Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Strafverfahren gegen Frauen für Frauen e.V. wg. Volksverhetzung

Magnus, Wednesday, 19.05.2004, 12:42 (vor 7971 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Re: Strafverfahren gegen Frauen für Frauen e.V. wg. Volksverhetzung von Andreas am 19. Mai 2004 07:54:44:

Und jetzt haben wir den Spiegel-Salat: kleine Mädchen glauben jetzt schon den Schwachsinn vom "minderwertigen Mann" und die erwachsenen Frauen im Hintergrund lachen sich ins Fäustchen. Ich würde sagen, da ist wohl jemand instrumentalisiert worden. Wenn sich die Feministinnen jetzt schon zur Durchsetzung ihrer kranken Ideologie kleiner Kinder bedienen - dann führe ich das zweifellos auf Zerfallserscheinungen zurück.
Gruß
Andreas

Hier war es so, dass der BioLehrer der betreffenden Klasse den Artikel besprochen hat. Die Mädchen der Klasse haben sich dabei "köstlich" über den Artikel "amüsiert". Die Tatsache, dass das nun auf Girlzine.de in dieser Form veröffentlicht werden konnte, zeigt die Ideologisierung der Erwachsenen in der Redaktion, die die Pflicht hatte, die jugendlichen auf ihren Fehler drauf hinzuweisen.

Aber in der Tat du hast Recht: vielleicht lohnt eine Strafanzeige gegen den Spiegel auch noch - mit dem Hinweis auf das Laufende Verfahren, dass dortiger Inhalt schon Volksverhetzend Interpretiert wurde. Da kann man dann auch schlecht in einer Begründung abstreiten, dass das der Spiegel NICHT volksverhetzend geschrieben hat. Eine Überlegung ist das allemal wert! Und wenn der Staatsanwalt allerdings gut ist, wird eine Überprüfung des Artikel sowieso fällig.

Gruß,
Magnus


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