Kapitel XXX
Es will einfach nicht aufhören,dass man häusliche Gewalt nur Männern in die Schuhe schieben will, denn die Zeit drängt und das Gewaltschutzgesetz steht vor der Tür, deshalb werden jetzt noch massiv die Männer schlecht gemacht! Es braucht keiner mehr Behaupten dass das noch NEUTRAL ist!
Dieser Beitrag
Als Antwort auf: Häusliche Gewalt nächstes Kapitel XXX von Joachim am 01. September 2001 10:55:14:
erwähnte doch aber lediglich, daß von 15 aufgenommenen Fällen 14 Gewalttaten von Männern ausgehen und 1 von einer Frau.
Wenn das nun einmal so passiert ist, was sollen sie da anderes schreiben? Die 1 fettdrucken, damit die Männer nicht so schlecht dastehen?
Ich verstehe Deinen Diskussionsansatz nicht.
Re: Häusliche Gewalt nächstes Kapitel XXX
Als Antwort auf: Häusliche Gewalt nächstes Kapitel XXX von Joachim am 01. September 2001 10:55:14:
Es will einfach nicht aufhören,dass man häusliche Gewalt nur Männern in die Schuhe schieben will, denn die Zeit drängt und das Gewaltschutzgesetz steht vor der Tür, deshalb werden jetzt noch massiv die Männer schlecht gemacht! Es braucht keiner mehr Behaupten dass das noch NEUTRAL ist!
Ich kann pecola nur beipflichten. Ich versteh auch deinen Diskussionsansatz nicht.
Da steht deutlich drin, daß sowohl Männer als auch Frauen gewalttätig werden, von Vertuschen von Frauengewalt kann da nicht die Rede sein. Und wenn das Verhältnis eben 14:1 war, was willste da machen?
Grüße, Maya
Re: Dieser Beitrag
Als Antwort auf: Dieser Beitrag von pecola am 01. September 2001 11:15:53:
erwähnte doch aber lediglich, daß von 15 aufgenommenen Fällen 14 Gewalttaten von Männern ausgehen und 1 von einer Frau.
Wenn das nun einmal so passiert ist, was sollen sie da anderes schreiben? Die 1 fettdrucken, damit die Männer nicht so schlecht dastehen?
Ich verstehe Deinen Diskussionsansatz nicht.
Das verstehst Du leider immer noch nicht, Männer die von häuslicher Gewalt betroffen sind zeigen meistens die Frauen nicht an, weil aus schamgefühl oder des NICHT GLAUBENS und ausgelacht zu werden! Es müssen Männer- als auch Kinderhäuser her um sich vor gewalttätigen Frauen schützen zu können, sei es aus psychischer, seelischer oder körperlicher Gewalt heraus! Nur in Deutschland setzt man sich über alle gemachten Gewaltstudien hinweg, warum wohl? Die Antwort ist unten im Link!
Oh, und ob ich verstehe
Als Antwort auf: Re: Dieser Beitrag von Joachim am 01. September 2001 11:34:12:
Schamgefühle sind geschlechtsunabhängig. Wenn ein Mann sich nicht traut, die ihn schlagende Frau anzuzeigen, dann liegt das nicht an den Institutionen und an den Frauen sondern an ihm selbst. In dem Fall ist der Leidensdruck nicht groß genug, sonst würde er etwas unternehmen und nicht darauf warten, daß jemand für ihn ein Männerhaus einrichtet.
Kapito?
Daß Männer ebenso von häuslicher Gewalt betroffen sind wie Frauen ist klar. Aber sich auf den Hintern zu setzen, Zeitungsartikel herauszusuchen und wehklagend mit den Händen auf der Tastatur rumzuwedeln bringt auch nichts.
Warum glaubt denn ein Mann einem anderen Mann nicht? Könnte das nicht vielleicht mit dem Rollenverständnis von Männern zusammenhängen? Nein?
Re: Häusliche Gewalt nächstes Kapitel XXX
Als Antwort auf: Re: Häusliche Gewalt nächstes Kapitel XXX von Maya am 01. September 2001 11:23:26:
Es will einfach nicht aufhören,dass man häusliche Gewalt nur Männern in die Schuhe schieben will, denn die Zeit drängt und das Gewaltschutzgesetz steht vor der Tür, deshalb werden jetzt noch massiv die Männer schlecht gemacht! Es braucht keiner mehr Behaupten dass das noch NEUTRAL ist!
Ich kann pecola nur beipflichten. Ich versteh auch deinen Diskussionsansatz nicht.
Da steht deutlich drin, daß sowohl Männer als auch Frauen gewalttätig werden, von Vertuschen von Frauengewalt kann da nicht die Rede sein. Und wenn das Verhältnis eben 14:1 war, was willste da machen?
Grüße, Maya
Schwerste psychische oder seelische Gewalt an Menschen hinterlassen keine blauen Flecken, wie soll da die Polizei mit einer Anzeige umgehen wenn äusserlich nichts zu finden ist? Warum zeigen Männer, die körperliche Gewalt von Frauen erfahren haben, diese nicht an? Wie z.B. dieser Fall unten im Link, musste Ihn erst ein Nachbar dazu bewegen seine Ehefrau endlich anzuzeigen! Heute ist es zu spät und Er ist blind geprügelt worden!
Das ist mit Sicherheit kein Einzelfall wo Frauen die Männer schlagen!
Kapiert das endlich, Ihr seid keine UNSCHULDSLÄMER
Vorschlag
Als Antwort auf: Häusliche Gewalt nächstes Kapitel XXX von Joachim am 01. September 2001 10:55:14:
Hallo Joachim,
Es will einfach nicht aufhören,dass man häusliche Gewalt nur Männern in die Schuhe schieben will, denn die Zeit drängt und das Gewaltschutzgesetz steht vor der Tür, deshalb werden jetzt noch massiv die Männer schlecht gemacht!
Nun, da ich und soweit ich weiß auch die anderen im Forum nicht für das Gesetz zuständig sind , wie wäre es damit, mal Repräsentanten des Deutschen Bundestages darauf anzusprechen. Es gibt ja sowas wie Petitionen (ups, wird das so geschrieben, mein Wörterbuch auf dem PC ist gerade kaputt).
Viel Glück
BartS
Re: Oh, und ob ich verstehe
Als Antwort auf: Oh, und ob ich verstehe von pecola am 01. September 2001 11:45:09:
Schamgefühle sind geschlechtsunabhängig. Wenn ein Mann sich nicht traut, die ihn schlagende Frau anzuzeigen, dann liegt das nicht an den Institutionen und an den Frauen sondern an ihm selbst. In dem Fall ist der Leidensdruck nicht groß genug, sonst würde er etwas unternehmen und nicht darauf warten, daß jemand für ihn ein Männerhaus einrichtet.
Wenn ein Mann dies einer Frau vorwerfen würde, möchte ich mal hören was es für einen riesigen Aufschrei nach so einer "fiesen und frauenverachtenden" Äußerung gibt.
Daß Männer ebenso von häuslicher Gewalt betroffen sind wie Frauen ist klar. Aber sich auf den Hintern zu setzen, Zeitungsartikel herauszusuchen und wehklagend mit den Händen auf der Tastatur rumzuwedeln bringt auch nichts.
Warum glaubt denn ein Mann einem anderen Mann nicht? Könnte das nicht vielleicht mit dem Rollenverständnis von Männern zusammenhängen? Nein?
Klar gibt es "Machomänner" die dies so sehen. Leider wird aber noch immer Frauengewalt an Männern totgeschwiegen bzw. verharmlost und in den bedeutungslosen Promillebereich gedrängt.
PS: Wenn du eine Polizistin wärst, würdest du einem Mann glauben, der behauptet von seiner Frau geschlagen worden zu sein, wenn er nicht gerade krankenhausreif aussieht? Bei einer Frau würde es hingegen völlig ausreichen, wenn sie ein trauriges und verheultes Gesicht zeigt. Frau kann demnach als Täterin spielend leicht den Spieß umdrehen. Denk mal darüber nach.
Sven
Re: Dieser Beitrag
Als Antwort auf: Re: Dieser Beitrag von Joachim am 01. September 2001 11:34:12:
Es müssen Männer- als auch Kinderhäuser her um sich vor gewalttätigen Frauen schützen zu können, sei es aus psychischer, seelischer oder körperlicher Gewalt heraus!
Das überlegt werden müßte, was mit den männlichen Opfern und Kindern passiert, stimmt wirklich. Dabei muß es nicht immer das andere Geschlecht sein, was die Täterrolle spielt. Es gibt auch Familienkonstruktionen, wo eine Frau das Opfer und eine Frau die Täterin ist und dann wieder Männer allein Opfer und Täter sind. Wichtiger ist doch, das was für die Opfer getan wird.
Nur in Deutschland setzt man sich über alle gemachten Gewaltstudien hinweg, warum wohl? Die Antwort ist unten im Link!
Das beantwortet aber jetzt nicht die Frage von Pecola, was der vorangegange Link damit zu tun hatte.
Gruss
BartS
Re: Vorschlag
Als Antwort auf: Vorschlag von BartS am 01. September 2001 11:50:07:
Es gibt ja sowas wie Petitionen (ups, wird das so geschrieben, mein Wörterbuch auf dem PC ist gerade kaputt).
Viel Glück
BartS
Es wurden ja schon Petitionen eingebracht, lies unten den Link von Joachim Müller durch. Viel freude noch beim Lesen! Auch den Link http://www.bifir.de solltest Du auch mal lesen.
Joachim
Re: Oh, und ob ich verstehe
Als Antwort auf: Oh, und ob ich verstehe von pecola am 01. September 2001 11:45:09:
Hallo,
ich stimme dir weitgehend zu, außer bei einer Sache:
Wenn ein Mann sich nicht traut, die ihn schlagende Frau anzuzeigen, dann liegt das nicht an den Institutionen und an den Frauen sondern an ihm selbst.
Genau dies wird auch geschlagenen Frauen vorgeworfen, die die Gewalt aushalten, anstatt zu gehen. So einfach ist das aber nicht. Wer geschlagen wird, der wird nicht nur physisch mißhandelt, sondern das geht auch ans Selbstwertgefühl. Manche denken, sie "hätten es verdient", andere wissen nicht, wie sie alleine klarkommen sollen. Gibt viele Gründe, die zwar schon im Selbst wurzeln. Daraus kann man aber keineswegs ableiten, daß der Leidensdruck nicht groß ist. Viele geschlagene Kinder lassen sich auch später vom Partner schlagen, weil sie es so kennen. Traurig aber wahr.
Grüße, Maya
Re: Oh, und ob ich verstehe
Als Antwort auf: Oh, und ob ich verstehe von pecola am 01. September 2001 11:45:09:
Schamgefühle sind geschlechtsunabhängig. Wenn ein Mann sich nicht traut, die ihn schlagende Frau anzuzeigen, dann liegt das nicht an den Institutionen und an den Frauen sondern an ihm selbst. In dem Fall ist der Leidensdruck nicht groß genug, sonst würde er etwas unternehmen und nicht darauf warten, daß jemand für ihn ein Männerhaus einrichtet.
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ich denke mal das Du hier einiges nicht verstehst/verstehen willst. es ist
leider ein grosser unterschied ob eine frau oder ein mann misshandlungen
den zuständigen stellen vorträgt. leider ist es so, dass männl. opfer
von der gesellschaft nicht akzeptiert werden. die palette reicht da von
verhöhnung/belächeln bis missachtung was du ja auch in deinen
aggresiven eröffnungspostings klar demonstrierst !
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Kapito?
Daß Männer ebenso von häuslicher Gewalt betroffen sind wie Frauen ist klar. Aber sich auf den Hintern zu setzen, Zeitungsartikel herauszusuchen und wehklagend mit den Händen auf der Tastatur rumzuwedeln bringt auch nichts.
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da die gewaltschutzdebatte ( gerade auch im bundestag ) stark in den
geschlechterkrieg abrutschte ( es wurde permanent nur von weibl. opfern
gesprochen) ist gerade dieses "heraussuchen von zeitungsschnipseln"
ein anfang aufzuzeigen, dass diese gewalttheorie nicht der weisheit
letzter schluss ist !
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Warum glaubt denn ein Mann einem anderen Mann nicht? Könnte das nicht vielleicht mit dem Rollenverständnis von Männern zusammenhängen? Nein?
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das ein mann einem anderen mann nicht unbedingt glaubt ist etwas zu
einfach - du lenkst hier wieder etwas ab.
erstens sind die meisten stellen und intutionen von frauen besetzt ; die
gleichlautend ein vorrangiges interesse daran haben frauen zu helfen;
zweitens , ich muss mich wieder wiederholen ist es für die meisten
männer wie frauen noch etwas schwer zu glauben, dass es im bereich der
häuslichen gewalt auch männer als opfer gibt.
das du dazu aufrufst über ein rollenverständnis nachzudenken sollte den
meisten forenteilnehmern doch zu denken geben wie viel arbeit die männer
noch vor sich haben um auch ihre berechtigten interessen zu vertreten.
schade, dass du dies nicht begreifst/begreifen kannst !
des weiteren würde ich dich doch bitten etws weniger aggresiv aufzutreten,
da es sich ja hier um ein diskussionsforum handelt und nicht um
ein forum wo frustierte ihren dampf ablassen können.
Freeman
Re: Oh, und ob ich verstehe
Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von Sven am 01. September 2001 11:54:47:
Klar gibt es "Machomänner" die dies so sehen. Leider wird aber noch immer Frauengewalt an Männern totgeschwiegen bzw. verharmlost und in den bedeutungslosen Promillebereich gedrängt.
Es wird auch von Männern "totgeschwiegen".
PS: Wenn du eine Polizistin wärst, würdest du einem Mann glauben, der behauptet von seiner Frau geschlagen worden zu sein, wenn er nicht gerade krankenhausreif aussieht? Bei einer Frau würde es hingegen völlig ausreichen, wenn sie ein trauriges und verheultes Gesicht zeigt. Frau kann demnach als Täterin spielend leicht den Spieß umdrehen. Denk mal darüber nach.
Nun, die Polizei allein entscheidet da nicht, ob eine Gewalttat vorlag oder nicht, sie kann es meist nur zu Protokoll nehmen, wärenddessen die Gerichte darüber entscheiden müssen. Es ist doch nicht so, daß man jemanden ohne Belege (ärztlicher Attest) auf Körperverletzung anklagen kann und Recht bekommt.
Gruss
BartS
Re: Oh, und ob ich verstehe
Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von Freeman am 01. September 2001 11:58:36:
das ein mann einem anderen mann nicht unbedingt glaubt ist etwas zu
einfach - du lenkst hier wieder etwas ab. [...]
zweitens , ich muss mich wieder wiederholen ist es für die meisten
männer wie frauen noch etwas schwer zu glauben, dass es im bereich der
häuslichen gewalt auch männer als opfer gibt.
Also wären wir wieder doch beim glauben.
das du dazu aufrufst über ein rollenverständnis nachzudenken sollte den
meisten forenteilnehmern doch zu denken geben wie viel arbeit die männer
noch vor sich haben um auch ihre berechtigten interessen zu vertreten.
Nun, gibt es da keinen Zusammenhang des Rollenverständnisses, daß viele nicht glauben, daß der Mann Opfer sein kann (da Mann immer stark, unverletztlich, quasi Mann im Haus ist)?
des weiteren würde ich dich doch bitten etws weniger aggresiv aufzutreten,
also ich finde Pecola's Auftreten nicht sonderlich aggressiv,
da es sich ja hier um ein diskussionsforum handelt und nicht um
ein forum wo frustierte ihren dampf ablassen können.
Aber hallo, hallo, hallo. Ich habe bei Parsimony kaum so ein Forum getroffen, wo soviel Frust abgeladen wurde, wie in diesem. Und bei diesen Frustpostings standen in der Regel keine weiblichen Nicks drüber *g*.
Gruss
BartS
Re: Oh, und ob ich verstehe
Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von BartS am 01. September 2001 12:03:35:
Nun, die Polizei allein entscheidet da nicht, ob eine Gewalttat vorlag oder nicht, sie kann es meist nur zu Protokoll nehmen, wärenddessen die Gerichte darüber entscheiden müssen. Es ist doch nicht so, daß man jemanden ohne Belege (ärztlicher Attest) auf Körperverletzung anklagen kann und Recht bekommt.
Gruss
BartS
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Hi Bart S.
das was du da geschrieben hast stimmt schon - bis auf den Punkt wo die
Gerichte entscheiden müssen/sollen.
Leider ist es so, dass bei vielen Fällen ( Fälle schwerer bzw. schwerster
Körperverletzung ausgenommen) die Verfahren besonders gegen weibl.
Misshandler/Straftäterinnen oftmals im wahrsten Sinne des Wortes
eingestellt werden. Die Rechtsmittel stehen Männern wie Frauen theoretisch
gleichermassen zur Verfügung, das ist richtig. Aber die jurist. Praxis
zeigt doch sehr oft, dass die Männer gerade in diesem Bereich mehr als
schlechte Karten haben - oder halt schwerer - ganz wie man die Sache sieht!
Gruß
Freeman
Renn gegen keine Windmühlen an
Als Antwort auf: Re: Häusliche Gewalt nächstes Kapitel XXX von Joachim am 01. September 2001 11:50:02:
Kapiert das endlich, Ihr seid keine UNSCHULDSLÄMER
Wer hat das denn hier im Forum (wirklich hier und nicht irgendwo draußen) behauptet? Mit dieser Aussage rennst Du selbst bei Frauen offene Türen ein .
Re: Häusliche Gewalt nächstes Kapitel XXX
Als Antwort auf: Re: Häusliche Gewalt nächstes Kapitel XXX von Maya am 01. September 2001 11:23:26:
Ein Beispiel wie ich mir schwerste psychische und seelische Gewaltausübung vorstelle! Ein Mann läuft Amok und bringt seine Familie um und meisten ist das Motiv immer familiäre Gründe. Stell Dir vor, seine Ehefrau will sich scheiden lassen und sagt Ihm dass Er alles verlieren wird, denn ich nehme das Haus und die Kinder mit und Du bist finanziell dann am Ende der Verlierer und Er weiss das natürlich, denn Frauen sind fast ausschliesslich immer die Gewinner vor Gericht. Ich brauche dazu kein Psychodoktor zu sein, dass manche Männer darauf hin durchdrehen! Als Motiv für den Amoklauf wird dann oft genannt "Sie wollte sich Scheiden lassen", was aber oft noch dahinter steckt wird gar nicht erwähnt! Die Frau, die vor kurzem ihren Sohn umgebracht hat und die Tochter auch mitnehmen wollte ist auch durchgedreht wegen finanzieller Schulden!
Nicht wahr, ein schönes Beispiel von psychischer und seelischer Gewaltanwendung?
Eine Bitte
Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von Freeman am 01. September 2001 12:14:26:
das was du da geschrieben hast stimmt schon - bis auf den Punkt wo die
Gerichte entscheiden müssen/sollen.
Leider ist es so, dass bei vielen Fällen ( Fälle schwerer bzw. schwerster
Körperverletzung ausgenommen) die Verfahren besonders gegen weibl.
Misshandler/Straftäterinnen oftmals im wahrsten Sinne des Wortes
eingestellt werden.
Nun, ich bin eigentlich dafür, daß man Thesen und Aussagen die nicht sofort einsichtig sind, oder es unterscheidliche Meinungen gibt, versucht zu belegen, sei es durch Statistiken, Expertenaussagen oder sonstwas (unter Einschränkung auch Einzelfälle, wobei natürlich daraus nur bedingt die Allgemeinheit ableiten läßt).
Aber die jurist. Praxis
zeigt doch sehr oft, dass die Männer gerade in diesem Bereich mehr als
schlechte Karten haben - oder halt schwerer - ganz wie man die Sache sieht!
Nun dann zeig mir bitte, wie die jurist. Praxis aussieht. Ich verbringe meine Zeit wenig bis gar nicht in Gerichtsräumen, vielleicht Du mehr, bin aber an dem Thema wirklich interessiert. Zeige einfach, daß es so ist, wie Du es sagst, ich bin da für alles offen.
Gruss
BartS
Gruß
Freeman
Re: Häusliche Gewalt nächstes Kapitel XXX
Als Antwort auf: Re: Häusliche Gewalt nächstes Kapitel XXX von Joachim am 01. September 2001 12:21:25:
Stell Dir vor, seine Ehefrau will sich scheiden lassen und sagt Ihm dass Er alles verlieren wird, denn ich nehme das Haus und die Kinder mit und Du bist finanziell dann am Ende der Verlierer und Er weiss das natürlich, denn Frauen sind fast ausschliesslich immer die Gewinner vor Gericht.
Okay, davon abgesehen, daß ich da anderer Ansicht bin (bei solchen Geschichten, zahlen meist beide Elternteile drauf), lassen wir das mal so stehen.
Ich brauche dazu kein Psychodoktor zu sein, dass manche Männer darauf hin durchdrehen! Als Motiv für den Amoklauf wird dann oft genannt "Sie wollte sich Scheiden lassen", was aber oft noch dahinter steckt wird gar nicht erwähnt!
Wieso willst Du dann Wissen, daß es bei dem genannten Amokfall so war? Du hast genausoviel oder -wenig Hintergrundwissen, wie der normale Bürger, der diese Nachricht in der Zeitung liesst.
Gruss
BartS
Re: bitte
Als Antwort auf: Eine Bitte von BartS am 01. September 2001 12:25:06:
Nun dann zeig mir bitte, wie die jurist. Praxis aussieht. Ich verbringe meine Zeit wenig bis gar nicht in Gerichtsräumen, vielleicht Du mehr, bin aber an dem Thema wirklich interessiert. Zeige einfach, daß es so ist, wie Du es sagst, ich bin da für alles offen.
Gruss
BartS
Gruß
Freeman
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Hi,
gut werd mir extra für dich die mühe machen und dir den "beweis" liefern.
es gab da bsp. in der vergangenheit auch einmal einen hinweis von
erziehern/pädagogen die sich darüber beklagten, dass bsp. mädchen bei
identischen straftaten/vergehen entweder gar nicht bzw. wesentlich
milder ( wenn überhaupt ) verurteilt wurden als jungen - aber wie gesagt
ich such das noch mal raus für dich !
Punkt 2: zu diesem "frustforum" empfehl ich dir mal einen blick auf
folgendes forum ; dagen ist dieses noch mehr als harmlos !
Gruß
Freeman
Re: Oh, und ob ich verstehe
Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von BartS am 01. September 2001 12:03:35:
Klar gibt es "Machomänner" die dies so sehen. Leider wird aber noch immer Frauengewalt an Männern totgeschwiegen bzw. verharmlost und in den bedeutungslosen Promillebereich gedrängt.
Es wird auch von Männern "totgeschwiegen".
PS: Wenn du eine Polizistin wärst, würdest du einem Mann glauben, der behauptet von seiner Frau geschlagen worden zu sein, wenn er nicht gerade krankenhausreif aussieht? Bei einer Frau würde es hingegen völlig ausreichen, wenn sie ein trauriges und verheultes Gesicht zeigt. Frau kann demnach als Täterin spielend leicht den Spieß umdrehen. Denk mal darüber nach.
Nun, die Polizei allein entscheidet da nicht, ob eine Gewalttat vorlag oder nicht, sie kann es meist nur zu Protokoll nehmen, wärenddessen die Gerichte darüber entscheiden müssen. Es ist doch nicht so, daß man jemanden ohne Belege (ärztlicher Attest) auf Körperverletzung anklagen kann und Recht bekommt.
Beim Gewaltschutzgesetz wird aber die Polizei zum Richter und verurteilt auch ohne Beweise den mutmaßlichen Täter zu einem Hausverbot.
Bei Vergewaltigungsvorwürfen in der Ehe braucht es aber eben nicht eindeutiger Belege, ärztlicher Ateste u.ä. um einen Beschuldigten zu verurteilen. Es reicht schon die subjektive Glaubwürdigkeit aus.
Sven
Re: Oh, und ob ich verstehe
Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von Sven am 01. September 2001 12:41:56:
Bei Vergewaltigungsvorwürfen in der Ehe braucht es aber eben nicht eindeutiger Belege, ärztlicher Ateste u.ä. um einen Beschuldigten zu verurteilen. Es reicht schon die subjektive Glaubwürdigkeit aus.
Hallo Sven,
das ist einfach so nicht richtig. Mensch, es bringt doch nichts, wenn hier Vermutungen und Gerüchte als "Wahrheiten" verkauft werden, um Ungleichbehandlung zu konstruieren.
Es ist verdammt schwierig, eine Vergewaltigungsanklage durchzubringen. Die Verurteilungsquote liegt, gemessen an den Anklageerhebungen, sehr niedrig, grade weil das so schwer nachzuweisen ist.
Wenn Aussage gegen Aussage steht und keine Beweise direkt vorliegen, dann wird zumindest eine Glaubwürdigkeitsbegutachtung durchgeführt, die durchaus auch negativ ausfallen kann. Dieses Gutachten ist auch mehr als bloße subjektive Meinungsbildung.
Ich denke, es ist keinem gedient, wenn hier Horrorszenarien konstruiert werden, die faktisch nicht standhalten.
Grüße, Maya
Re: Vorschlag
Als Antwort auf: Vorschlag von BartS am 01. September 2001 11:50:07:
... wie wäre es damit, mal Repräsentanten des Deutschen Bundestages darauf anzusprechen. Es gibt ja sowas wie Petitionen (ups, wird das so geschrieben, mein Wörterbuch auf dem PC ist gerade kaputt).
Diesen Ansatz halte ich für absolut konstruktiv und sinnvoll.
Das einzige Manko dabei: Der gesellschaftliche Mainstream geht genau in
die entgegengesetzte Richtung. Die Wahrscheinlichkeit, daß man selbst bei
vernünftigen und nachvollziehbaren Argumenten auf Ablehnung trifft und
per se als Frauenfeind eingestuft wird, dürfte nicht gering sein.
Gruß, Jörg
Re: bitte
Als Antwort auf: Re: bitte von Freeman am 01. September 2001 12:40:36:
Hi auch,
gut werd mir extra für dich die mühe machen und dir den "beweis" liefern.
es gab da bsp. in der vergangenheit auch einmal einen hinweis von
erziehern/pädagogen die sich darüber beklagten, dass bsp. mädchen bei
identischen straftaten/vergehen entweder gar nicht bzw. wesentlich
milder ( wenn überhaupt ) verurteilt wurden als jungen - aber wie gesagt
ich such das noch mal raus für dich !
Danke für die Mühe . Aber damit es kein Missverständnis gibt, man sollte diese Beweise nicht erst bei Diskussionen raussuchen. Schon allein für sich sollte es lohnen, sich zu informieren, nach Fakten zu suchen, um eine Bestätigung oder auch Ablehnung zu bekommen. Ich bin da eben der wissenschaftliche Typ, der (wenn es mich interessiert) es nicht ungefähr wissen will, sondern wirklich ganz genau, mit allen Details, quasi nach dem Faustschen Prinzip, rausfinden was die Welt im innersten zusammenhält.
Da bin ich ehrlich gesagt oft erstaunt, wie wenig das anscheinend (nicht nur hier) praktiziert wird.
Punkt 2: zu diesem "frustforum" empfehl ich dir mal einen blick auf
folgendes forum ; dagen ist dieses noch mehr als harmlos !
Okay ich merk schon, es gibt immer noch eine Steigerung .
Gruss
BartS
Re: Oh, und ob ich verstehe
Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von Maya am 01. September 2001 12:49:30:
Wenn Aussage gegen Aussage steht und keine Beweise direkt vorliegen, dann wird zumindest eine Glaubwürdigkeitsbegutachtung durchgeführt, die durchaus auch negativ ausfallen kann. Dieses Gutachten ist auch mehr als bloße subjektive Meinungsbildung.
Hierzu fällt mir ein schöner Spruch ein: Was ist Wissenschaft?
Irrtum auf dem neuesten Stand.
Gruß, Jörg (nur bedingt wissenschaftsgläubig)
Re: Vorschlag
Als Antwort auf: Re: Vorschlag von Jörg am 01. September 2001 12:54:02:
Das einzige Manko dabei: Der gesellschaftliche Mainstream geht genau in
die entgegengesetzte Richtung. Die Wahrscheinlichkeit, daß man selbst bei
vernünftigen und nachvollziehbaren Argumenten auf Ablehnung trifft und
per se als Frauenfeind eingestuft wird, dürfte nicht gering sein.
ich verstehe schon die Bedenken. Deshalb gibt es auch so ein Instrument wie die Petition, wo "unöffentlich" dem Bürger die Möglichkeit gegeben wird, seine Einwände, Sorgen, Gedanken und Interessen darzulegen. Es geht nicht daraum, wie man dann als Person angesehen wird, sondern die Abgeordneten sind für die Belange der Bürger da.
Gruss
BartS
Re: Oh, und ob ich verstehe
Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von Maya am 01. September 2001 12:49:30:
Bei Vergewaltigungsvorwürfen in der Ehe braucht es aber eben nicht eindeutiger Belege, ärztlicher Ateste u.ä. um einen Beschuldigten zu verurteilen. Es reicht schon die subjektive Glaubwürdigkeit aus.
Hallo Sven,
das ist einfach so nicht richtig. Mensch, es bringt doch nichts, wenn hier Vermutungen und Gerüchte als "Wahrheiten" verkauft werden, um Ungleichbehandlung zu konstruieren.
Es ist verdammt schwierig, eine Vergewaltigungsanklage durchzubringen. Die Verurteilungsquote liegt, gemessen an den Anklageerhebungen, sehr niedrig, grade weil das so schwer nachzuweisen ist.
Wenn Aussage gegen Aussage steht und keine Beweise direkt vorliegen, dann wird zumindest eine Glaubwürdigkeitsbegutachtung durchgeführt, die durchaus auch negativ ausfallen kann. Dieses Gutachten ist auch mehr als bloße subjektive Meinungsbildung.
Ich denke, es ist keinem gedient, wenn hier Horrorszenarien konstruiert werden, die faktisch nicht standhalten.
Nur noch soviel hierzu: Man braucht sich nur die fehlerhaften Gutachten bei Sexualstraftätern anzusehen. Schon einmal was von voreingenommenen Gutachtern gehört? Solche Glaubwürdigkeitsgutachten halte ich für genau zuverlässig wie der doch so wissenschaft fundierte Wetterberecht. Wenn schon ein Gutachten dann wie in den USA mit einem Lügendetektor, dort kann man zumindest mit ca. 98% Sicherheit von der Richtigkeit des Gutachtens ausgehen. Bei einer Glaubwürdigungsbegutachtung liegt immer eine gewisse subjektive Wahrnehmung vor, denn diese Gutachten werden von Menschen, die sich auf vielfältige Art beeinflussen lassen können erstellt und nicht von Robotern. So das war es zu dem Thema, zumindest für mich.
Sven
Re: Oh, und ob ich verstehe
Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von Maya am 01. September 2001 11:57:54:
Hallo,
ich stimme dir weitgehend zu, außer bei einer Sache:
Wenn ein Mann sich nicht traut, die ihn schlagende Frau anzuzeigen, dann liegt das nicht an den Institutionen und an den Frauen sondern an ihm selbst.
Was ist nun, wenn beide blaue Flecken davon tragen und Er bzw. Sie sich gegenseitig der Gewalt beschuldigen, wem glaubst Du nun, durch die ganze Propaganda dass häusliche Gewalt ausschliesslich ein Männerdelikt sei, Dir ein Bild eingeimpft wird "Nur Männer sind die Täter"?
Stell Dir vor, Sie schlägt Ihn und Er will jetzt eine Anzeige wegen Körperverletzung machen, Sie aber darauf hin sich selbst blaue Flecken zugefügt hat und ihn beschuldigt Er habe angefangen, wem wird hier nun geglaubt?
So ein ähnlicher Fall von selbst zugefügter Körperverletzung durch eine Frau kam sogar gestern bei der Sendung "Richterin Barbara Salesch"!
Wem soll man da noch Vertrauen schenken in Zukunft?
Re: Ich fasse das mal für ich zusammen
Als Antwort auf: Häusliche Gewalt nächstes Kapitel XXX von Joachim am 01. September 2001 10:55:14:
Hallo ihr
Joachim schreibt also:
Schwerste psychische oder seelische Gewalt an Menschen hinterlassen keine blauen Flecken, wie soll da die Polizei mit einer Anzeige umgehen wenn äusserlich nichts zu finden ist?
Das ist auch bei Frauen die Gewalt erfahren nicht immer der Fall, das sichtbare Merkmale da sind,aber das wissen wir ja inzwischen Alle,oder?
Warum zeigen Männer, die körperliche Gewalt von Frauen erfahren haben, diese nicht an?
Aus dem selben Gründen wie viele Frauen auch,Scham und das Gefühl es vielleicht irgendwie verdient zu haben.Aus dem Gefühl der eigenen Wertlosigkeit herraus und der Peinlichkeit zugeben zu müssen, sich so behandelt haben zu lassen. Ich denke nicht das die Unterschiede der Opfer da sehr groß sind.
Freeman schreibt:
ich denke mal das Du hier einiges nicht verstehst/verstehen willst. es ist
leider ein grosser unterschied ob eine frau oder ein mann misshandlungen
den zuständigen stellen vorträgt.
Der Unterschied besteht meiner Meinung nach nur darin, das es für Männer kaum/wenig Anlaufstellen gibt, also dringend Einrichtungen wie Männerhäuser geschaffen werden sollten.Wobei ich es dabei wichtig finde, das Männer bzw. Frauen in solchen Einrichtungen unter sich bleiben können.
leider ist es so, dass männl. opfer
von der gesellschaft nicht akzeptiert werden. die palette reicht da von
verhöhnung/belächeln bis missachtung was du ja auch in deinen
aggresiven eröffnungspostings klar demonstrierst !
Weibliche Opfer, gerade diese welche in der Ehe Gewalt erfahren haben, wurden auch lange nicht akzeptiert.Noch heute fallen, bei Männern die zugeben ihrer Frau eine geknallt zu haben, Bemerkungen wie: Kann ich verstehen.Sie hat dich wohl sehr gereizt usw.
Und das darf einfach nicht mehr sein. Weder bei Männern noch bei Frauen, die Opfer sind.Aber es wird noch Jahre dauern, bis die Gesellschaft das verstanden hat.
erstens sind die meisten stellen und intutionen von frauen besetzt ; die
gleichlautend ein vorrangiges interesse daran haben frauen zu helfen;
zweitens , ich muss mich wieder wiederholen ist es für die meisten
männer wie frauen noch etwas schwer zu glauben, dass es im bereich der
häuslichen gewalt auch männer als opfer gibt.
Siehe oben, diese Institutionen sollten dafür sorgen, das die Opfer unter sich (geschlechtsspezifisch)bleiben können.Diese Frauen sind dazu da, Frauen die Opfer sind zu helfen.Es ist an den Männern sich dahinter zu klemmen und solche Institutionen auch für Männer zu gründen.
das du dazu aufrufst über ein rollenverständnis nachzudenken sollte den
meisten forenteilnehmern doch zu denken geben wie viel arbeit die männer
noch vor sich haben um auch ihre berechtigten interessen zu vertreten
Aber lieber aktiv als passiv. Reden und diskutieren sind die eine Sache, etwas aktiv tun die Andere.
Sven schreibt:
PS: Wenn du eine Polizistin wärst, würdest du einem Mann glauben, der behauptet von seiner Frau geschlagen worden zu sein, wenn er nicht gerade krankenhausreif aussieht? Bei einer Frau würde es hingegen völlig ausreichen, wenn sie ein trauriges und verheultes Gesicht zeigt. Frau kann demnach als Täterin spielend leicht den Spieß umdrehen. Denk mal darüber nach
Mir hat es nicht viel gebracht verheult vor dem Polizisten zu stehen-auch nicht mit Feilchen.Familienstreitereien mischen wir uns nicht ein, seine Worte.Ich solle am nächsten Tag zur Wache kommen und könne ja da Anzeige gegen ihn erstatten. Inzwischen läuft das auch nicht sehr viel Anders.
Beim Gewaltschutzgesetz wird aber die Polizei zum Richter und verurteilt auch ohne Beweise den mutmaßlichen Täter zu einem Hausverbot.
Beim Gewaltschutzgesetz hätte die Polizei die Handhabe, dagegen etwas zu tun.Wer kann schon vorher wissen, das ich am nächsten Tag noch Gelegenheit haben könnte ihn anzuzeigen?
Bei Vergewaltigungsvorwürfen in der Ehe braucht es aber eben nicht eindeutiger Belege, ärztlicher Ateste u.ä. um einen Beschuldigten zu verurteilen. Es reicht schon die subjektive Glaubwürdigkeit aus.
Die subjektive Glaubwürdigkeit, hat dann wohl meisten der, welcher "ruhiger" auftreten kann.Also der Mann der seine Frau tatsächlich vergewaltigt hat und weiß das er seinen Kopf aus der Schlinge ziehen kann, weil er keine sichtbaren Verletzungen hinterlies,oder die Frau die ihren Mann fälschlich beschuldigt und die Sicherheit hat, das sie keine sichtbaren Verletzungen vorweisen kann.
Da braucht es wohl sehr fundierte Gutachter um da herrauszufinden, wer lügt und wer nicht.
Ps:Mein Verfahren gegen meinen Ex wurde auch eingestellt, er war einfach ruhiger als ich und ein Gutachten wurde damals nicht erstellt.Für die Polizei war ich einfach eine hysterische Ehefrau.O-Ton Polizist:Sind sie immer so hysterisch wenn sie sich streiten?
Es ist wichtiger als je zuvor, Mittel und Wege zu finden, wie Opfern geholfen werden kann, gleich welches Geschlecht diese haben.Für die Frauen wurde in den letzten Jahren viel getan-von Frauen.Frauen die darum gekämpft haben, das die Gesellschaft wach wird, die genug davon hatten sich verprügeln zu lassen.
Die Männer haben für die Männer nichts getan und niemand kann dies von einer Frau erwarten.
Ein Opfer kann sich nicht für die andere Seite auch noch einsetzten, es ist schon sehr schwer selber etwas zu tun.
Das Opferschutzgesetz, wenn es Geschlechtsunabhängig gehandhabt wird,könnte dazu Beitragen, das es auf beiden Seiten mehr Sicherheit gibt, wobei es meiner Meinung nach noch nicht genügend ausgearbeitet ist.
Also muss und soll die Gesellschaft darauf aufmerksam gemacht werden, das es für Männer auch Anlaufstellen geben muss.Sowohl für Männer mit, wie ohne Kinder. In den letztes Jahren ist ja auch die Zahl der alleinerziehenden Männern gestiegen.
Trotz allem habe ich immer das Gefühl, ausser dem Aufschrei: Die haben und wir wollen auch! passiert nicht viel.
Worauf wird da gewartet?
@Jörg: Der Antwort von Maya ist ja nicht viel hinzuzufügen nicht wahr?
Möchstest du nicht auch nachts durch den Stadtpark gehen können,ohne vergewaltigt/überfallen zu werden? Und wenn es dir doch passiert-bist du dann mitverantwortlich?
Re: Ich fasse das mal für ich zusammen
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von eineMama am 01. September 2001 14:14:18:
Sven schreibt:
PS: Wenn du eine Polizistin wärst, würdest du einem Mann glauben, der behauptet von seiner Frau geschlagen worden zu sein, wenn er nicht gerade krankenhausreif aussieht? Bei einer Frau würde es hingegen völlig ausreichen, wenn sie ein trauriges und verheultes Gesicht zeigt. Frau kann demnach als Täterin spielend leicht den Spieß umdrehen. Denk mal darüber nach
Mir hat es nicht viel gebracht verheult vor dem Polizisten zu stehen-auch nicht mit Feilchen.Familienstreitereien mischen wir uns nicht ein, seine Worte.Ich solle am nächsten Tag zur Wache kommen und könne ja da Anzeige gegen ihn erstatten. Inzwischen läuft das auch nicht sehr viel Anders.
OK! Die jetzige Praxis, so wie du sie schilderst ist natürlich auch nicht richtig. Trotzdem bleibt meine Frage (die nicht an dich gestellt war, du aber vielleicht trotzdem beantworten kannst) unbeantwortet. Männer können Dank der einseitigen Propaganda eben kaum auf Hilfe von Polizei und Justiz hoffen, von Hilfseinrichtungen ganz zu schweigen. Diese einseitige Propaganda ist der eigentliche Skandal an dem Gesetz.
Beim Gewaltschutzgesetz wird aber die Polizei zum Richter und verurteilt auch ohne Beweise den mutmaßlichen Täter zu einem Hausverbot.
Beim Gewaltschutzgesetz hätte die Polizei die Handhabe, dagegen etwas zu tun.Wer kann schon vorher wissen, das ich am nächsten Tag noch Gelegenheit haben könnte ihn anzuzeigen?
Bei Vergewaltigungsvorwürfen in der Ehe braucht es aber eben nicht eindeutiger Belege, ärztlicher Ateste u.ä. um einen Beschuldigten zu verurteilen. Es reicht schon die subjektive Glaubwürdigkeit aus.
Die subjektive Glaubwürdigkeit, hat dann wohl meisten der, welcher "ruhiger" auftreten kann.Also der Mann der seine Frau tatsächlich vergewaltigt hat und weiß das er seinen Kopf aus der Schlinge ziehen kann, weil er keine sichtbaren Verletzungen hinterlies,oder die Frau die ihren Mann fälschlich beschuldigt und die Sicherheit hat, das sie keine sichtbaren Verletzungen vorweisen kann.
Da braucht es wohl sehr fundierte Gutachter um da herrauszufinden, wer lügt und wer nicht.
Richtig. Diese subjektive Glaubwürdigkeit ist m.E. auch meinstens auf der Seite des Täters und dies ist das Problem. Das Vergewaltigungsopfer bleibt nicht ruhig und ist daher unglaubwürdig und der zu unrecht Beschuldigte bleibt natürlich auch nicht ruhig.
Ps:Mein Verfahren gegen meinen Ex wurde auch eingestellt, er war einfach ruhiger als ich und ein Gutachten wurde damals nicht erstellt.Für die Polizei war ich einfach eine hysterische Ehefrau.O-Ton Polizist:Sind sie immer so hysterisch wenn sie sich streiten?[/i]
Ein zu unrecht beschuldigter Ehemann, wo die Frau aus Rache behauptet hat, er habe sie vergewaltigt, beleibt auch nicht ruhig und rastet leicht aus. Dies wird ihm dann ebenfalls zum Verhängnis.
Es ist wichtiger als je zuvor, Mittel und Wege zu finden, wie Opfern geholfen werden kann, gleich welches Geschlecht diese haben.Für die Frauen wurde in den letzten Jahren viel getan-von Frauen.Frauen die darum gekämpft haben, das die Gesellschaft wach wird, die genug davon hatten sich verprügeln zu lassen.
Die Männer haben für die Männer nichts getan und niemand kann dies von einer Frau erwarten.
Ein Opfer kann sich nicht für die andere Seite auch noch einsetzten, es ist schon sehr schwer selber etwas zu tun.
Vor Frauen, die sich für die berechtigten Interessen einsetzen habe ich auch Respekt. Ich verachte aber solche Frauen die sich auf Kosten der Männer unberechtigte Privilegien sichern wollen bzw. den Mann verteufeln um ihre Ziele durchzusetzen. Leider ist dies die z.Z. beliebteste Methode von "angeblichen" Frauenrechtlerinnen. Ich schreibe bewußt "angeblichen", da ich die wirklichen Frauenrechtlerinnen nicht beleidigen will.
Das Opferschutzgesetz, wenn es Geschlechtsunabhängig gehandhabt wird,könnte dazu Beitragen, das es auf beiden Seiten mehr Sicherheit gibt, wobei es meiner Meinung nach noch nicht genügend ausgearbeitet ist.
Also muss und soll die Gesellschaft darauf aufmerksam gemacht werden, das es für Männer auch Anlaufstellen geben muss.Sowohl für Männer mit, wie ohne Kinder. In den letztes Jahren ist ja auch die Zahl der alleinerziehenden Männern gestiegen.
Richtig. Leider widerspricht dies den Interessen einem nicht geraden kleinen Teil dieser "angeblichen" Frauenrechtlerinnen, da vielen von ihnen dann ihre Daseinsberechtigungn entzogen wird.
Sven
Re: Ich fasse das mal für ich zusammen
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von Sven am 01. September 2001 14:42:44:
OK! Die jetzige Praxis, so wie du sie schilderst ist natürlich auch nicht richtig. Trotzdem bleibt meine Frage (die nicht an dich gestellt war, du aber vielleicht trotzdem beantworten kannst) unbeantwortet. Männer können Dank der einseitigen Propaganda eben kaum auf Hilfe von Polizei und Justiz hoffen, von Hilfseinrichtungen ganz zu schweigen. Diese einseitige Propaganda ist der eigentliche Skandal an dem Gesetz.
Da kommt bei mir vor allem der Gedanke auf, das bei Stellungsnahmen von Polizisten usw. doch eigentlich nur Fragen beantwortet werden,oder siehst du das Anders?
Es gibt unzählige Polizeidienststellen in Deutschland, warum nicht diese Anschreiben und genau nachfragen, wie und ob sie das Anders Handhaben, wenn nun "Frau" der Täter ist?
Die Antworten wären doch sicher Intressant.
Richtig. Diese subjektive Glaubwürdigkeit ist m.E. auch meinstens auf der Seite des Täters und dies ist das Problem. Das Vergewaltigungsopfer bleibt nicht ruhig und ist daher unglaubwürdig und der zu unrecht Beschuldigte bleibt natürlich auch nicht ruhig.
Das können aber weder Polizisten, noch wahrscheinlich Richter erkennen. Ich denke ein Gutachter weiß sehr wohl, das tatsächliche Opfer, alles bleiben, nur nicht ruhig.
Vor Frauen, die sich für die berechtigten Interessen einsetzen habe ich auch Respekt. Ich verachte aber solche Frauen die sich auf Kosten der Männer unberechtigte Privilegien sichern wollen bzw. den Mann verteufeln um ihre Ziele durchzusetzen. Leider ist dies die z.Z. beliebteste Methode von "angeblichen" Frauenrechtlerinnen. Ich schreibe bewußt "angeblichen", da ich die wirklichen Frauenrechtlerinnen nicht beleidigen will.
Ich denke das die "wirklichen" Frauenrechtlerinnen, das auch nicht billigen. Aber wie schwer es ist, berechtigte Intressen durchzusetzen und das gegen den Glauben der Gesellschaft, sehen wir ja.
Unberechtigte Privilegien durchsetzten zu wollen, ist nicht nur für Männner schlecht, denn die Frauen, die dann wirklich ernsthafte und nötige Dinge durchsetzten wollen, werden einfach nicht mehr ernstgenommen.
Richtig. Leider widerspricht dies den Interessen einem nicht geraden kleinen Teil dieser "angeblichen" Frauenrechtlerinnen, da vielen von ihnen dann ihre Daseinsberechtigungn entzogen wird.
Wir die Allgemeinheit aber stärker auf das Problem hingewiesen und aufmerksam gemacht, dann muss auch die Politik nachziehen, findest du nicht?
Re: Ich fasse das mal für ich zusammen
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von Sven am 01. September 2001 14:42:44:
Das Opferschutzgesetz, wenn es Geschlechtsunabhängig gehandhabt wird,könnte dazu Beitragen, das es auf beiden Seiten mehr Sicherheit gibt, wobei es meiner Meinung nach noch nicht genügend ausgearbeitet ist.
Also muss und soll die Gesellschaft darauf aufmerksam gemacht werden, das es für Männer auch Anlaufstellen geben muss.Sowohl für Männer mit, wie ohne Kinder. In den letztes Jahren ist ja auch die Zahl der alleinerziehenden Männern gestiegen.
Richtig. Leider widerspricht dies den Interessen einem nicht geraden kleinen Teil dieser "angeblichen" Frauenrechtlerinnen, da vielen von ihnen dann ihre Daseinsberechtigungn entzogen wird.[/i]
Mit einem Gesetz durchkreuzt man immer Interessen von verschiedensten Gruppen. Deshalb gibt es auch so heftige Diskussionen vor dem Beschluss eines Gesetzes. Das darf dann in dem Moment einfach nicht stören. Die kluge Frauenrechtlerin wird sehen, daß mit einem geschlechtsunabhängigen Opferschutzgesetz nicht ihre Daseinsberechtigung entzogen wird.
Gruss
BartS
Re: Ich fasse das mal für ich zusammen
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von eineMama am 01. September 2001 14:14:18:
Beim Gewaltschutzgesetz wird aber die Polizei zum Richter und verurteilt auch ohne Beweise den mutmaßlichen Täter zu einem Hausverbot.
Beim Gewaltschutzgesetz hätte die Polizei die Handhabe, dagegen etwas zu tun.Wer kann schon vorher wissen, das ich am nächsten Tag noch Gelegenheit haben könnte ihn anzuzeigen?
Was würdest Du tun, wenn Du einer vorsätzlichen Falschbeschuldigung auf die Spur kommst? In andere Länder werden solche Personen hinter Gitter gebracht!
Bei Vergewaltigungsvorwürfen in der Ehe braucht es aber eben nicht eindeutiger Belege, ärztlicher Ateste u.ä. um einen Beschuldigten zu verurteilen. Es reicht schon die subjektive Glaubwürdigkeit aus.
Die subjektive Glaubwürdigkeit, hat dann wohl meisten der, welcher "ruhiger" auftreten kann.Also der Mann der seine Frau tatsächlich vergewaltigt hat und weiß das er seinen Kopf aus der Schlinge ziehen kann, weil er keine sichtbaren Verletzungen hinterlies,oder die Frau die ihren Mann fälschlich beschuldigt und die Sicherheit hat, das sie keine sichtbaren Verletzungen vorweisen kann.
Da braucht es wohl sehr fundierte Gutachter um da herrauszufinden, wer lügt und wer nicht.
Ps:Mein Verfahren gegen meinen Ex wurde auch eingestellt, er war einfach ruhiger als ich und ein Gutachten wurde damals nicht erstellt.Für die Polizei war ich einfach eine hysterische Ehefrau.O-Ton Polizist:Sind sie immer so hysterisch wenn sie sich streiten?
Wie wäre es in Zukunft, wie in Amerika, ein Formular in der Ehe auszufüllen und zu unterschreiben dass beide mit Sex einverstanden waren? Dann werden solche Statistiken in Zukunft sichtbar wer wem eins in der Ehe auswischen wollte!
Re: Ich fasse das mal für ich zusammen
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von Joachim am 01. September 2001 17:37:45:
Was würdest Du tun, wenn Du einer vorsätzlichen Falschbeschuldigung auf die Spur kommst? In andere Länder werden solche Personen hinter Gitter gebracht!
Bestrafung soll und muss sein bei Falschbeschuldigung.Und je nach schwere der Falschbeschuldigungen und den Auswirkungen für das Opfer auch mit Gefängniss.Vor allem aber mit Entzug des Sorgerechtes-aber in dem Masse, das das eventuell vorhandene Kind, nicht darunter leidet.
Soll heißen, wenn Falschbeschuldigungen ausgehen und das Kind bei der betreffenden Person lebt, sollte es zum anderen Elternteil ziehen-aber mit Umgewöhnungszeit.
Ein Eltern der nicht in der Lage ist, "Streitereien" mit dem Ex/der Exe und dessen Verhältniss zum Kind zu trennen, der hat meiner Ansicht nach kein Recht auf Sorgerecht.
Nur muss sichergestellt sein, das der andere Eltern nicht in die selbe Kerbe schlägt.
Wie wäre es in Zukunft, wie in Amerika, ein Formular in der Ehe auszufüllen und zu unterschreiben dass beide mit Sex einverstanden waren? Dann werden solche Statistiken in Zukunft sichtbar wer wem eins in der Ehe auswischen wollte!
Vor jedem GV?
Und wenn ich eine Waffe an den Kopf gehalten bekomme, damit ich den Wisch unterschreibe? (um mal in deinem Stil zu schreiben)
Oder bei Eheantritt?
Wenn du noch rosa sehen kannst, was ja bei einigen erst Monate nach der Trauung aufhören soll?
Re: Ich fasse das mal für ich zusammen
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von BartS am 01. September 2001 14:58:51:
Mit einem Gesetz durchkreuzt man immer Interessen von verschiedensten Gruppen. Deshalb gibt es auch so heftige Diskussionen vor dem Beschluss eines Gesetzes. Das darf dann in dem Moment einfach nicht stören. Die kluge Frauenrechtlerin wird sehen, daß mit einem geschlechtsunabhängigen Opferschutzgesetz nicht ihre Daseinsberechtigung entzogen wird.
Du sagtst es, die "klugen und wirklichen" Frauenrechtlerinnen! Leider scheinen aber die radikalen und männerfeindlichen Gruppen, die sích unter dem Deckmantel der Frauenrechtlerinnen verstecken und in Wirklichkeit alles niedermachen was ihnen nicht in den Kram passt das Sagen zu haben.
Bestes Beispiel ist Ministerin B., die in zahlreichen Äußerungen deutlich gemacht hat, dass sie eine sehr einseitige und männerfeindliche Sichtweise vertritt.
Wenn sich z.B. einige Frauenbeauftragten zeitaufwendig und intensiv mit belanglosen Nichtigkeiten beschäftigen, (ist ein Hochdruckgebiet männlich oder weiblich) kommt der Verdacht auf, dass sie nicht genug Arbeit mit wirklichen Frauenproblemen haben. Dann sich solche Themen reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen um nicht Däumchen zu drehen.
Sven
Re: Ich fasse das mal für ich zusammen
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von eineMama am 01. September 2001 17:58:19:
Was würdest Du tun, wenn Du einer vorsätzlichen Falschbeschuldigung auf die Spur kommst? In andere Länder werden solche Personen hinter Gitter gebracht!
Bestrafung soll und muss sein bei Falschbeschuldigung.Und je nach schwere der Falschbeschuldigungen und den Auswirkungen für das Opfer auch mit Gefängniss.Vor allem aber mit Entzug des Sorgerechtes-aber in dem Masse, das das eventuell vorhandene Kind, nicht darunter leidet.
Soll heißen, wenn Falschbeschuldigungen ausgehen und das Kind bei der betreffenden Person lebt, sollte es zum anderen Elternteil ziehen-aber mit Umgewöhnungszeit.
Beim Mißbrauch des Gewaltschutzgesetzes wird es mit Sicherheit KEINE Kosequenzen für die Falschbeschuldiger geben. Schließlich werden auch Umgangsverweigerinnen trotz klarer Rechtslage sogut wie nie dafür bestraft. Wenn aber ein Mißbrauch nicht bestraft wird, werden kriminell denkene Menschen geradezu, ermutigt dies zu tun.
Kürzlich las ich auch von zwei mehrfach vorbestraften Frauen, (beide hatten je zwei kleine Kinder) die munter weitere Straftaten begingen und aber immer schön mit Bewährung oder Geldstafe davonkamen, nur weil sie kleine Kinder haben. Kinder zu haben darf kein Freibrief, sein munter Straftaten zu begehen.
Soll heißen, wenn Falschbeschuldigungen ausgehen und das Kind bei der betreffenden Person lebt, sollte es zum anderen Elternteil ziehen-aber mit Umgewöhnungszeit.
Wenn Kinder die beim Vater leben in einem Sorgerechtstreit dem Vater entzogen werden, gibt es aber auch keine Umgewöhnungszeit. Also warum bei Straftäter/innen solche Rücksicht nehmen und bei unbescholtenen Elternteilen, die das Sorgerecht verlieren nicht?
Sven
Re: Ich fasse das mal für ich zusammen
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von Sven am 01. September 2001 18:26:02:
Was würdest Du tun, wenn Du einer vorsätzlichen Falschbeschuldigung auf die Spur kommst? In andere Länder werden solche Personen hinter Gitter gebracht!
Bestrafung soll und muss sein bei Falschbeschuldigung.Und je nach schwere der Falschbeschuldigungen und den Auswirkungen für das Opfer auch mit Gefängniss.Vor allem aber mit Entzug des Sorgerechtes-aber in dem Masse, das das eventuell vorhandene Kind, nicht darunter leidet.
Soll heißen, wenn Falschbeschuldigungen ausgehen und das Kind bei der betreffenden Person lebt, sollte es zum anderen Elternteil ziehen-aber mit Umgewöhnungszeit.
Beim Mißbrauch des Gewaltschutzgesetzes wird es mit Sicherheit KEINE Kosequenzen für die Falschbeschuldiger geben. Schließlich werden auch Umgangsverweigerinnen trotz klarer Rechtslage sogut wie nie dafür bestraft. Wenn aber ein Mißbrauch nicht bestraft wird, werden kriminell denkene Menschen geradezu, ermutigt dies zu tun.
ich habe ja nun schon mehrfach daruf hingewiesen, das ich das Gesetz für nicht ausgereift halte. Aber dann mach's ich halt nochmal.
Das Gesetz wäre dann gut, wenn es auch die Strafrechtliche Verfolgung von Falschbeschuldigungen mitberücksichtigt!
Kürzlich las ich auch von zwei mehrfach vorbestraften Frauen, (beide hatten je zwei kleine Kinder) die munter weitere Straftaten begingen und aber immer schön mit Bewährung oder Geldstafe davonkamen, nur weil sie kleine Kinder haben. Kinder zu haben darf kein Freibrief, sein munter Straftaten zu begehen.
Hast du auch gelesen, ob diese 4 Kinder einen Vater hatten, der sich ihrer annehmen könnte/wollte, wenn die Mütter im Gefängniss sind?
Oder bist du eher dafür, das solche Kinder dann ins Heim/zum Pflegefamilien kommen? Ich finde nicht das man Kinder mitbestrafen sollte.
Soll heißen, wenn Falschbeschuldigungen ausgehen und das Kind bei der betreffenden Person lebt, sollte es zum anderen Elternteil ziehen-aber mit Umgewöhnungszeit.
Wenn Kinder die beim Vater leben in einem Sorgerechtstreit dem Vater entzogen werden, gibt es aber auch keine Umgewöhnungszeit. Also warum bei Straftäter/innen solche Rücksicht nehmen und bei unbescholtenen Elternteilen, die das Sorgerecht verlieren nicht?
Ich Rede von Rücksicht auf die Kinder und darum sollte es ja dann auch gehen,nicht wahr? Oder wie stellst du dir den Verarbeitungsprozess eines Kindes vor, das jahrelang einen Elternteil nicht gesehen hat, weil es Falschanschuldigungen gab und dann von Heute auf Morgen zu diesem ziehen soll? Da nützt dir auch kein :Ja das ist aber doch der andere Schuld.
Das ist dem Kind wohl herzlich schnuppe.
Re: Ich fasse das mal für ich zusammen
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von eineMama am 01. September 2001 18:44:23:
Wenn Kinder die beim Vater leben in einem Sorgerechtstreit dem Vater entzogen werden, gibt es aber auch keine Umgewöhnungszeit. Also warum bei Straftäter/innen solche Rücksicht nehmen und bei unbescholtenen Elternteilen, die das Sorgerecht verlieren nicht?
Ich Rede von Rücksicht auf die Kinder und darum sollte es ja dann auch gehen,nicht wahr? Oder wie stellst du dir den Verarbeitungsprozess eines Kindes vor, das jahrelang einen Elternteil nicht gesehen hat, weil es Falschanschuldigungen gab und dann von Heute auf Morgen zu diesem ziehen soll? Da nützt dir auch kein :Ja das ist aber doch der andere Schuld.
Das ist dem Kind wohl herzlich schnuppe.
Ist ja OK. Aber dann bitte auch nicht einem Elternteil nach einem Sorgerechtsurteil von heute auf morgen das Kind wegnehmen, wie es gängige Praxis ist. Dies schadet ja eben dem Kind.
Re: Ich fasse das mal für ich zusammen
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von Sven am 01. September 2001 18:26:02:
Hallo Sven,
Beim Mißbrauch des Gewaltschutzgesetzes wird es mit Sicherheit KEINE Kosequenzen für die Falschbeschuldiger geben. Schließlich werden auch Umgangsverweigerinnen trotz klarer Rechtslage sogut wie nie dafür bestraft. Wenn aber ein Mißbrauch nicht bestraft wird, werden kriminell denkene Menschen geradezu, ermutigt dies zu tun.
Das war ja jahrelang das Problem, daß ein Mißbrauch (Vergewaltigung/sexuelle Nötigung in der Ehe) nicht bestraft wurde und scheinbar ermutigt wurden das weiterhin zu tun.
Aber was mich wirklich erstaunt ist, daß auch Du Dich in den juristischen Geflogenheiten und Praxis so gut auskennst. Ich muß ja in einen wahren Juristen-Kreis (mind. Jura-Studenten) geraten sein.
Kürzlich las ich auch von zwei mehrfach vorbestraften Frauen, (beide hatten je zwei kleine Kinder) die munter weitere Straftaten begingen und aber immer schön mit Bewährung oder Geldstafe davonkamen, nur weil sie kleine Kinder haben. Kinder zu haben darf kein Freibrief, sein munter Straftaten zu begehen.
Bewährungs- und Geldstrafen kann man auch nicht gerade einen Freibrief nennen.
Soll heißen, wenn Falschbeschuldigungen ausgehen und das Kind bei der betreffenden Person lebt, sollte es zum anderen Elternteil ziehen-aber mit Umgewöhnungszeit.
Wenn Kinder die beim Vater leben in einem Sorgerechtstreit dem Vater entzogen werden, gibt es aber auch keine Umgewöhnungszeit. Also warum bei Straftäter/innen solche Rücksicht nehmen und bei unbescholtenen Elternteilen, die das Sorgerecht verlieren nicht?[/i]
Das ganze war ein Verbesserungsvorschlag. Die Umgewöhnungszeit soll auch weniger der Mutter, mehr dem Kind zugute kommen, soweit ich das verstanden habe.
Gruss
BartS
Re: Ich fasse das mal für ich zusammen
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von BartS am 01. September 2001 20:43:32:
Beim Mißbrauch des Gewaltschutzgesetzes wird es mit Sicherheit KEINE Kosequenzen für die Falschbeschuldiger geben. Schließlich werden auch Umgangsverweigerinnen trotz klarer Rechtslage sogut wie nie dafür bestraft. Wenn aber ein Mißbrauch nicht bestraft wird, werden kriminell denkene Menschen geradezu, ermutigt dies zu tun.
Das war ja jahrelang das Problem, daß ein Mißbrauch (Vergewaltigung/sexuelle Nötigung in der Ehe) nicht bestraft wurde und scheinbar ermutigt wurden das weiterhin zu tun.
Aber was mich wirklich erstaunt ist, daß auch Du Dich in den juristischen Geflogenheiten und Praxis so gut auskennst. Ich muß ja in einen wahren Juristen-Kreis (mind. Jura-Studenten) geraten sein.[/i]
Was das Thema Gewaltschutzgesetz anbelangt würde ein simples Nachlesen in
dem Gutachten von Prof. Bock ausreichen (Punkt 5 - Mißbrauchsmöglichkeiten).
So heißt es dort unter anderem:
"Die Maßnahmen, welche infolge einer für die Frau risikolosen Beschuldigung
wegen Gewalt oder Gewaltdrohung ergriffen werden, schaffen Anknüpfungs-
tatsachen für weitere Felder der streitigen Auseinandersetzung."
Gruß, Jörg (gerne mal aushelfend
Re: Ich fasse das mal für ich zusammen
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von BartS am 01. September 2001 20:43:32:
Beim Mißbrauch des Gewaltschutzgesetzes wird es mit Sicherheit KEINE Kosequenzen für die Falschbeschuldiger geben. Schließlich werden auch Umgangsverweigerinnen trotz klarer Rechtslage sogut wie nie dafür bestraft. Wenn aber ein Mißbrauch nicht bestraft wird, werden kriminell denkene Menschen geradezu, ermutigt dies zu tun.
Das war ja jahrelang das Problem, daß ein Mißbrauch (Vergewaltigung/sexuelle Nötigung in der Ehe) nicht bestraft wurde und scheinbar ermutigt wurden das weiterhin zu tun.
Leider gehst du nicht auf meine eigentliche Aussage ein. Bei Vergewaltigung in der Ehe/sexuelle Nötigung in der Ehe kann ich dir zustimmen, beim Mißbrauch allerdings nicht.
Aber was mich wirklich erstaunt ist, daß auch Du Dich in den juristischen Geflogenheiten und Praxis so gut auskennst. Ich muß ja in einen wahren Juristen-Kreis (mind. Jura-Studenten) geraten sein.
Wiso? Wer aufmerksam entsprechende Urteile auf diversen Internetseiten nachliest, braucht kein bzw. nur wenig juristisches Wissen. Mein juristisches Wissen beschränkt sich auf BGB, HGB und AGB Vorlesungen während meines grundstudiums der BWL. Hierbei habe ich zumindest gelernt, etwas juristisch zu denken. Frage mal eine
Kürzlich las ich auch von zwei mehrfach vorbestraften Frauen, (beide hatten je zwei kleine Kinder) die munter weitere Straftaten begingen und aber immer schön mit Bewährung oder Geldstafe davonkamen, nur weil sie kleine Kinder haben. Kinder zu haben darf kein Freibrief, sein munter Straftaten zu begehen.
Bewährungs- und Geldstrafen kann man auch nicht gerade einen Freibrief nennen.
>Soll heißen, wenn Falschbeschuldigungen ausgehen und das Kind bei der betreffenden Person lebt, sollte es zum anderen Elternteil ziehen-aber mit Umgewöhnungszeit.
Wenn Kinder die beim Vater leben in einem Sorgerechtstreit dem Vater entzogen werden, gibt es aber auch keine Umgewöhnungszeit. Also warum bei Straftäter/innen solche Rücksicht nehmen und bei unbescholtenen Elternteilen, die das Sorgerecht verlieren nicht?
Das ganze war ein Verbesserungsvorschlag. Die Umgewöhnungszeit soll auch weniger der Mutter, mehr dem Kind zugute kommen, soweit ich das verstanden habe.
Dieser Verbesserungsvorschlag muss sich dann aber eben auch auf die Fälle beziehen, in denen ein Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt, das Kind aber vorher beim anderen Elternteil gelebt hat. Bevor also einem Straftäter eine Umgewöhnungszeit für das Kind zugestanden wird, muss dies zu allererst einmal einem unbescholtenen Elternteil zugestanden werden.
PS: Vorsätzlicher Umgangsentzug bzw. Mißbrauchsvorwurf ist eine Straftat, auch wenn sie nur selten wirklich geandet wird.
Sven
Re: Ich fasse das mal für ich zusammen
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von Sven am 01. September 2001 20:36:37:
Wenn Kinder die beim Vater leben in einem Sorgerechtstreit dem Vater entzogen werden, gibt es aber auch keine Umgewöhnungszeit. Also warum bei Straftäter/innen solche Rücksicht nehmen und bei unbescholtenen Elternteilen, die das Sorgerecht verlieren nicht?
Ich Rede von Rücksicht auf die Kinder und darum sollte es ja dann auch gehen,nicht wahr? Oder wie stellst du dir den Verarbeitungsprozess eines Kindes vor, das jahrelang einen Elternteil nicht gesehen hat, weil es Falschanschuldigungen gab und dann von Heute auf Morgen zu diesem ziehen soll? Da nützt dir auch kein :Ja das ist aber doch der andere Schuld.
Das ist dem Kind wohl herzlich schnuppe.
Ist ja OK. Aber dann bitte auch nicht einem Elternteil nach einem Sorgerechtsurteil von heute auf morgen das Kind wegnehmen, wie es gängige Praxis ist. Dies schadet ja eben dem Kind.
Hast du schon Recht mit-hat aber jetzt mit diesem Thema nur bedingt zu tun!?[/i]
Re: Ich fasse das mal für ich zusammen
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von Sven am 01. September 2001 21:41:01:
>Beim Mißbrauch des Gewaltschutzgesetzes wird es mit Sicherheit KEINE Kosequenzen für die Falschbeschuldiger geben. Schließlich werden auch Umgangsverweigerinnen trotz klarer Rechtslage sogut wie nie dafür bestraft. Wenn aber ein Mißbrauch nicht bestraft wird, werden kriminell denkene Menschen geradezu, ermutigt dies zu tun.
Leider gehst du nicht auf meine eigentliche Aussage ein. Bei Vergewaltigung in der Ehe/sexuelle Nötigung in der Ehe kann ich dir zustimmen, beim Mißbrauch allerdings nicht.[/i]
Okay, dann nochmal gesondert: beim Gewaltschutzgesetz muß sicher noch einiges gemacht werden, keine Frage.
Aber was mich wirklich erstaunt ist, daß auch Du Dich in den juristischen Geflogenheiten und Praxis so gut auskennst. Ich muß ja in einen wahren Juristen-Kreis (mind. Jura-Studenten) geraten sein.
Wiso? Wer aufmerksam entsprechende Urteile auf diversen Internetseiten nachliest, braucht kein bzw. nur wenig juristisches Wissen. Mein juristisches Wissen beschränkt sich auf BGB, HGB und AGB Vorlesungen während meines grundstudiums der BWL. Hierbei habe ich zumindest gelernt, etwas juristisch zu denken. Frage mal eine[/i]
....ja? eine?
Okay, das ist doch schonmal was. Wäre ja noch nett, wenn Du das Wissen über die entsprechenden Urteile nicht nur für Dich behälst, sondern auch im Forum weitergibst, es gibt da sehr wenige Links auf Gerichtsbeschlüße.
Gruss
BartS
Re: Ich fasse das mal für ich zusammen
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von eineMama am 01. September 2001 23:17:03:
Wenn Kinder die beim Vater leben in einem Sorgerechtstreit dem Vater entzogen werden, gibt es aber auch keine Umgewöhnungszeit. Also warum bei Straftäter/innen solche Rücksicht nehmen und bei unbescholtenen Elternteilen, die das Sorgerecht verlieren nicht?
Ich Rede von Rücksicht auf die Kinder und darum sollte es ja dann auch gehen,nicht wahr? Oder wie stellst du dir den Verarbeitungsprozess eines Kindes vor, das jahrelang einen Elternteil nicht gesehen hat, weil es Falschanschuldigungen gab und dann von Heute auf Morgen zu diesem ziehen soll? Da nützt dir auch kein :Ja das ist aber doch der andere Schuld.
Das ist dem Kind wohl herzlich schnuppe.
Ist ja OK. Aber dann bitte auch nicht einem Elternteil nach einem Sorgerechtsurteil von heute auf morgen das Kind wegnehmen, wie es gängige Praxis ist. Dies schadet ja eben dem Kind.
Hast du schon Recht mit-hat aber jetzt mit diesem Thema nur bedingt zu tun!?[/i]
Verstehe ich jetzt nicht! Wieso hat dies nur bedingt damit zu tun? Wenn ein Kind einem vertrauten Elternteil von heute auf morgen entfremdet wird schadet es doch dem Kind, darüber sind wir uns doch wohl einig, oder? Ob jetzt ein Kind, bei einem Elternteil lebt, welches erziehungsunfähig ist und das Kind zum anderen Elternteil kommt oder ob ein Kind in einem Sorgerechtsteit einem Elternteil zugesprochen wird und von heute auf morgen seine Bezugsperson verliert ist doch egal, oder? In beiden Fällen leidet das Kind, also besteht in beiden Fällen auch Hnadlungsbedarf.
Sven
Re: Ich fasse das mal für ich zusammen
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von BartS am 01. September 2001 23:53:29:
Okay, das ist doch schonmal was. Wäre ja noch nett, wenn Du das Wissen über die entsprechenden Urteile nicht nur für Dich behälst, sondern auch im Forum weitergibst, es gibt da sehr wenige Links auf Gerichtsbeschlüße.
Ich bin zugegebenermaßen etwas Faul und gebe dir jetzt nur malö eine Seite mit entsprechenden Links an. Diefür dich interessanten Links stehen unten unter Urteile.
Sven
Freibrief?
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von eineMama am 01. September 2001 18:44:23:
Kürzlich las ich auch von zwei mehrfach vorbestraften Frauen, (beide hatten je zwei kleine Kinder) die munter weitere Straftaten begingen und aber immer schön mit Bewährung oder Geldstafe davonkamen, nur weil sie kleine Kinder haben. Kinder zu haben darf kein Freibrief, sein munter Straftaten zu begehen.
Hast du auch gelesen, ob diese 4 Kinder einen Vater hatten, der sich ihrer annehmen könnte/wollte, wenn die Mütter im Gefängniss sind?
Oder bist du eher dafür, das solche Kinder dann ins Heim/zum Pflegefamilien kommen? Ich finde nicht das man Kinder mitbestrafen sollte.
Soll das bedeuten, daß Frauen mit Kindern einen Freibrief für Straftaten bekommen? Was lernen die lieben Kleinen dabei?
Daß man als Verbrecher auch gut durch das Leben kommt?
Bewährungsstrafen, die keine Wirkung haben, weil die Bewährung automatisch durch die Kinder ausgehebelt wird.
Die Kinder als Schutzschild? Das ist der pervertierste Mißbrauch von Kindern der mir in diesem Forum untergekommen ist.
Den beiden Frauen gehört das Sorgerecht entzogen, die Kinder in eine für sie unschädlichere Umgebung gebracht werden.
Und diese <s>treusorgenden, lieben</s> Frauen ins Gefängnis gesteckt.
Gruß
Norbert
Re: Häusliche Gewalt nächstes Kapitel XXX
Als Antwort auf: Re: Häusliche Gewalt nächstes Kapitel XXX von BartS am 01. September 2001 12:30:20:
Es gibt immer ein Motiv und meistens ist es wenn man keinen Ausweg mehr findet, so wie diese Frau (Link unten) Amok lief. Die Ursache ist oft der totale Ruin!
Kinder sind Besitz ( der Frau )
Als Antwort auf: Re: Häusliche Gewalt nächstes Kapitel XXX von Joachim am 02. September 2001 09:00:28:
Es gibt immer ein Motiv und meistens ist es wenn man keinen Ausweg mehr findet, so wie diese Frau (Link unten) Amok lief. Die Ursache ist oft der totale Ruin!
Frau wollte Kinder in den Tod mitnehmen.
Wie die alten Pharaonen nimmt man seinen Besitz mit in sein Grab.
Vater ist dabei unbedeutend. Taugt ja eh nichts.
Leider haben Familiengerichte genau diese Meinung und unterstützen frau in ihrer Haltung.
Gruß
Norbert
Re: Kinder sind Besitz ( der Frau )
Als Antwort auf: Kinder sind Besitz ( der Frau ) von Norbert am 02. September 2001 09:11:09:
Vater ist dabei unbedeutend. Taugt ja eh nichts.
Warum wollen sie aber dann das liebe Geld von Ihm wenn Er nichts taugen sollte?
Leider haben Familiengerichte genau diese Meinung und unterstützen frau in ihrer Haltung.
Die haben wahrscheinlich noch nie etwas gehört von Gleichstellung und es sollte das Kind entscheiden wo es hin will! Damit haben so manche RicherInnen schwere Schicksalsschläge ausgelöst teilweise mit Todesfolge!
Wie heisst es immer so schön "Zum wohle des Kindes"!
Gruß
Joachim
Re: Ich fasse das mal für ich zusammen
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von Sven am 02. September 2001 00:21:47:
Verstehe ich jetzt nicht! Wieso hat dies nur bedingt damit zu tun? Wenn ein Kind einem vertrauten Elternteil von heute auf morgen entfremdet wird schadet es doch dem Kind, darüber sind wir uns doch wohl einig, oder? Ob jetzt ein Kind, bei einem Elternteil lebt, welches erziehungsunfähig ist und das Kind zum anderen Elternteil kommt oder ob ein Kind in einem Sorgerechtsteit einem Elternteil zugesprochen wird und von heute auf morgen seine Bezugsperson verliert ist doch egal, oder? In beiden Fällen leidet das Kind, also besteht in beiden Fällen auch Hnadlungsbedarf.
Sven
Wir redeten doch gerade über die strafrechtliche Verfolgung bei Falschanschuldigungen?Nicht von Sorgerechtsstreitigkeiten? Wie dem auch sei, ja auch da sollte es viel mehr Rücksichtnahme dem Kind gegenüber geben.
Re: Freibrief?
Als Antwort auf: Freibrief? von Norbert am 02. September 2001 07:42:03:
Soll das bedeuten, daß Frauen mit Kindern einen Freibrief für Straftaten bekommen?
Soll es sicher nicht.
Was lernen die lieben Kleinen dabei?
Daß man als Verbrecher auch gut durch das Leben kommt?
Bewährungsstrafen, die keine Wirkung haben, weil die Bewährung automatisch durch die Kinder ausgehebelt wird.
Wie kann eine Bewährungsstrafe keine Wirkung haben? Bei einer Wiederholung der Straftat,oder einer anderen begangenen #Straftat in der Bewährungszeit, gehst du ins Gefängniss,oder?
Die Kinder als Schutzschild? Das ist der pervertierste Mißbrauch von Kindern der mir in diesem Forum untergekommen ist.
Den beiden Frauen gehört das Sorgerecht entzogen, die Kinder in eine für sie unschädlichere Umgebung gebracht werden.
Und diese <s>treusorgenden, lieben</s> Frauen ins Gefängnis gesteckt.
Weißt du, es wiederstrebt mir einfach Menschen gedanklich zu verurteilen, von denen ich nicht wei was sie getan haben und wie sie sind und ich kenne diesen Bericht nun einmal nicht.
Warum waren diese Vorbestraft? Ladendiebstahl? Schwarzfahren? Nicht bezahlen der Strafzettel?
Wie lange lagen diese Straftaten zurück? Wurden sie vor den Kindern begangen? Oder seit die Kinder auf der Welt sind?
Die Tatsache, das jemand vorbestaft ist, sagt nichts über sein Verhältniss zu den Kindern aus oder?
Was wenn es ihren Kindern gut geht?Sie eine enge Bindung zur Mutter haben und der Vater aus welchen Gründen auch immer, nicht da ist um die Kinder zu sich zu nehmen?
Die werden dann in ein Heim gesteckt, obwohl es ihnen bei der Mutter gut ging? Ich denke Kindern ist das egal, ob und was ihre Eltern verbrochen haben( zumindest bis zu einem gewissen Alter)und da Kinder nun einmal das schwächste Glied in unserer Gesellschaft sind, gehören sie unter den größtmöglichen Schutz gestellt.
Vielleicht sollte man bei schweren Delikten über eine zeitverzögerte Strafe nachdenken? Also Antritt der Haft wenn die Kinder keine solchen mehr sind.
Wobei ich denke, das wenn die Straftat "schlimm" genug war, oder die Bewährung mehrfach genutzt wurde um wieder Straffällig zu werden, dann wird auch auf den "Mutterstatus" keine Rücksicht mehr genommen.
Der Kerl der meine Tochter missbrauchte, hat auch 2 Kinder, ich denke nicht das es ihnen besser gehen würde, wenn er seine 2 Jahre auf Bewährung im Knast absitzen würde.
Ich glaube auch nicht, das sie schon das Verstehen haben, einsehen zu können, das die Tat ihres Vaters abscheulich und nicht zu verzeihen ist.
Re: Oh, und ob ich verstehe
Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von Sven am 01. September 2001 13:26:47:
Nur noch soviel hierzu: Man braucht sich nur die fehlerhaften Gutachten bei Sexualstraftätern anzusehen. Schon einmal was von voreingenommenen Gutachtern gehört?
Du vermischt Äpfel mit Birnen.
Solche Glaubwürdigkeitsgutachten halte ich für genau zuverlässig wie der doch so wissenschaft fundierte Wetterberecht. Wenn schon ein Gutachten dann wie in den USA mit einem Lügendetektor, dort kann man zumindest mit ca. 98% Sicherheit von der Richtigkeit des Gutachtens ausgehen. Bei einer Glaubwürdigungsbegutachtung liegt immer eine gewisse subjektive Wahrnehmung vor, denn diese Gutachten werden von Menschen, die sich auf vielfältige Art beeinflussen lassen können erstellt und nicht von Robotern.
Ich würde jedem dringend davon abraten, sich einem Lügendetektortest zu unterziehen. Grade bei Mißbrauchsvorwürfen steigt die Zahl der falsch-positiven Treffer erheblich an. Und da viele so denken wie du, daß der Polytest ach so objektiv ist, hast du kaum noch Möglichkeiten, da wieder rauszukommen.
Zum Glück ist der Polytest als Beweismittel in Strafverfahren verboten.
In Privatverfahren allerdings nicht. Wenn du dich schon über die Rechtsprechung aufregst, dann hättest du zumindest hier einen wirklichen Grund dich aufzuregen, da grade in Mißbrauchsprozessen die Beweisführung umgekehrt wird. Der Beschuldigte soll anhand des Polytests seine Unschuld beweisen. Ein Unding IMO.
Glaubwürdigkeitsbegutachtungen werden nur an Zeugen durchgeführt, nicht an Beschuldigten. Grund: Du hast als Beschuldigter das Recht, die Aussage zu verweigern und auch zu lügen. Du brauchst bei der Wahrheitsfindung nicht mitzuhelfen, wenn du dich damit selbst reinreitest. Und wenn einer sagt, ich war´s nicht, kannste keine Glaubwürdigkeitsbegutachtung durchführen, ganz einfach.
So das war es zu dem Thema, zumindest für mich.
Glanzleistung, Sven. Hältst du dir in RL auch die Ohren zu, wenn du nichts mehr hören willst?
Maya
Re: Oh, und ob ich verstehe
Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von Maya am 02. September 2001 10:49:59:
Hallo Maya
Glaubwürdigkeitsbegutachtungen werden nur an Zeugen durchgeführt, nicht an Beschuldigten. Grund: Du hast als Beschuldigter das Recht, die Aussage zu verweigern und auch zu lügen. Du brauchst bei der Wahrheitsfindung nicht mitzuhelfen, wenn du dich damit selbst reinreitest. Und wenn einer sagt, ich war´s nicht, kannste keine Glaubwürdigkeitsbegutachtung durchführen, ganz einfach.
Dass der Beschuldigte das Recht hat, die Aussage zu verweigern ist korrekt; aber das Recht zu luegen hat er ganz bestimmt nicht. Wenn er unter Eid steht, luegt und ihm dies nachgewiesen wird, muss er mit einer schweren Strafe rechnen (in der Schweiz: Zuchthaus). Aber auch wenn er nicht unter Eid steht und eine Falschaussage macht (z.B. waehrend polizeilicher Vernehmung), macht das einen unguenstigen Eindruck und kann waehrend des Prozesses gegen ihn verwendet werden; natuerlich nur wenn die Falschaussage offenbar wird.
Ob Glaubwuerdigkeitsgutachten bei Beschuldigten in Vergewaltigungsprozessen nie gemacht werden, weiss ich nicht. Die Glaubwuerdigkeit des Beschuldigten wird jedoch in einem Indizienprozess zwangslaeufig geprueft, naemlich durch den Richter.
Wie weit uebrigens der Richter ein Glaubwuerdigkeitsgutachten beruecksichtigt, liegt allein in seiner Kompetenz. Nennt man glaub' ich "richterliche Unabhaengigkeit". Meist werden ja auch mehrere Gutachten erstellt (von verschiedenen Prozessparteien), welche sich teilweise widersprechen oder zumindest unterschiedliche Akzente setzen.
Gruss
Maesi
Re: Freibrief?
Als Antwort auf: Freibrief? von Norbert am 02. September 2001 07:42:03:
Soll das bedeuten, daß Frauen mit Kindern einen Freibrief für Straftaten bekommen? Was lernen die lieben Kleinen dabei?
Daß man als Verbrecher auch gut durch das Leben kommt?
Das ist juristisch gesehen nicht so einfach? Auf der einen Seite sind die Kinder, die deswegen nicht extra leiden müssen. Auf der anderen Seite darf man das nicht als Schutzschild ausnutzen. Wie soll man also verfahren, und vorallem bei welchen Strafen?
Wie ich schonmal sagte, Bewährungs- und Geldstrafen sind kein Freibrief oder Bagatellen, sowas kommt auch ins polizeiliche Führungszeugnis.
Des weiteren sollte man sich über Urteile, wie diese Mütter treusorgend waren doch zurückhalten, wenn man die Sachlage nicht kennt.
Gruss
BartS
Re: Häusliche Gewalt nächstes Kapitel XXX
Als Antwort auf: Re: Häusliche Gewalt nächstes Kapitel XXX von Joachim am 02. September 2001 09:00:28:
Es gibt immer ein Motiv und meistens ist es wenn man keinen Ausweg mehr findet, so wie diese Frau (Link unten) Amok lief. Die Ursache ist oft der totale Ruin!
Gut, das wird ja auch dann gesagt, daß die Person eine schwere Situation durchmachte. Aber das ist ja nicht gleichbedeutend, als wenn die Frau jetzt die Schuld dafür trägt. Der totale Ruin kann auch Zahlungsunfähigkeit sein.
@Norbert
Als Antwort auf: Kinder sind Besitz ( der Frau ) von Norbert am 02. September 2001 09:11:09:
Hmm, mal was anderes, in den letzten Tagen ist mir aufgefallen, daß Deine Beiträge bissiger und nicht mehr von der Sachlichkeit gekennzeichnet sind, als noch vor ein paar Wochen. Ich habe Deine Beiträge im Gegensatz zu anderen durchaus gerne gelesen. Was ist denn passiert, was so einen Umschwung bewirkte?
Zu dem Text:
Frau wollte Kinder in den Tod mitnehmen.
Wie die alten Pharaonen nimmt man seinen Besitz mit in sein Grab.
Das machen leider andere auch .
Vater ist dabei unbedeutend. Taugt ja eh nichts.
Ich finde so eine Interpretation nicht fair. Einmal weil dieser Satz vermutlich zeigen soll, wie schlecht Väter in der Gesellschaft dargestellt werden. Zum anderen weil wir nicht wissen, in welchen Verhältnissen er lebt.
Leider haben Familiengerichte genau diese Meinung und unterstützen frau in ihrer Haltung.
Alles Schwarz-Weiß?
Gruss
BartS
Re: Oh, und ob ich verstehe
Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von Maya am 02. September 2001 10:49:59:
Nur noch soviel hierzu: Man braucht sich nur die fehlerhaften Gutachten bei Sexualstraftätern anzusehen. Schon einmal was von voreingenommenen Gutachtern gehört?
Du vermischt Äpfel mit Birnen.
Gutachter bleibt Gutachter. Als Gutachter kann man sich leicht irren.
Zum Glück ist der Polytest als Beweismittel in Strafverfahren verboten.
In Privatverfahren allerdings nicht. Wenn du dich schon über die Rechtsprechung aufregst, dann hättest du zumindest hier einen wirklichen Grund dich aufzuregen, da grade in Mißbrauchsprozessen die Beweisführung umgekehrt wird. Der Beschuldigte soll anhand des Polytests seine Unschuld beweisen. Ein Unding IMO.
Ich würde ihn nur dann einsetzen, wenn der Beschuldigte seine Unschuld selber beweisen will und nicht Anhand von div. Gutachtern verurteilt werden will, die ihn bzw. Zeugen für glaubwürdiger halten. Also auf freiwilliger Basis.
Glaubwürdigkeitsbegutachtungen werden nur an Zeugen durchgeführt, nicht an Beschuldigten. Grund: Du hast als Beschuldigter das Recht, die Aussage zu verweigern und auch zu lügen. Du brauchst bei der Wahrheitsfindung nicht mitzuhelfen, wenn du dich damit selbst reinreitest. Und wenn einer sagt, ich war´s nicht, kannste keine Glaubwürdigkeitsbegutachtung durchführen, ganz einfach.
Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn Aussage gegen Aussage steht (Vergewaltigung in der Ehe, ohne Zeugen u.ä.), wird also nur das vermeintliche Opfer auf seine Glaubwürdigkeit begutachtet und wenn es auf den Gutachter einen guten und glaubwürdigen Eindruck hinterlässt, ist der Beschuldigte der dumme und wird Aufgrund dieses Gutachtens verurteilt? Kläre mich hier bitte auf.
Sven
PS: Ich war wohl etwas wütend über dein "übergroßes" Vertrauen in Gutachter.
Re: Ich fasse das mal für ich zusammen
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von eineMama am 01. September 2001 14:57:42:
Hallo eineMama
Es gibt unzählige Polizeidienststellen in Deutschland, warum nicht diese Anschreiben und genau nachfragen, wie und ob sie das Anders Handhaben, wenn nun "Frau" der Täter ist?
Die Antworten wären doch sicher Intressant.[/b]
Eine bestechend einfache Idee aber in der Praxis wohl kaum durchfuehrbar. Laut Gesetz duerfte es eine solche ungleiche Handhabung gar nicht geben. Wenn Polizeidienststellen eine solche Handhabungspraxis zugaeben, wuerden die glatt mit Beschwerden ueberzogen und haetten wohl auch mit internen Untersuchungen zu rechnen. Wesentlich fruchtbarer waere es, bereits protokollierte Faelle geschlechtsneutral umzuformen und sie unbeteiligten Juristen und/oder Polizisten (am besten in anderen Bundeslaendern) zur Begutachtung vorzulegen. Dabei duerfen weder die Gutachter noch jene die den Gutachtern diese Faelle vorlegen, die jeweilige Geschlechterverteilung wissen; sozusagen eine Art Doppelblindversuch .
Gruss
Maesi
Re: Ich fasse das mal für ich zusammen
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von Maesi am 02. September 2001 13:14:53:
Hallo Maesi,
Eine bestechend einfache Idee aber in der Praxis wohl kaum durchfuehrbar. Laut Gesetz duerfte es eine solche ungleiche Handhabung gar nicht geben. Wenn Polizeidienststellen eine solche Handhabungspraxis zugaeben, wuerden die glatt mit Beschwerden ueberzogen und haetten wohl auch mit internen Untersuchungen zu rechnen.
Nun, gebe es eine ungleiche Handhabung, dann müßte es schon jetzt Dienstaufsichtsbeschwerden geben und nicht erst, wenn die Polizei es selbst zugibt. Aber es stimmt schon, daß gesetzeswidriges Verhalten nicht durch direktes Nachfragen aufgedeckt wird. Es sollte ja auch schließlich darum gehen, wie die allg. Praxis bei der Polizei aussieht, für was sie zuständig ist, und für was die Gerichte, das wäre auch schon aufschlußreich.
Wesentlich fruchtbarer waere es, bereits protokollierte Faelle geschlechtsneutral umzuformen und sie unbeteiligten Juristen und/oder Polizisten (am besten in anderen Bundeslaendern) zur Begutachtung vorzulegen. Dabei duerfen weder die Gutachter noch jene die den Gutachtern diese Faelle vorlegen, die jeweilige Geschlechterverteilung wissen; sozusagen eine Art Doppelblindversuch .
Naja, bei manchen Straftaten wird das schwierig sein, daß Geschlecht zu "neutralisieren".
Gruss
BartS
Re: Umfrage bei Polizei/Justiz
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von BartS am 02. September 2001 13:31:30:
Hallo BartS
Eine bestechend einfache Idee aber in der Praxis wohl kaum durchfuehrbar. Laut Gesetz duerfte es eine solche ungleiche Handhabung gar nicht geben. Wenn Polizeidienststellen eine solche Handhabungspraxis zugaeben, wuerden die glatt mit Beschwerden ueberzogen und haetten wohl auch mit internen Untersuchungen zu rechnen.
Nun, gebe es eine ungleiche Handhabung, dann müßte es schon jetzt Dienstaufsichtsbeschwerden geben und nicht erst, wenn die Polizei es selbst zugibt.
Dienstaufsichtsbeschwerden gibt es natuerlich schon heute. Der Beschwerdefuehrer ist bis zu einem gewissen Grad beweispflichtig, was haeufig nicht einfach zu bewerkstelligen ist. Ansonsten wird seine Beschwerde abgewiesen.
Wenn jetzt eine Polizeidienststelle XY bei bestimmten Arten von Straftaten geschlechtsunterschiedliche Ermittlungen zugaeben, muessten wohl etliche Faelle ebendieser Dienststelle neu aufgerollt werden; dann haette wahrscheinlich auch eine Beschwerde groessere Chancen. Dies war meine Ueberlegung.
Wohlgemerkt, ich will jetzt nicht der Polizei geschlechtlich einseitige Ermittlungsmethoden unterstellen. Aber auch Polizisten sind Menschen, und moeglicherweise ist ihnen gar nicht bewusst, dass sie unterschiedliche Massstaebe anwenden.
Aber es stimmt schon, daß gesetzeswidriges Verhalten nicht durch direktes Nachfragen aufgedeckt wird. Es sollte ja auch schließlich darum gehen, wie die allg. Praxis bei der Polizei aussieht, für was sie zuständig ist, und für was die Gerichte, das wäre auch schon aufschlußreich.
Eben, genau darum ging es mir.
Wesentlich fruchtbarer waere es, bereits protokollierte Faelle geschlechtsneutral umzuformen und sie unbeteiligten Juristen und/oder Polizisten (am besten in anderen Bundeslaendern) zur Begutachtung vorzulegen. Dabei duerfen weder die Gutachter noch jene die den Gutachtern diese Faelle vorlegen, die jeweilige Geschlechterverteilung wissen; sozusagen eine Art Doppelblindversuch .
Naja, bei manchen Straftaten wird das schwierig sein, daß Geschlecht zu "neutralisieren".
ACK (z.B. Vergewaltigung). Bei Eigentumsdelikten (haeufigste Deliktform), Kindesmisshandlungen, Misshandlungen gegenueber Pflegepersonen, etc. waere es jedoch sehr wohl moeglich.
Ausserdem waere es auch interessant in Zivilrechtsangelegenheiten die Gerichtsentscheide zu begutachten. Naja, ist nur so eine Idee von mir.
Gruss
Maesi
Re: Ich fasse das mal für ich zusammen
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von Maesi am 02. September 2001 13:14:53:
Also im Grunde sieht es so aus:
Schreibt jemand (in diesem Fall ich,hab ich nämlich per E-Mail)an die Polizeidienststellen und fragt nach,kommt eventuell die Antwort: Natürlich reagieren wir Geschlechtsunabhängig.
Stelle ich diese Antworten dann hier ein, sind sie natürlich alle erlogen, weil das kann ja nicht sein.
Oder die Antworten sind eh von Frauenbeauftragten der Polizei, die alles schön reden.
Oder, oder, oder.
Ausreden warum das ja nicht sein kann, das Männer nicht überall als Monster hingestellt werden, gibts ja reichlich und wenn nicht werden einfach welche an den Haaren herbeigezogen (siehe Joachim weiter oben).
An die Zeitschriften will wohl auch niemand von euch schreiben?
Weil die Antworten unterliegen ja alle der Feministischen Zensur oder wie?
Den Satz das hier gejammert wird aber nicht gehandelt, von wenigen Ausnahmen mal abgesehen, spar ich mir mal.
Re: Ich fasse das mal für ich zusammen
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von eineMama am 02. September 2001 14:34:38:
Schreibt jemand (in diesem Fall ich,hab ich nämlich per E-Mail)an die Polizeidienststellen und fragt nach,kommt eventuell die Antwort: Natürlich reagieren wir Geschlechtsunabhängig.
Stelle ich diese Antworten dann hier ein, sind sie natürlich alle erlogen, weil das kann ja nicht sein.
Oder die Antworten sind eh von Frauenbeauftragten der Polizei, die alles schön reden.
Oder, oder, oder.
Nein. Aber denkst du eine Behörde reitet sich freiwillig selbst in die Schei.... ? Wenn du einen Firmenchef fragst, ob es in seiner Firma Mobbing gibt, wird er dir die Frage wohl kaum nit ja beantworten. Genauso verhält es sich auch bei der Polizei. Ich denke aber das die überwiegende Mehrheit der Polizei odnungsgemäß ihren Dienst ausübt.
Ausreden warum das ja nicht sein kann, das Männer nicht überall als Monster hingestellt werden, gibts ja reichlich und wenn nicht werden einfach welche an den Haaren herbeigezogen (siehe Joachim weiter oben).
An die Zeitschriften will wohl auch niemand von euch schreiben?
Habe ich vor einigen Wochen getan und von der Autorin des diskriminierenden Artikels eine ebenso diskrimierende Antwort per Email erhalten, welche vom Wortlaut her auch gut von unserer "geliebten" Ministerin B. gekommen sein könnte. Ich werde diese Email aber nicht hier veröffentlichen, da dies rechtlich wohl etwas problematisch sein soll, werde aber interessierten Personen gern diese Antwort zukommen lassen.
Sven
Intresse!
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von Sven am 02. September 2001 16:34:51:
Nein. Aber denkst du eine Behörde reitet sich freiwillig selbst in die Schei.... ? Wenn du einen Firmenchef fragst, ob es in seiner Firma Mobbing gibt, wird er dir die Frage wohl kaum nit ja beantworten. Genauso verhält es sich auch bei der Polizei. Ich denke aber das die überwiegende Mehrheit der Polizei odnungsgemäß ihren Dienst ausübt.
Das hoffen wir wohl alle....
Habe ich vor einigen Wochen getan und von der Autorin des diskriminierenden Artikels eine ebenso diskrimierende Antwort per Email erhalten, welche vom Wortlaut her auch gut von unserer "geliebten" Ministerin B. gekommen sein könnte. Ich werde diese Email aber nicht hier veröffentlichen, da dies rechtlich wohl etwas problematisch sein soll, werde aber interessierten Personen gern diese Antwort zukommen lassen.
Ich meinte eigentlich einen Brief an diverse Zeitschriften, ob die nicht Intresse daran hätten über die Männerdiskriminierung, oder Häusliche Gewalt die von Frauen ausgeht zu schreiben...
An der Mail hab ich aber dennoch Intresse. Meine Mail addy siehe oben.
Re: Ich fasse das mal für ich zusammen
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von eineMama am 02. September 2001 14:34:38:
Hallo eineMama
Schreibt jemand (in diesem Fall ich,hab ich nämlich per E-Mail)an die Polizeidienststellen und fragt nach,kommt eventuell die Antwort: Natürlich reagieren wir Geschlechtsunabhängig.
Stelle ich diese Antworten dann hier ein, sind sie natürlich alle erlogen, weil das kann ja nicht sein.
Offenbar hast Du bei einer (oder mehreren) Polizeidienststellen angefragt. Dass Du die Antwort hier eingestellt hast, ist mir leider entgangen; koenntest Du bitte das Posting nennen, damit ich es nachlesen kann.
Oder die Antworten sind eh von Frauenbeauftragten der Polizei, die alles schön reden.
Oder, oder, oder.
Mir ist nicht klar, was Du damit im Zusammenhang mit meinem Posting sagen willst.
Ausreden warum das ja nicht sein kann, das Männer nicht überall als Monster hingestellt werden, gibts ja reichlich und wenn nicht werden einfach welche an den Haaren herbeigezogen (siehe Joachim weiter oben).
Werden Maenner jetzt ueberall als Monster hingestellt oder nirgends oder manchmal? Wogegen gibt es Ausreden? Sorry, den obigen Satz verstehe ich nicht. Drueck Dich bitte etwas deutlicher aus.
An die Zeitschriften will wohl auch niemand von euch schreiben?
Naja, einige haben ja schon geschrieben. Deshalb ist die obige Frage bereits beantwortet.
Weil die Antworten unterliegen ja alle der Feministischen Zensur oder wie?
Ich kann mich nicht erinnern in diesem Fred etwas ueber feministische Zensur geschrieben zu haben.
Den Satz das hier gejammert wird aber nicht gehandelt, von wenigen Ausnahmen mal abgesehen, spar ich mir mal.
Dies ist ein Diskussionsforum, deshalb wird hier auch diskutiert. Dass ich gejammert haben soll, ist mir gar nicht aufgefallen.
Tja, insgesamt habe ich das Gefuehl, dass Du mein Posting nicht verstanden hast. Zitiere doch bitte die Stellen, auf die Du Dich beziehst, damit ich zu Deinem Beitrag besser Stellung nehmen kann.
Aehnlich wie BartS geht es auch mir um Wissenschaftlichkeit, er hat mein Posting uebrigens richtig interpretiert. Um eine (vielleicht unbewusste) Ungleichbehandlung von weiblichen oder maennlichen Verdaechtigen bei Polizeidienststellen zu beweisen oder zu widerlegen sind isolierte Anfragen mit allgemein gehaltenem Wortlaut ungeeignet. Deshalb bezweifle ich auch, ob die Antworten tatsaechlich interessant waeren.
Gruss
Maesi
@Maesi
Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von Maesi am 02. September 2001 18:49:37:
Offenbar hast Du bei einer (oder mehreren) Polizeidienststellen angefragt. Dass Du die Antwort hier eingestellt hast, ist mir leider entgangen; koenntest Du bitte das Posting nennen, damit ich es nachlesen kann.
Angeschrieben habe ich gestern, wenn Antworten kommen stelle ich sie sicher hierein.
Mir ist nicht klar, was Du damit im Zusammenhang mit meinem Posting sagen willst.
Ausreden warum das ja nicht sein kann, das Männer nicht überall als Monster hingestellt werden, gibts ja reichlich und wenn nicht werden einfach welche an den Haaren herbeigezogen (siehe Joachim weiter oben).
Werden Maenner jetzt ueberall als Monster hingestellt oder nirgends oder manchmal? Wogegen gibt es Ausreden? Sorry, den obigen Satz verstehe ich nicht. Drueck Dich bitte etwas deutlicher aus.
Der strickt sich zusammen aus den anderen Postings hier im Zusammenhang.Aber ich hab jetzt echt keine Lust aus den ganzen Antworten das passende für dich rauszukopieren,daher mal grob:
Ich fragte ob nicht Leserbriefe an Zeitschriften verfasst werden könnten, einfach um mal diese darauf hinzuweisen, das es da ein vielleicht auch für diese Intressante Themen gibt.
Denn ich denke das der Weg zum Bewusstsein der Gesellschaft nicht zuletzt über die Presse geht.Wenn also die Medien (laut der Links die hier gepostet werden)Männer grundsätzlich (ich bin da übrigens andere Meinung)als "Monster" darstellen, warum nicht anfragen ob nicht die Medien bereit sind die Sichtweise der Männer zu dem Thema zu erfassen?
An die Zeitschriften will wohl auch niemand von euch schreiben?
Naja, einige haben ja schon geschrieben. Deshalb ist die obige Frage bereits beantwortet.
Wie gesagt, ich meine nicht Beschwerden über die Artikel die Männer eben als Monster hinstellen oder ähnliches, sondern s.o.
Weil die Antworten unterliegen ja alle der Feministischen Zensur oder wie?
Ich kann mich nicht erinnern in diesem Fred etwas ueber feministische Zensur geschrieben zu haben.
Ich schon
Den Satz das hier gejammert wird aber nicht gehandelt, von wenigen Ausnahmen mal abgesehen, spar ich mir mal.
Dies ist ein Diskussionsforum, deshalb wird hier auch diskutiert. Dass ich gejammert haben soll, ist mir gar nicht aufgefallen.
Tja, insgesamt habe ich das Gefuehl, dass Du mein Posting nicht verstanden hast. Zitiere doch bitte die Stellen, auf die Du Dich beziehst, damit ich zu Deinem Beitrag besser Stellung nehmen kann.
Aehnlich wie BartS geht es auch mir um Wissenschaftlichkeit, er hat mein Posting uebrigens richtig interpretiert. Um eine (vielleicht unbewusste) Ungleichbehandlung von weiblichen oder maennlichen Verdaechtigen bei Polizeidienststellen zu beweisen oder zu widerlegen sind isolierte Anfragen mit allgemein gehaltenem Wortlaut ungeeignet. Deshalb bezweifle ich auch, ob die Antworten tatsaechlich interessant waeren.
Warten wir es ab
Re: Oh, und ob ich verstehe
Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von Maesi am 02. September 2001 11:41:14:
Hi Maesi,
Dass der Beschuldigte das Recht hat, die Aussage zu verweigern ist korrekt; aber das Recht zu luegen hat er ganz bestimmt nicht. Wenn er unter Eid steht, luegt und ihm dies nachgewiesen wird, muss er mit einer schweren Strafe rechnen (in der Schweiz: Zuchthaus).
Angeklagte dürfen lügen und sie werden auch nicht vereidigt.
Aber auch wenn er nicht unter Eid steht und eine Falschaussage macht (z.B. waehrend polizeilicher Vernehmung), macht das einen unguenstigen Eindruck und kann waehrend des Prozesses gegen ihn verwendet werden; natuerlich nur wenn die Falschaussage offenbar wird.
Sagen wir mal so, wenn einer überführt wird, und er sich bei der Wahrheitsfindung nicht kooperativ zeigt, bzw. gesteht, dann gibts keine mildernden Umstände. Umgekehrt gibts aber nicht mehr Strafe fürs Lügen, weil das ist erlaubt.
Ob Glaubwuerdigkeitsgutachten bei Beschuldigten in Vergewaltigungsprozessen nie gemacht werden, weiss ich nicht.
Wie ich schon sagte, was sollte das für einen Sinn machen? Entweder, er sagt, er war´s nicht. Aus dieser Aussage kann man keine Glaubwürdigkeitsuntersuchung machen. Es geht ja dabei nicht darum, ein "Geständnis" zu erpressen. Oder er gesteht, dann braucht man kein Gutachten.
Die Glaubwuerdigkeit des Beschuldigten wird jedoch in einem Indizienprozess zwangslaeufig geprueft, naemlich durch den Richter.
Ja, natürlich.
Wie weit uebrigens der Richter ein Glaubwuerdigkeitsgutachten beruecksichtigt, liegt allein in seiner Kompetenz. Nennt man glaub' ich "richterliche Unabhaengigkeit". Meist werden ja auch mehrere Gutachten erstellt (von verschiedenen Prozessparteien), welche sich teilweise widersprechen oder zumindest unterschiedliche Akzente setzen.
Sicherlich, der Gutachter ist der "Gehilfe des Richters" und kein Entscheidungsträger. Letztenendes liegt es in der Hand des Richters, ob und wie weit er einem Gutachten folgt.
Grüße, Maya
Re: Oh, und ob ich verstehe
Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von Sven am 02. September 2001 12:58:55:
Nur noch soviel hierzu: Man braucht sich nur die fehlerhaften Gutachten bei Sexualstraftätern anzusehen. Schon einmal was von voreingenommenen Gutachtern gehört?
Du vermischt Äpfel mit Birnen.
Gutachter bleibt Gutachter. Als Gutachter kann man sich leicht irren.
Begutachtung von Sexualstraftätern idS ist nochmal ein anderes Kapitel, mit eigenen Fallstricken. Würde vom Thema ableiten.
Irren kann sich jeder, auch ein Gutachter. Man kann eh nur Wahrscheinlichkeitsaussagen treffen. Allerdings schätze ich, daß die Vorgehensweise bei der Erstellung von Gutachten nicht besonders bekannt ist. Es gibt gewisse Regeln und Richtlinien, an die man sich zu halten hat. Wer das nicht tut (und das passiert leider ZU häufig), ja, der irrt sich leicht, vor allem, wenn für ihn schon die Schuldfrage geklärt ist.
Zum Glück ist der Polytest als Beweismittel in Strafverfahren verboten.
In Privatverfahren allerdings nicht. Wenn du dich schon über die Rechtsprechung aufregst, dann hättest du zumindest hier einen wirklichen Grund dich aufzuregen, da grade in Mißbrauchsprozessen die Beweisführung umgekehrt wird. Der Beschuldigte soll anhand des Polytests seine Unschuld beweisen. Ein Unding IMO.
Ich würde ihn nur dann einsetzen, wenn der Beschuldigte seine Unschuld selber beweisen will und nicht Anhand von div. Gutachtern verurteilt werden will, die ihn bzw. Zeugen für glaubwürdiger halten. Also auf freiwilliger Basis.
Ist auch und grade auf freiwilliger Basis verboten vom Bundesverfassungsgericht (in Strafverfahren). Hast du nicht gelesen was ich geschrieben habe? Die Wahrscheinlichkeit, falsch als schuldig beurteilt zu werden, liegt grade in Mißbrauchsvorwürfen untragbar hoch. Ich würde niemandem raten, sich so einem Test zu unterziehen!
Glaubwürdigkeitsbegutachtungen werden nur an Zeugen durchgeführt, nicht an Beschuldigten. Grund: Du hast als Beschuldigter das Recht, die Aussage zu verweigern und auch zu lügen. Du brauchst bei der Wahrheitsfindung nicht mitzuhelfen, wenn du dich damit selbst reinreitest. Und wenn einer sagt, ich war´s nicht, kannste keine Glaubwürdigkeitsbegutachtung durchführen, ganz einfach.
Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn Aussage gegen Aussage steht (Vergewaltigung in der Ehe, ohne Zeugen u.ä.), wird also nur das vermeintliche Opfer auf seine Glaubwürdigkeit begutachtet und wenn es auf den Gutachter einen guten und glaubwürdigen Eindruck hinterlässt, ist der Beschuldigte der dumme und wird Aufgrund dieses Gutachtens verurteilt? Kläre mich hier bitte auf.
Wie ich oben schon schrieb, geht es nicht darum, ob der Ankläger einen guten Eindruck macht, sondern ob die Aussage in sich schlüssig und ohne Widersprüche gemacht wurde. Und du kannst mir glauben, daß es verdammt schwierig ist, etwas frei erfundenes in allen Details zu beschreiben und sich dabei nicht zu widersprechen. Und vor allen Dingen sich gegen früher gemachte Aussagen nicht zu verheddern.
Aufgrund eines Gutachtens wird auch keiner verurteilt, sondern aufgrund eines Richterspruchs. Ein Gutachter hat keine Befugnis, Urteile zu fällen.
Grüße, Maya
PS: Ich war wohl etwas wütend über dein "übergroßes" Vertrauen in Gutachter.
Ich kann dir versichern, daß es einen Haufen von sog. Gutachtern gibt, zu denen ich KEIN Vertrauen habe. Zum Glück kann man deren Gutachten aber schön verreissen
Re: Oh, und ob ich verstehe
Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von Maya am 02. September 2001 20:19:10:
Nur noch soviel hierzu: Man braucht sich nur die fehlerhaften Gutachten bei Sexualstraftätern anzusehen. Schon einmal was von voreingenommenen Gutachtern gehört?
Du vermischt Äpfel mit Birnen.
Gutachter bleibt Gutachter. Als Gutachter kann man sich leicht irren.
Begutachtung von Sexualstraftätern idS ist nochmal ein anderes Kapitel, mit eigenen Fallstricken. Würde vom Thema ableiten.
Irren kann sich jeder, auch ein Gutachter. Man kann eh nur Wahrscheinlichkeitsaussagen treffen. Allerdings schätze ich, daß die Vorgehensweise bei der Erstellung von Gutachten nicht besonders bekannt ist. Es gibt gewisse Regeln und Richtlinien, an die man sich zu halten hat. Wer das nicht tut (und das passiert leider ZU häufig), ja, der irrt sich leicht, vor allem, wenn für ihn schon die Schuldfrage geklärt ist.
Zum Glück ist der Polytest als Beweismittel in Strafverfahren verboten.
In Privatverfahren allerdings nicht. Wenn du dich schon über die Rechtsprechung aufregst, dann hättest du zumindest hier einen wirklichen Grund dich aufzuregen, da grade in Mißbrauchsprozessen die Beweisführung umgekehrt wird. Der Beschuldigte soll anhand des Polytests seine Unschuld beweisen. Ein Unding IMO.
Ich würde ihn nur dann einsetzen, wenn der Beschuldigte seine Unschuld selber beweisen will und nicht Anhand von div. Gutachtern verurteilt werden will, die ihn bzw. Zeugen für glaubwürdiger halten. Also auf freiwilliger Basis.
Ist auch und grade auf freiwilliger Basis verboten vom Bundesverfassungsgericht (in Strafverfahren). Hast du nicht gelesen was ich geschrieben habe? Die Wahrscheinlichkeit, falsch als schuldig beurteilt zu werden, liegt grade in Mißbrauchsvorwürfen untragbar hoch. Ich würde niemandem raten, sich so einem Test zu unterziehen!
Glaubwürdigkeitsbegutachtungen werden nur an Zeugen durchgeführt, nicht an Beschuldigten. Grund: Du hast als Beschuldigter das Recht, die Aussage zu verweigern und auch zu lügen. Du brauchst bei der Wahrheitsfindung nicht mitzuhelfen, wenn du dich damit selbst reinreitest. Und wenn einer sagt, ich war´s nicht, kannste keine Glaubwürdigkeitsbegutachtung durchführen, ganz einfach.
Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn Aussage gegen Aussage steht (Vergewaltigung in der Ehe, ohne Zeugen u.ä.), wird also nur das vermeintliche Opfer auf seine Glaubwürdigkeit begutachtet und wenn es auf den Gutachter einen guten und glaubwürdigen Eindruck hinterlässt, ist der Beschuldigte der dumme und wird Aufgrund dieses Gutachtens verurteilt? Kläre mich hier bitte auf.
Wie ich oben schon schrieb, geht es nicht darum, ob der Ankläger einen guten Eindruck macht, sondern ob die Aussage in sich schlüssig und ohne Widersprüche gemacht wurde. Und du kannst mir glauben, daß es verdammt schwierig ist, etwas frei erfundenes in allen Details zu beschreiben und sich dabei nicht zu widersprechen. Und vor allen Dingen sich gegen früher gemachte Aussagen nicht zu verheddern.
Aufgrund eines Gutachtens wird auch keiner verurteilt, sondern aufgrund eines Richterspruchs. Ein Gutachter hat keine Befugnis, Urteile zu fällen.
Grüße, Maya
PS: Ich war wohl etwas wütend über dein "übergroßes" Vertrauen in Gutachter.
Ich kann dir versichern, daß es einen Haufen von sog. Gutachtern gibt, zu denen ich KEIN Vertrauen habe. Zum Glück kann man deren Gutachten aber schön verreissen
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ja richtig.
vor einiger zeit las ich mal einen beitrag im spiegel wonach ein mann
obwohl der gutachter der anklägerin keine glaubwürdigkeit zuerkannte weil
u.a. ihre antworten zu stereotyp gewesen sind trotzdem zu einer mehrjährigen verurteilung führten !
aber wie gesagt war dies ja kein verschulden des gutachters sondern
des richters !
Freeman
Re: @Maesi
Als Antwort auf: @Maesi von eineMama am 02. September 2001 19:37:58:
Hallo eineMama
Offenbar hast Du bei einer (oder mehreren) Polizeidienststellen angefragt. Dass Du die Antwort hier eingestellt hast, ist mir leider entgangen; koenntest Du bitte das Posting nennen, damit ich es nachlesen kann.
Angeschrieben habe ich gestern, wenn Antworten kommen stelle ich sie sicher hierein.
Bevor Du hier solches reinstellst, solltest Du das Einverstaendnis der betreffenden Polizeidienststellen zur Veroeffentlichung haben; ansonsten machst Du Dich strafbar. Nur ein kleiner Tip von mir.
Ich kann mich nicht erinnern in diesem Fred etwas ueber feministische Zensur geschrieben zu haben.
Ich schon
Tja, auf Deine Behauptung hin hab' ich das doch eben mal ueberprueft. In diesem Fred habe ich vor dem aktuellen Posting, welches Du gerade liest, genau 4 Postings abgesetzt, naemlich:
index.php?id=2770
index.php?id=2785
index.php?id=2791
index.php?id=2814
Mit Ausnahme des letzten Postings kommt in keinem das Wort 'Zensur' vor. Im letzten habe ich auf Deinen Beitrag geantwortet, in dem Du was von 'feministischer Zensur' gefaselt hast. Bitte sei etwas vorsichtiger mit Deinen Unterstellungen.
IMHO das einzige Mal, als ich etwas von (feministischen) Zensurversuchen schrieb, war das als Anmerkung auf Arnes e-zine Nr. 12 vom 25.8.2001:
index.php?id=2393
Gruss
Maesi
Re: @Norbert
Als Antwort auf: @Norbert von BartS am 02. September 2001 12:22:12:
Hmm, mal was anderes, in den letzten Tagen ist mir aufgefallen, daß Deine Beiträge bissiger und nicht mehr von der Sachlichkeit gekennzeichnet sind, als noch vor ein paar Wochen. Ich habe Deine Beiträge im Gegensatz zu anderen durchaus gerne gelesen. Was ist denn passiert, was so einen Umschwung bewirkte?
Erst einmal Danke für deine Bewertung.
Was mich momentan etwas aufregt:
Ein Beschluß eines Amtsrichters, der meint, daß es meinen Kindern bei ihrer Mutter besser gehen würde als mir. Und die Kinder nicht anhört.
Und mich schon gar nicht.
Eine Mutter, die ihre Kinder in einem kleinen Kinderbett (140cm*70cm) schlafen läßt ( der Große ist 120cm groß ), damit die Tochter ihres Freundes im Bett des Sohnes übernachten kann.
Eine Mutter, die Bezingeld und Auto erhalten hat, damit sie die Kinder einmal zu mir zur Kur bringen kann, aber dann so wichtiges vorhat wie: 'Mein Freund kocht an dem Tag.'
Eine Mutter die ihrem Sohn verbietet, seinem Vater schon nachdem er weiß, daß er nicht zu Besuch kommt, dieses zu sagen, sondern erst am Abend vorher. Und den Sohn damit in schwere Loyalitätskonflikte stößt.
Eine Mutter, die ihrem Sohn zeigt, wie man eine Wohnung, in Abwesenheit des Vaters ausräumt.
Eine Mutter von dem der Sohn sagt, daß sie nicht mit ihm redet, auch wenn er zu ihr kommt.
Und den telefonischen Kontakt zwischen den Kindern und dem Vater abhört.
Und Norbert sich immer wieder Fragen gefallen lassen muß, ob es männliche Opfer gibt. Und was er dagegen tut.
Die Aufzählung ist unvollständig, ich möchte es aber dabei belassen.
Diese Nettigkeiten beinflußen mich natürlich.
Gruß
Norbert
Zu dem Text:
Frau wollte Kinder in den Tod mitnehmen.
Wie die alten Pharaonen nimmt man seinen Besitz mit in sein Grab.
Das machen leider andere auch .
Vater ist dabei unbedeutend. Taugt ja eh nichts.
Ich finde so eine Interpretation nicht fair. Einmal weil dieser Satz vermutlich zeigen soll, wie schlecht Väter in der Gesellschaft dargestellt werden. Zum anderen weil wir nicht wissen, in welchen Verhältnissen er lebt.
Leider haben Familiengerichte genau diese Meinung und unterstützen frau in ihrer Haltung.
Alles Schwarz-Weiß?
Gruss
BartS
Re: @Maesi
Als Antwort auf: Re: @Maesi von Maesi am 02. September 2001 20:39:24:
Bevor Du hier solches reinstellst, solltest Du das Einverstaendnis der betreffenden Polizeidienststellen zur Veroeffentlichung haben; ansonsten machst Du Dich strafbar. Nur ein kleiner Tip von mir.
Danke für den Tipp!
Ich kann mich nicht erinnern in diesem Fred etwas ueber feministische Zensur geschrieben zu haben.
Ich schon
**Entschuldige vielmals! Da habe ich mich in dem oben von dir geschriebenem Satz sowas von verlesen *zerknirscht schau* Ich meine das "feministische Zensur" zwar gefallen ist, aber nicht von dir!
Sondern hier:
"Häusliche Gewalt"
Nochmals Sorry!
Re: Oh, und ob ich verstehe
Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von Maya am 02. September 2001 20:19:10:
Ich würde ihn nur dann einsetzen, wenn der Beschuldigte seine Unschuld selber beweisen will und nicht Anhand von div. Gutachtern verurteilt werden will, die ihn bzw. Zeugen für glaubwürdiger halten. Also auf freiwilliger Basis.
Ist auch und grade auf freiwilliger Basis verboten vom Bundesverfassungsgericht (in Strafverfahren). Hast du nicht gelesen was ich geschrieben habe? Die Wahrscheinlichkeit, falsch als schuldig beurteilt zu werden, liegt grade in Mißbrauchsvorwürfen untragbar hoch. Ich würde niemandem raten, sich so einem Test zu unterziehen!
Wenn der Beschuldigte bzw. Angeklagte aber OHNE diese möglicherweise letzte Chance verurteilt würde, sollte es schon zugelassen werden. Wenn ein Totkranker freiwillig ein noch nicht getestetes Medikament nehmen will, um evtl. noch eine Chance zu bekommen, sollte man ihn dies doch auch machen lassen, was hat er schon zu verlieren, er kann in so einem Fall nur gewinnen.
Sven
Ohje *ich wünsche Dir und den Kindern das Beste* :-) (n/t)
Als Antwort auf: Re: @Norbert von Norbert am 02. September 2001 20:53:47:
Re: @Maesi
Als Antwort auf: Re: @Maesi von eineMama am 02. September 2001 21:10:35:
Hallo eineMama
Bevor Du hier solches reinstellst, solltest Du das Einverstaendnis der betreffenden Polizeidienststellen zur Veroeffentlichung haben; ansonsten machst Du Dich strafbar. Nur ein kleiner Tip von mir.
Danke für den Tipp!
Bitteschoen
Ich kann mich nicht erinnern in diesem Fred etwas ueber feministische Zensur geschrieben zu haben.
Ich schon
**Entschuldige vielmals! Da habe ich mich in dem oben von dir geschriebenem Satz sowas von verlesen *zerknirscht schau* Ich meine das "feministische Zensur" zwar gefallen ist, aber nicht von dir!
Sondern hier:
"Häusliche Gewalt"
Nochmals Sorry!
Kein Problem, Schwamm drueber.
Gruss
Maesi
Re: Oh, und ob ich verstehe
Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von Maya am 02. September 2001 20:08:57:
Hallo Maya
Angeklagte dürfen lügen und sie werden auch nicht vereidigt.
Aber auch wenn er nicht unter Eid steht und eine Falschaussage macht (z.B. waehrend polizeilicher Vernehmung), macht das einen unguenstigen Eindruck und kann waehrend des Prozesses gegen ihn verwendet werden; natuerlich nur wenn die Falschaussage offenbar wird.
Sagen wir mal so, wenn einer überführt wird, und er sich bei der Wahrheitsfindung nicht kooperativ zeigt, bzw. gesteht, dann gibts keine mildernden Umstände. Umgekehrt gibts aber nicht mehr Strafe fürs Lügen, weil das ist erlaubt.
Ich hab' das heute von einem Bekannten ueberpruefen lassen; in der Tat wird der Beschuldigte nicht vereidigt (auch nicht in der Schweiz), weshalb er fuer eine Falschaussage auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Tja, man lernt eben nie aus. Danke fuer den Hinweis.
Gruss
Maesi