Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Oh, und ob ich verstehe

Maesi, Sunday, 02.09.2001, 14:41 (vor 8483 Tagen) @ Maya

Als Antwort auf: Re: Oh, und ob ich verstehe von Maya am 02. September 2001 10:49:59:

Hallo Maya

Glaubwürdigkeitsbegutachtungen werden nur an Zeugen durchgeführt, nicht an Beschuldigten. Grund: Du hast als Beschuldigter das Recht, die Aussage zu verweigern und auch zu lügen. Du brauchst bei der Wahrheitsfindung nicht mitzuhelfen, wenn du dich damit selbst reinreitest. Und wenn einer sagt, ich war´s nicht, kannste keine Glaubwürdigkeitsbegutachtung durchführen, ganz einfach.

Dass der Beschuldigte das Recht hat, die Aussage zu verweigern ist korrekt; aber das Recht zu luegen hat er ganz bestimmt nicht. Wenn er unter Eid steht, luegt und ihm dies nachgewiesen wird, muss er mit einer schweren Strafe rechnen (in der Schweiz: Zuchthaus). Aber auch wenn er nicht unter Eid steht und eine Falschaussage macht (z.B. waehrend polizeilicher Vernehmung), macht das einen unguenstigen Eindruck und kann waehrend des Prozesses gegen ihn verwendet werden; natuerlich nur wenn die Falschaussage offenbar wird.
Ob Glaubwuerdigkeitsgutachten bei Beschuldigten in Vergewaltigungsprozessen nie gemacht werden, weiss ich nicht. Die Glaubwuerdigkeit des Beschuldigten wird jedoch in einem Indizienprozess zwangslaeufig geprueft, naemlich durch den Richter.
Wie weit uebrigens der Richter ein Glaubwuerdigkeitsgutachten beruecksichtigt, liegt allein in seiner Kompetenz. Nennt man glaub' ich "richterliche Unabhaengigkeit". Meist werden ja auch mehrere Gutachten erstellt (von verschiedenen Prozessparteien), welche sich teilweise widersprechen oder zumindest unterschiedliche Akzente setzen.

Gruss

Maesi


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