Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Umfrage bei Polizei/Justiz

Maesi, Sunday, 02.09.2001, 17:01 (vor 8483 Tagen) @ BartS

Als Antwort auf: Re: Ich fasse das mal für ich zusammen von BartS am 02. September 2001 13:31:30:

Hallo BartS

Eine bestechend einfache Idee aber in der Praxis wohl kaum durchfuehrbar. Laut Gesetz duerfte es eine solche ungleiche Handhabung gar nicht geben. Wenn Polizeidienststellen eine solche Handhabungspraxis zugaeben, wuerden die glatt mit Beschwerden ueberzogen und haetten wohl auch mit internen Untersuchungen zu rechnen.
Nun, gebe es eine ungleiche Handhabung, dann müßte es schon jetzt Dienstaufsichtsbeschwerden geben und nicht erst, wenn die Polizei es selbst zugibt.

Dienstaufsichtsbeschwerden gibt es natuerlich schon heute. Der Beschwerdefuehrer ist bis zu einem gewissen Grad beweispflichtig, was haeufig nicht einfach zu bewerkstelligen ist. Ansonsten wird seine Beschwerde abgewiesen.
Wenn jetzt eine Polizeidienststelle XY bei bestimmten Arten von Straftaten geschlechtsunterschiedliche Ermittlungen zugaeben, muessten wohl etliche Faelle ebendieser Dienststelle neu aufgerollt werden; dann haette wahrscheinlich auch eine Beschwerde groessere Chancen. Dies war meine Ueberlegung.
Wohlgemerkt, ich will jetzt nicht der Polizei geschlechtlich einseitige Ermittlungsmethoden unterstellen. Aber auch Polizisten sind Menschen, und moeglicherweise ist ihnen gar nicht bewusst, dass sie unterschiedliche Massstaebe anwenden.

Aber es stimmt schon, daß gesetzeswidriges Verhalten nicht durch direktes Nachfragen aufgedeckt wird. Es sollte ja auch schließlich darum gehen, wie die allg. Praxis bei der Polizei aussieht, für was sie zuständig ist, und für was die Gerichte, das wäre auch schon aufschlußreich.

Eben, genau darum ging es mir.

Wesentlich fruchtbarer waere es, bereits protokollierte Faelle geschlechtsneutral umzuformen und sie unbeteiligten Juristen und/oder Polizisten (am besten in anderen Bundeslaendern) zur Begutachtung vorzulegen. Dabei duerfen weder die Gutachter noch jene die den Gutachtern diese Faelle vorlegen, die jeweilige Geschlechterverteilung wissen; sozusagen eine Art Doppelblindversuch ;-).
Naja, bei manchen Straftaten wird das schwierig sein, daß Geschlecht zu "neutralisieren".

ACK (z.B. Vergewaltigung). Bei Eigentumsdelikten (haeufigste Deliktform), Kindesmisshandlungen, Misshandlungen gegenueber Pflegepersonen, etc. waere es jedoch sehr wohl moeglich.
Ausserdem waere es auch interessant in Zivilrechtsangelegenheiten die Gerichtsentscheide zu begutachten. Naja, ist nur so eine Idee von mir.

Gruss

Maesi


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